..., sonst könnte sich jeder einen "bauen".
Genau das hat die Dame hier aber zweifelsfrei nicht getan, es hat lediglich der ausstellende Arzt seine Unterschrift vergessen. Über das Stadium der nicht unterschriebenen Bescheinigung sind wir aber bereits hinaus, denn nunmehr liegt die Bescheinigung unterschrieben vor.
In der Tat - und hier haben wir es nicht mit dem Fall der "nachträglichen Krankschreibung" zu tun, sondern mit der nachgeholten Unterschrift.
Darlegungspflichtig ist die Dame aber wohl schon.