Urlaub nicht genehmigt


  • Schriftlich habe ich die Ablehnung natürlich nicht; ich wollte hier erstmal meine Chancen ausloten, ehe ich auf sowas bestehe.
    Bei uns gibt es die Urlaubsgenehmigung nie schriftlich, in der Regel reicht man seinen Antrag ein und das wars.

    Wie läuft das denn technisch bei Euch ab?

    Schriftlicher Antrag, der vom Vertreter zu genehmigen ist ("Vertretung ist gewährleistet") und dann ab in die Verwaltung damit? So ist es hier jedenfalls. Und ich bekomme sowohl die Genehmigung als auch eine etwaige Ablehnung schriftlich.

    Und wenn der Vertreter den Antrag "absegnet" sehe ich die dienstlichen Gründe nicht, die jetzt entgegenstehen. Oder braucht Ihr den Vertreter gar nicht an dem U-Antrag beteiligen? Weil sowieso nicht vertreten wird (nicht mal "auf dem Papier")? :confused:

  • Wir bekommen die Urlaubsanträge nie zurück, man reicht ihn ein und aus. Bei uns in der Abteilung wird nicht vertreten, aber das ist von Abteilung zu Abteilung anders.
    Ein Kollege sollte ihn pro forma schon unterschreiben, habe ich dieses Mal aber nicht gemacht, da ich dann ja eh weg bin.

  • Wir bekommen die Urlaubsanträge nie zurück, man reicht ihn ein und aus.


    Sehr komisch. Da macht es sich der Arbeitgeber aber sehr einfach....
    Stell dir mal vor, du buchst eine Flugreise und kurz vor knapp sagt dir deine Verwaltung, du kannst keinen Urlaub machen, weil bei euch so viele krank sind. Da hast du nicht mal eine schriftliche Bestätigung über deinen genehmigten Urlaub und der Arbeitgeber muss dir nicht den Urlaub bezahlen. Ich würde mir meinen Urlaub immer schriftlich bestätigen lassen - schon genau aus diesem Grund. Und hier wird das auch gemacht.
    Genauso müsste es dann auch die Ablehnung schriftlich geben. Irgendwie müssen die ja auf unseren Antragsblättern, die da immer zwischen uns und der Verwaltung hin und her gehen, was ausfüllen.
    Gut, vor vielen Jahren hat man mir auch mal einen Urlaub nicht bewiligt und ich musste meine Fahrkarte nach Norwegen zurück geben. Da hatte ich nichts schriftlich bekommen, sondern der Chef hat mich hoch bestellt, wir haben bissel diskuiert und dann den Antrag wieder durchgestrichen - gegenseitige Einigung sozusagen - zähneknirschend. Da hing aber damals ein Lehrgang dran, der 3 Tage in meinen Urlaub ging. Wenn ich auf eine Entscheidung bestanden hätte, hätte ich den Urlaub bekommen und man hätte mir den Lehrgang gestrichen.

  • Ich glaube, die länge des Urlaubes, der dir auf jeden Fall zu genehmigen sein wird, ist der anteiliege Jahresurlaub bis zum Ende deiner Tätigkeit bei der jetzigen Behörde.
    Das heißt bei z.B. 30 Tagen Jahresurlaub entfallen auf jeden Monat 2,5 Urlaubstage. Wechselst du zum 1.11.2013 deine Behörde, ist die alte Behörde verpflichtet dir bis zum Wechsel 25 Tage (10 Monate x 2,5 Tage) [und natürlich der komplette Resturlaub vom Vorjahr] zu gewähren, da der neuen Behörde nicht zugemutet werden kann, Urlaubstage von der "alten" Behörde zu übernehmen.

    Ich bin mir zwar nicht sicher, aber meine, eine solche Entscheidung in der Vergangeheit gelesen zu haben.

    Ich würde als Personalrat diese Regelung unterstützen.

  • Ich glaube, die länge des Urlaubes, der dir auf jeden Fall zu genehmigen sein wird, ist der anteiliege Jahresurlaub bis zum Ende deiner Tätigkeit bei der jetzigen Behörde.
    Das heißt bei z.B. 30 Tagen Jahresurlaub entfallen auf jeden Monat 2,5 Urlaubstage. Wechselst du zum 1.11.2013 deine Behörde, ist die alte Behörde verpflichtet dir bis zum Wechsel 25 Tage (10 Monate x 2,5 Tage) [und natürlich der komplette Resturlaub vom Vorjahr] zu gewähren, da der neuen Behörde nicht zugemutet werden kann, Urlaubstage von der "alten" Behörde zu übernehmen.

    Ich bin mir zwar nicht sicher, aber meine, eine solche Entscheidung in der Vergangeheit gelesen zu haben.


    Aber bestimmt nicht im Zusammenhang mit einer Versetzung. Solche Rechenspielchen sind nicht einmal beim Wechsel des Dienstherrn nötig.


    Ich würde als Personalrat diese Regelung unterstützen.


    Das ist löblich für den Personalrat. Allerdings ist dieser im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung nicht zu beteiligen (jedenfalls nach dem mir bekannten PersVG).

  • Ich hatte grad mal Urlaub und wurde überhaupt nicht wie üblich vertreten, die gesamte Arbeit ist liegengeblieben. Liebe Verwaltung, das wollen wir noch sehen, ob mir der Urlaub nicht wieder gutgeschrieben wird. :mad:

  • Ich hatte grad mal Urlaub und wurde überhaupt nicht wie üblich vertreten, die gesamte Arbeit ist liegengeblieben. Liebe Verwaltung, das wollen wir noch sehen, ob mir der Urlaub nicht wieder gutgeschrieben wird. :mad:

    Verzeihung, aber was hat das mit der Verwaltung zu tun? Wenn ich in eine der üblichen Geschäftsverteilungen hineinsehe, dann ist dort für praktisch jeden ein Vertreter bestimmt. Es gibt generell zwei Möglichkeiten, mit der Urlaubsvertretung umzugehen: So, wie es die Geschäftsverteilung vorsieht (also jeder wird vertreten, muss aber auch selbst vertreten) oder eine davon abweichende Konsensregelung (z.B. während eines Urlaubs werden nur Notfälle vertreten, der Rest bleibt liegen), die aber, das müsste allen Teilnehmern klar sein, der Geschäftsverteilung widerspricht. In beiden Fällen geschieht keinem ein Unrecht, denn er wird so behandelt, wie er selbst auch handelt. Ungerecht wird das nur, wenn man selbst den Kollegen in dessen Urlaub vertritt, der Kollege aber im eigenen Urlaub nichts macht. Dann ist aber klar, wer der Übeltäter ist, und dann muss ich mir eben den zur Brust nehmen (und bei Unbelehrbarkeit eben den künftig auch nicht mehr vertreten). Mit freundlichen Grüßen AndreasH

  • Ich hatte nur ein einziges Mal 4 Wochen Urlaub am Stück genommen zu meiner Zeit, als ich halb am LG und halb am AG tätig war (gleiches Haus). Als ich zurückkam, wurden mir geschätzte 200-220 Akten mit Sackkarren ins Zimmer gefahren. Der Vertreter hatte mir auch was gesch***. In einem einzigen Retent ist was passiert (!):

    Vfg.
    1 Monat

    Also das hätte ich dann auch noch geschafft. :mad: Ich habe wutschnaubend die Verwaltung unterrichtet --> Achselzucken und ein mildes Lächeln. Toll. Ich habe dann etliche Male über 10 Stunden gekloppt und nach recht passabler Zeit war der Rückstand weg. Als die Verwaltung die Lage sondieren wollte, kam Folgendes: Ach, hier ist ja gar nix mehr. Na, dann kann es ja sooo schlimm nicht gewesen sein. Ich konnte meine Kalaschnikow so schnell nicht finden... :mad:

  • ... und was sagt das über die fachliche Eignung des Vertreters unter dem Gesichtspunkt der von ihm geschuldeten Vertretungsleistung sowie dessen soziale Eignung unter dem Gesichtspunkt des kollegialen Umgangs? Ich mache seit über 20 Jahren eine weitgehende Vertretung mit meinen Kollegen/Kolleginnen, und dann komme ich auch viel entspannter aus dem Urlaub zurück. Mit bisher unbekannten Kollegen wird das natürlich vorher besprochen, damit ich keine Überraschung erlebe. Es gab mal, in einer Abteilung bei der StA, einen Kollegen, mit dem das nicht ging, da war das aber auch allen bekannt und umgekehrt erhielt auch er nicht den Hauch einer Unterstützung. Mit allen Übrigen war es aber immer möglich, sich auf ein für beide Beteiligte auskömmliches Maß an Vertretung zu verständigen. Warum sollte dies unter Rechtspflegern nicht gehen? Oder sprecht Ihr nicht miteinander über so etwas oder haltet Absprachen dann nicht ein? Mit freundlichen Grüßen AndreasH

  • ... und was sagt das über die fachliche Eignung des Vertreters unter dem Gesichtspunkt der von ihm geschuldeten Vertretungsleistung sowie dessen soziale Eignung unter dem Gesichtspunkt des kollegialen Umgangs? Ich mache seit über 20 Jahren eine weitgehende Vertretung mit meinen Kollegen/Kolleginnen, und dann komme ich auch viel entspannter aus dem Urlaub zurück. Mit bisher unbekannten Kollegen wird das natürlich vorher besprochen, damit ich keine Überraschung erlebe. Es gab mal, in einer Abteilung bei der StA, einen Kollegen, mit dem das nicht ging, da war das aber auch allen bekannt und umgekehrt erhielt auch er nicht den Hauch einer Unterstützung. Mit allen Übrigen war es aber immer möglich, sich auf ein für beide Beteiligte auskömmliches Maß an Vertretung zu verständigen. Warum sollte dies unter Rechtspflegern nicht gehen? Oder sprecht Ihr nicht miteinander über so etwas oder haltet Absprachen dann nicht ein? Mit freundlichen Grüßen AndreasH


    Deine Beiträge klingen gut, allerdings wissen wir gar nicht, weshalb dieser Zustand bei Recarinim eingetreten ist.

    Vielleicht war der einzige Vertreter während seines Urlaubs krank geworden und die Geschäftsleitung hat es nicht gekümmert. Wer weiß. :gruebel:

  • Da insgesamt 11 Kollegen in den Abteilungen tätig sind, gibt es für jeden Urlaub individuelle Pläne, es können ja Leutz auch Urlaub haben oder krank sein.

  • Egal in welcher Abteilung ich in den letzten 20 Jahren gearbeitet habe - Urlaubs- und Krankheitsvertretung wurde/wird immer gemacht. Ich kenne es nicht anders und ich möchte es nicht anders. Und ich hatte/habe immer Vertretungen, mit denen die Zusammenarbeit sehr gut klappt. Es ist doch keinem geholfen, wenn man nach dem Urlaub kaum noch in`s Zimmer rein kommt vor lauter Aktenbergen und 3 Tage später schon wieder urlaubsreif ist.
    Ich denke aber, dass das in den meisten Abteilungen / Gerichten klappt und dass diejenigen, die sich nicht vertreten, eher die Ausnahme sind.

  • Hallo,

    ich hatte Kollegen, deren Arbeitsstil so unterschiedlich zu meinem war (während ich relativ zügig entscheide hat ein Kollege in Zivilsachen z.B. Telefongespräche mit den Parteien geführt "Wenn du die Terminsgebühr zurücknimmst bekommst du dafür die Einigungsgebühr" etc.), dass wir übereinstimmend auf eine gegenseitige Vertretung verzichtet haben, um die Akten des jeweils anderen nicht durcheinanderzubringen.

    Das hat auch ganz gut geklappt. Was man an Akten nach dem Urlaub mehr hat, hat man an Vertretungsakten weniger. Ein Nullsummenspiel.

    Zum Problem wird dieses Nichtvertreten nur, wenn es einseitig bleibt. ;)

    Gruß
    Peter

  • Oder wenn die Verwaltung es toleriert, dass ein Kollege nicht vertreten wird, der aber gezwungen wird, den Kollegen zu vertreten.:mad::mad::mad:

  • Hallo,

    jetzt mal unabhängig von der Frage, ob eine Vertretung erfolgt oder nicht.

    Du kannst auf eine schriftliche Ablehnung des Antrages bestehen. Diese steht Dir auch zu (Verwaltungsakt). In Deiner geltenden Arbeitszeitverordnung sollte auch enthalten sein, welche Gründe für eine Ablehnung möglich sein können. Dann bitte prüfen, ob der Personalrat hier zu beteiligen ist. In Thüringen ist dies z. B. der Fall - bei Ablehnung eines Urlaubsantrages ist dieser von Amts wegen zu beteiligen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Wie ich den Themenstarter verstanden habe, möchte er in seiner "alten Dienststelle" den Urlaub nur abfeiern, da er in seiner neuen Dienststelle zunächst keinen Urlaub nehmen möchte.
    Von einer 3-4wöchigen Urlaubsreise, die geplant ist, kann ich nichts lesen.

    Ohne Grund, d. h. ohne dass mein Mitarbeiter mir glaubhaft versichert, dass er eine längere Reise z. B. nach Australien oder USA machen will, würde ich in so einer Situation wahrscheinlich auch versuchen den Antragsteller dazu zu bringen, seinen Antrag abzuändern.

    Wäre es denn so schlimm, wirklich nur für zwei Wochen in Urlaub zu gehen?
    Oder wenn es unbedingt vier Wochen sein sollen, frag in der neuen Dienststelle nach, ob du mit Urlaub anfangen kannst (habe ich auch mal gemacht und war kein Problem - allerdings war der Urlaub vor der Abordnung schon bewilligt).
    Dann nimm die letzten zwei Wochen in der alten Dienststelle und zwei Wochen in der neuen Dienststelle.

  • Das mag ja sein, aber normalerweise steht ihm der Urlaub erst mal zu. Nicht der Antragsteller muss beweisen, dass er den Urlaub tatsächlich jetzt braucht oder er jetzt sinnvoller ist, sondern ggf. muss der Dienstherr beweisen, warum es nicht geht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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