Urlaub nicht genehmigt

  • Tja bobbi, dann besteh auf schriftliche Ablehnung. Da du dann ja Arbeit verursachst und Ärger droht, kann es sein, dat der doch noch bewilligt wird..:D

  • Stimmt.
    Bei Hunden gibts ( nur ) Herrchen oder Frauchen.
    Hört sich ziemlich bescheuert an.

    Bin daher lieber "Personal" bzw. Dosenöffner.:D


  • Schriftlich habe ich die Ablehnung natürlich nicht; ich wollte hier erstmal meine Chancen ausloten, ehe ich auf sowas bestehe.
    Bei uns gibt es die Urlaubsgenehmigung nie schriftlich, in der Regel reicht man seinen Antrag ein und das wars.

    Bei unseren Urlaubsanträgen steht drauf, dass man auf schriftliche Benachrichtigung verzichtet, wenn der Urlaub antragsgemäß genehmigt wird. Im Umkehrschluss muss also zwingend was Schriftliches vorliegen, wenn der Urlaub abgelehnt wird.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Danke für Eure Beiträge, ich weiß noch nicht, was ich machen werde, mal noch ein WE drüber schlafen...
    Was mir immer noch nicht klar ist, ob sie den Urlaub wirklich ablehnen können, ob dienstliche Gründe greifen, bin ja nachher auch weg, an der Situation ändert sich ja nichts.

  • Naja. Doch. Es ist ein Monat mehr, in dem die anderen eine höhere Belastung haben. Es wäre zwar möglicherweise das gleiche, wenn du den Urlaub im Juni genommen hättest und die Rückstände der 4 Wochen bis zu deinem letzten Tag nicht bereinigen könntest, aber so ist es eben eine neue, höhere Belastung, die früher eintritt. Für die Kollegen gibt es sicherlich besseres...

  • (...) Was mir immer noch nicht klar ist, ob sie den Urlaub wirklich ablehnen können, ob dienstliche Gründe greifen, bin ja nachher auch weg, an der Situation ändert sich ja nichts.

    Naja.
    Ob eine erhöhte Belastung zum 01.12.13 oder zum 01.01.14 greift ist für die Kollegen, welceh die Mehrbelastung bekommen, schon erheblich. Das würde ich unter dienstliche Gründe fassen...

    Edith: Lynn22 war schneller


  • Ich bin dann halt nicht mehr da, aber ich empfinde das als reine Schikane; nachher bin ich ja sowieso weg und meine Akten müssen auf alle aufgeteilt werden; also wo sind die dienstlichen Gründe? Die Situation ist nachher genauso.
    .

    Die dienstlichen Gründe werden wohl darin liegen, dass nach Deinem Weggang weniger zu verteilen ist.
    Kommt auch drauf an ,wieviel Rückstände man hinterlassen möchte.

    Dass im übrigen bei einer Behörde überhaupt keine Urlaubsvertretung stattfindet, kann ich mir nur schwer vorstellen.

  • ...
    Was mir immer noch nicht klar ist, ob sie den Urlaub wirklich ablehnen können, ob dienstliche Gründe greifen, bin ja nachher auch weg, an der Situation ändert sich ja nichts.


    Ganz einfach: Wenn Du per 01.01.2014 versetzt bist, dann stehst Du bis zum 31.12.2013 noch Deiner bisherigen Diensstelle zur Verfügung. Wenn man Dich schon zum 01.12.2013 nicht mehr gebraucht hätte, dann wäre die Versetzung wohl schon zu diesem Zeitpunkt ausgesprochen worden.
    Die Verwaltung hat dafür zu sorgen, dass die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte sichergestellt ist. Kann sie das nur unter der Bedingung, dass Du Deinen Dienst bis zum Schluss verrichtest, wird sie Deinem Urlaubsantrag nicht entsprechen. Zumindest wird sie sich mit dem Problem des drohenden Personalmangels nicht ohne Not 4 Wochen früher rumärgern. Das sind dienstliche Gründe genug.
    Aber stell doch einfach erstmal einen Antrag und warte auf die Entscheidung. Die Ankündigung, einen Urlaub nicht gewähren zu wollen unterscheidet sich mitunter erheblich vom späteren Handeln.

  • Zumindest wird sie sich mit dem Problem des drohenden Personalmangels nicht ohne Not 4 Wochen früher rumärgern. Das sind dienstliche Gründe genug.


    Das bestreite ich mit Nichtwissen. Wenn niemand bei Personalmangel Mehrarbeit hat, weil nicht vertreten wird, dann liegt tatsächlich ja gerade kein Mangel vor.

    Die Frage ist hier doch eher, ob man wirklich schriftlich dokumentieren sollte, dass der Kaiser keine Kleider anhat. Das kann auch in die Buxe gehen. Einem Anfänger würde ich das nicht empfehlen.

  • Was ich noch zu bedenken geben würde, das die 2 Wochen Urlaub ja wohl genehmigt werden, bloss eben nicht die 4 Wochen. Da sieht es meiner Meinung nach mit großem Widerspruch schon schlechter aus .
    Mein Rat, nimm die 2 Wochen und arbeite dich nicht in das neue Rechtsgebiet ein das musst du nämlich im Urlaub nicht machen, da ist immer noch Zeit wenn du auf der neuen Behörde aufschlägst. Kümmere dich um deinen privaten Kram dazu ist Urlaub da. ;)
    .

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Naja. Doch. Es ist ein Monat mehr, in dem die anderen eine höhere Belastung haben. Es wäre zwar möglicherweise das gleiche, wenn du den Urlaub im Juni genommen hättest und die Rückstände der 4 Wochen bis zu deinem letzten Tag nicht bereinigen könntest, aber so ist es eben eine neue, höhere Belastung, die früher eintritt. Für die Kollegen gibt es sicherlich besseres...

    Das Entstehen einer Mehrbelastung durch Urlaubsvertretung kann wohl kaum ein dienstlicher Grund sein, der die Ablehnung von Urlaub rechtfertigt. Schließlich entsteht diese Belastung bei jedem Urlaub unabhängig von seiner Dauer. Daher kann es auch keine Rolle spielen, ob ich 4 Wochen am Stück Urlaub mache oder den Urlaub über das Jahr hinaus verteile (was für die Kollegen angenehmer ist, weil sie dann bestimmte Sachen liegen lassen, aber nicht Sinn einer Vertretung ist).

    In meinen Augen kommt eine Ablehnung nur in Betracht, wenn es ohne bobbi zu einem Stillstand der Rechtspflege kommt (z. B. aufgrund Krankheit/bereits genehmigtem Urlaub der übrigen Kollegen), was wohl nicht der Fall ist, da ihm ja 2 Wochen in Aussicht gestellt wurden. Ansonsten ist Urlaub zu gewähren.

  • Ich kann ja die Kollegen verstehen, es ist schon blöd, weil kein Ersatz kommt und wir sowieso schon unterbesetzt sind.
    Aber ich kann ja auch nichts für eine verfehlte Personalpolitik.
    Wenn ich den Urlaub aus privaten Gründen nicht wirklich DRINGEND bräuchte ( ich hätte zu diesem Zeitpunkt unabhängig von meiner Versetzung Urlaub gebraucht) wäre es mir ja egal und ich würde bis zum letzten Tag in die Arbeit gehen.

  • Ich werde die Behörde wechseln und wollte vorher noch knapp 4 Wochen Urlaub nehmen, da ich an der neuen Behörde ja vermutlich länger keinen nehmen kann (Einarbeitung usw.)....


    Wenn ich den Urlaub aus privaten Gründen nicht wirklich DRINGEND bräuchte ( ich hätte zu diesem Zeitpunkt unabhängig von meiner Versetzung Urlaub gebraucht) wäre es mir ja egal und ich würde bis zum letzten Tag in die Arbeit gehen.

    Die unterschiedliche Begründung verwirrt mich etwas... :confused:

    Wäre es nicht sinnvoller gewesen, einen so langen Urlaub, wenn der Zeitpunkt ohnehin schon länger feststand, zeitlich früher zu beantragen?

    Aber das alles nur am Rande...

    Stell jetzt den Antrag und schau, was dabei rauskommt, wie Mitwisser schon sagte.

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