Hallo,
ich habe leider so meine Probleme mit dem Herrschvermerk.
1.) Im Bestandsverzeichnis ist ein Grundstück unter BVNr. 1 und ein Wegerecht unter 2/zu 1 gebucht. Wenn ich nun Eintragungen in Abteilungen I, II oder III mache, wann muss ich da 1 bzw. 1, 2/zu 1 in der Angabe des Grundstücks machen. Ich habe schon alle alternativen gesehen, deshalb frage ich.
2.) Wann muss ich wem Eintragungsnachrichten rausschicken, wenn ein Herrschvermerk im grundbuch eingetragen ist.
Tut mir leid, für die vllt. blöden Fragen, aber den Herrschvermerk verstehe ich nicht richtig.