Krankenschein viel zu spät bei Urlaub

  • ..., sonst könnte sich jeder einen "bauen".

    Genau das hat die Dame hier aber zweifelsfrei nicht getan, es hat lediglich der ausstellende Arzt seine Unterschrift vergessen. Über das Stadium der nicht unterschriebenen Bescheinigung sind wir aber bereits hinaus, denn nunmehr liegt die Bescheinigung unterschrieben vor.


    In der Tat - und hier haben wir es nicht mit dem Fall der "nachträglichen Krankschreibung" zu tun, sondern mit der nachgeholten Unterschrift.
    Darlegungspflichtig ist die Dame aber wohl schon.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Die vergessene Unterschrift würde ich auch nicht weiter problematisieren. Hinsichtlich der Verpflichtung des Tarifbeschäftigten seine Arbeitskraft schnellstmöglich wieder herzustellen gibt es folgende Entscheidung: BAG vom 02.03.2006, 2 AZR 53/05 .

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Na, das ist ein Fall, der hier ständig vorkommt:

    Mal in Kürze:
    1) Arbeitsunfähig heißt nicht lebensunfähig. Man darf nix machen, wat einer Genesung zuwiderläuft, z.B. mit gebrochenem Bein Ski fahren. Eine Seereise mit gebrochenem Beim dürfte jedoch unschädlich sein. Da käme es genau auf die Erkrankung an. Ich wurde sogar mit Bandscheibenvorfall in die Mucki-Bude geschickt.

    2) Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn, es sei denn, es liegen Ausnahmetatbestände vor. Hier käme die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Betracht. Hat man daran Zweifel: Vergütung für die 6 Wochen einstellen. Die Beschäftigte wird dann wahrscheinlich klagen und es wird im Prozess durch ein ärztliches Gutachten geklärt, ob sie erkrankt war, oder nicht bzw. ob sie so sehr erkrankt war, dass sie die Reise unternehmen konnte. Erfahrungsgemäß werden diese Prozesse meist von den Arbeitnehmern gewonnen, Begründung in etwa wie 1).

    3) Weiterhin kann man abmahnen wegen unentschuldigtem Fehlen. Auch da wird alles weitere im Prozess geklärt, mit den gleichen Erfolgsaussichten wie 2).

    4) Eine Kündigung, unter umständen gar eine außerordentliche aufgrund des Kündigungsschutzes im TVL kann man sich je nach Beschäftigungsdauer klemmen, da keine Abmahng erfolgt ist.

    Fazit: Mal ein Personalgespräch führen, Missmut zum Ausdruck bringen, Faust in der Tasche machen und die Kollegin mal näher beobachten.

  • Das Problem dürfte hier wohl eher ein moralisches als ein rechtliches sein. Ich finde es halt schon ziemlich assi, wenn man sich direkt vor seinem Jahresurlaub krank schreiben lässt und diesen dann - bzw die Reise - antritt. Wenn ich fit genug bin, um die Reise zu machen, brauche ich mich auch nicht krank schreiben zu lassen, ganz einfach. Alles, was hier bisher geschrieben wurde, mag rechtlich korrekt sein, aber moralisch und menschlich ist es das m.E. nicht, deshalb sollte mit so einem Kollegen durchaus mal ein ernsthaftes Wort gesprochen werden...

  • So ist es wohl...

    Es ist ärgerlich, insbesondere für die Kollegen, die ja vertreten müssen. Rechtlich ist dem aber wohl nicht, oder nur sehr schwer, beizukommen.

  • Fazit: Mal ein Personalgespräch führen, Missmut zum Ausdruck bringen, Faust in der Tasche machen und die Kollegin mal näher beobachten.

    :meinung:

    Darauf würde es letztlich bei uns auch hinauslaufen. Die Krankheit war rechtzeitig angezeigt und dann letztlich auch nachgewiesen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • @ Juris 99


    Nimm Dir die Beiträge von Bang-Johansen und Störtebecker zu Herzen und "Aus die Maus!".


    Mein Einwand wäre lediglich die Formunwirksamkeit der Arbeitsunfähigkeitscheinigung gewesen.

    Und was den vermeintlichen Widerspruch zwischen Krankheit und Urlaub angeht, der offensichtlich die Antriebsfeder Deiner Frage ist, würde ich mich sehr bedeckt halten.

    Wie würdest Du denn reagieren, wenn die Beschäftige Dir folgendes berichten würde:

    Ja, es ist korrekt, dass ich während meiner Arbeitsunfähigkeit auf einem Schiff war.

    Mein Ehemann und ich hatten die Schiffs(Welt)-Reise schon lange geplant und dafür gespart.
    Wir hätten zwar von der Reise zurücktreten können, wären dann aber voll auf unseren Kosten sitzen geblieben.
    Deshalb war ich der Auffassung, dass zumindest mein Ehemann die Reise antreten soll.

    Mein Ehemann hätte mich dann zu meiner Schwester gebracht, damit diese auf mich aufpassen kann, weil ich aufgrund meiner Krankheit nicht alleine in der Lage war, mich selbst zu versorgen.

    Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen hätte ich alleine keine notwendigen Arztbesuche wahrnehmen können, keine Einkäufe, die meiner Ernährung dienten, machen können und mich auch nicht alleine waschen können.

    Leider erkrankte auch meine Schwester unmittelbar vor dem Antritt der Reise, so dass sie mich nicht pflegen konnte.

    Da wir so kurzfristig keinen Ersatz fanden und mein Ehemann mich nicht allein zu Hause lassen wollte, entschlossen wir uns, dass ich trotz meiner Gebrechen an der Reise teilnehme.

    Aus der Reisebeschreibung wussten wir, dass ein Schiffsarzt an Bord ist, so dass wir sicher sein konnten, dass die medizinische Versorgung sichergestellt war.

    Auf die Bordausflüge musste ich mangels meiner eingeschränkten Bewegungsfreiheit leider verzichten.
    Habe stattdessen in der Zeit unter Anleitung eines netten Physiotherapeuten in der Muki-Bude versucht, meine körperlichen Gebrechen abzubauen.

    Und wie Sie sehen, hat mir die Rekonvaleszenz auf hoher See gut getan, denn ich bin wieder fit wie Mungo.

  • Soweit muss man gar nicht gehen: AU heißt ja nicht zwingend, dat man im Bett liegen muss.

    Ich kann mit einem gebrochen Arm spazieren gehen, in den Urlaub fahren u.ä. Bei psychischen Erkrankungen kann dat sogar erforderlich sein.

    Verloren hat mal hier einer, der war angeblich bettlägerig, stand dann aber groß im Sportteil der Zeitung, weil er ein entscheidendes Tor geschossen hat.

    Kommt halt immer drauf an..

  • Eine Bekannte vor mir war mal arbeitsunfähig wegen Erkrankung. Die Hausärztin meinte zu ihr, dass sie den Wohnort wegen der Arbeitsunfähigkeit erst nach Absprache mit dem Arbeitgeber und Anzeige bei der (gesetzlichen) Krankenkasse verlassen dürfe.

    Gibt es dafür tatsächlich eine Grundlage?

    Oder anders gefragt, wenn ich arbeitsunfähig bin und quer durch Deutschland reise und auf diesem Weg schwer verunglücke. Gäbe es dann Probleme mit der Unfallversicherung bzw. der Krankenkasse?

  • Tja, mit dem Arbeitgeber könnte es da Schwierigkeiten geben, siehe den Thread hier.

    Und genau die Schwierigkeiten könnte es auch mit der Krankenkasse geben: Wenn man was macht, was nicht der Genesung dient, gibt's da auch ärger, frag mich aber nicht nach den Bestimmungen.

    Es ist daher sicherlich besser zu sagen: Ich habe den Arm gebrochen, fahr aber trotzdem auf Kreuzfahrt. Da sollte man sich dann allerdings nicht beim Paragliding den Arm erneut brechen..

  • Ich versteh das moralische Problem überhaupt auch nur bedingt.
    Vorausgesetzt die Mitarbeiterin war tatsächlich zwar arbeitsunfähig, aber trotzdem in der Lage eine 6-wöchige Kreuzfahrt zu unternehmen ohne die Genesung zu beinträchtigen (also z.B. einen Arm gebrochen).
    Wo ist jetzt das Problem mit der Vertretung ? Was wäre besser, wenn sie die 6 Wochen zu hause geblieben, sich dann wieder hätte gesundschreiben lassen und danach 6 Wochen in Urlaub gegangen wäre ?

  • Ich versteh das moralische Problem überhaupt auch nur bedingt.
    Vorausgesetzt die Mitarbeiterin war tatsächlich zwar arbeitsunfähig, aber trotzdem in der Lage eine 6-wöchige Kreuzfahrt zu unternehmen ohne die Genesung zu beinträchtigen (also z.B. einen Arm gebrochen).
    Wo ist jetzt das Problem mit der Vertretung ? Was wäre besser, wenn sie die 6 Wochen zu hause geblieben, sich dann wieder hätte gesundschreiben lassen und danach 6 Wochen in Urlaub gegangen wäre ?

    Ich versteh das moralische Problem allein schon deshalb nicht:

    Ich bin - und was hab ich mich geärgert - zu Beginn meines letzten Urlaubs krank geworden, mit viel autsch und Antibiotika und was man sonst so nicht braucht, und hab mich also am 2. Tag des Urlaubs einen Tag rückwirkend krank schreiben lassen. Weggefahren bin ich zwar nicht, war ja auch nicht geplant, krank war ich aber, und logischerweise sind die eigentlichen Urlaubstage jetzt keine gewesen und die hab ich also noch gut fürn Rest vom Jahr. Wo aber wäre der Unterschied gewesen, wenn ich, wie im Ausgangsbeitrag, mit autsch und Antibiotika in den sagen wir mal Schwarzwald gefahren wäre? Ob ich nun daheim oder am Titisee ne dicke Backe habe, dürfte moralisch keinen großen Unterschied machen...

    Und nein, die Krankschreibung im genehmigten genommenen Urlaub finde ich moralisch auch nicht verwerflich - fragt jetzt mal nicht, wie heldenhaft (oder doof, je nach Lesart) ich in den letzten gut 25 Jahren schon im Urlaub krank war, ohne die Tage qua AU hinterher noch zu haben...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Eine Bekannte vor mir war mal arbeitsunfähig wegen Erkrankung. Die Hausärztin meinte zu ihr, dass sie den Wohnort wegen der Arbeitsunfähigkeit erst nach Absprache mit dem Arbeitgeber und Anzeige bei der (gesetzlichen) Krankenkasse verlassen dürfe.

    Gibt es dafür tatsächlich eine Grundlage?

    Oder anders gefragt, wenn ich arbeitsunfähig bin und quer durch Deutschland reise und auf diesem Weg schwer verunglücke. Gäbe es dann Probleme mit der Unfallversicherung bzw. der Krankenkasse?

    Nach einigem Suchen habe ich hierzu § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 SGB V gefunden: Danach ruht der Krankengeldanspruch, wenn der Versicherte sich im Ausland aufhält, sofern nicht nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Zustimmung der Krankenkasse zum Auslandsaufenthalt eingeholt worden ist (Krankengeld ist nicht explizit genannt, der § bezieht sich aber auf gemeinsame Vorschriften für das gesamte SGB V).

    Zur ursprünglichen Frage stimme ich den Beiträgen mit der Aussage "Ball flach halten" zu. Ins Auge sticht mir schon die Frage, weshalb die Beschäftigte die erste Bescheinigung (die sie vermutlich umgehend weitergereicht hat, denn danach war sie ja verreist) prüfen sollte, während die Fragestellerin Rat einholen muss, wie die Bescheinigung rechtlich einzuordnen ist. Ferner finde ich es auch etwas nickelig, die Beschäftigte darauf festzunageln, dass die Bescheinigung mit einem (formalen) Mangel behaftet war, um dessen frühere Abstellung sie sich mangels Erreichbarkeit nicht bemühen konnte.

    Und was ist, wenn die Beschäftigte die Bescheinigung geprüft, aber die fehlende Unterschrift übersehen hat (Praxisstempel drauf geklatscht, aber die fehlende unterschriftsartige Schlangenlinie des Arztes wurde leider übersehen)?

  • Ich bin - und was hab ich mich geärgert - zu Beginn meines letzten Urlaubs krank geworden, mit viel autsch und Antibiotika und was man sonst so nicht braucht, und hab mich also am 2. Tag des Urlaubs einen Tag rückwirkend krank schreiben lassen. Weggefahren bin ich zwar nicht, war ja auch nicht geplant, krank war ich aber, und logischerweise sind die eigentlichen Urlaubstage jetzt keine gewesen und die hab ich also noch gut fürn Rest vom Jahr. Wo aber wäre der Unterschied gewesen, wenn ich, wie im Ausgangsbeitrag, mit autsch und Antibiotika in den sagen wir mal Schwarzwald gefahren wäre? Ob ich nun daheim oder am Titisee ne dicke Backe habe, dürfte moralisch keinen großen Unterschied machen...


    Wie wäre es denn, wenn das Autsch und die Antibiotika am zweiten Tag im Urlaub begonnen hätten? Muss ich ich dann heimfahren?

    Das ist zwar nicht mehr der Ausgangsfall; aber dass ich bei Krankheit automatisch daheim zu sein - und am besten dauernd im Bett zu liegen - habe, dürfte als Regelfall so oder so antiquiert sein.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Rechtlich haben wir nun die Sache ruhen lassen. Arbeitsrechtlich ist es wohl unbeachtlich, wann der Krankenschein mit Unterschrift nachgereicht wird. Die Unterschrift des Arztes ist aber wohl nötig. Krankschreibung und ursprünglich genehmigter Urlaub deckten sich übrigens 1:1.

    Moralisch und auch für den Betriebsfrieden finde ich es nach wie vor nicht in Ordnung krankgeschrieben auf Reisen zu gehen, wohlgemerkt ohne vorher die Verwaltung von der Reise trotz Krankheit zu informieren. Wir haben auch schon Kolleginnen gehabt, die sowas offen mit dem behandelnden Arzt und uns besprochen haben. Damit hat dann auch keiner ein Problem. Alles andere sieht einfach mal nicht gut aus.

  • .... Wir haben auch schon Kolleginnen gehabt, die sowas offen mit dem behandelnden Arzt und uns besprochen haben. Damit hat dann auch keiner ein Problem. Alles andere sieht einfach mal nicht gut aus.

    Also entweder darf man oder eben nicht. In beiden Fällen ist ein großer Stuhlkreis nicht angezeigt.

    Wegen dieser offenen Kollegen, hat man dann Probleme, wenn man Dinge, die gewisse Leute einen feuchten Kehricht angehen, dann ebnen nicht mit denen bespricht ;) find ich dann z.B. nicht moralisch :(

    Warum glauben soviele Leute, dass krank sein Spaß macht:confused:

    Natürlich darf man sich krank auch was gönnen, schlecht geht es einem ohnehin schon.


    Und dann kommt man gesundet und erholt zur Arbeit, wo dann dieser Kindergarten wartet, also da würde ich gleich den nächsten gelben Zettel nachreichen.

  • Ich finde es trotzdem moralisch fragwürdig und auch wenig kollegial, wenn ich zwar fit genug bin, meine Urlaubsreise anzutreten, mich aber trotzdem krank schreiben lasse. Das hat halt was von zusätzlich Urlaub machen zu Lasten der Kollegen, schließlich mache ich meine tolle Urlaubsreise während meiner Krankheit und kann dann zusätzlich nochmal meinen Jahresurlaub nehmen. Nenene, entweder ich bin krank und bleibe zu Hause, oder ich bin so fit, dass ich den Urlaub antreten kann. Wie ich schon geschrieben habe, wenn ich so fit bin, dass ich weg fahren kann, brauche ich mich auch nicht krank schreiben zu lassen, ganz einfach.

  • Waldschrat kann ich hier nicht zustimmen. Dazu wissen wir zu wenig.
    Wir wissen weder, was die Dame hatte, noch, ob sie ihren "tollen Urlaub" auch so genießen konnte. Das nimmt man automatisch an, wenn man davon ausgeht, dass sie nicht wirklich krank war.
    Vielleicht hatte sie einen Beinbruch und konnte keinen Landausflug mitmachen? Vielleicht hat sie Depressionen, nimmt Medikamente und hat dadurch die Hälfte des Urlaubs verschlafen? Vielleicht hat sie eine chronische Bronchitis und ist überhaupt nur deshalb wieder einsatzfähig, weil sie sechs Wochen Meeresluft inhaliert hat?
    Klingt alles unwahrscheinlich. Ist aber möglich.
    Und in diesen Fällen wäre es wiederum ungerecht, wenn diese Zeit als Urlaub gilt, der schließlich ihrer Erholung - nicht der Gesundung - dienen soll.

    (Ich selbst habe einmal keinen Urlaub bewilligt bekommen und war dann zufällig in dem Zeitraum krank mit 40 Grad Fieber - hat mir aber auch gar keiner geglaubt, obwohl (oder gerade weil?) ich vorher noch nie krank gewesen war. Das war ein mieses Gefühl.)

    Der Moral der Gruppe ist das natürlich nicht dienlich. Von daher würde ich das auch nicht auf sich beruhen lassen, sondern ansprechen. Solchen Situationen kann man nur mit Offenheit begegnen.
    Erstmal mit der Dame reden, dass das echt schlecht aussieht, wie es gelaufen ist. Dann wird sie schon was dazu sagen und - wenn sie schlau ist - dem Team gegenüber auch offensiv auftreten und die Sache ansprechen und für die Vertretung danken. (Hängt immer alles vom Teamgefühl und der Hauskultur ab, daher kann ich nur sagen, was ich hier machen würde.)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • ..., mich aber trotzdem krank schreiben lasse. ...

    Du wirst ja nicht krank geschrieben (das ist man meistens schon, weshalb man ja auch zum Arzt geht ;)), sondern "Arbeitsunfähig".
    Arbeitsunfähigkeit heißt, dass man derzeit nur unfähig ist zu arbeiten, aber nicht dass man nur zu hause das Bett oder das Sofa (je nachdem wo Playstation und Fernseher stehen) hüten kann. Es gibt ausreichend Gründe Arbeitsunfähig zu sein und trotzdem reisen zu können, ja sogar so Reisen zu können, dass die Reise der Genesung sogar förderlich und nicht hinderlich ist.

    Das die doppelte Vertretung nicht schön ist, ist klar, aber warum sollte es besser sein die Reise zu verschieben ? Die doppelte Vertretung bleibt doch.

    Unmoralisch ist es nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit (sprich Krankheit) nur gespielt ist. Und dann muss ich halt, notfalls mit Hilfe des arbeitsmedizinischen Dienstes, die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

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