Ich hab mal eine grundsätzliche Frage, da dieses Problem hier häufiger auftaucht:
Beim Erbbaurecht oder Wohnungserbbaurecht wird in der Übertragungsurkunde regelmäßig eine Auflassung beurkundet, obwohl ja eine Einigung erforderlich ist. Ich hab jetzt grad den Fall, dass ein Grundstück + ein Erbbaurecht übertragen werden. Natürlich steht in der Urkunde wieder nur "Auflassung". Bemängelt ihr das? Kann die Urkunde insoweit ergänzt werden?