neue Anwärter in NRW


  • Im Übrigen bin ich mal wieder erschüttert über die Sichweise der männlichen Kollegen.

    Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich nicht bestätigen ,dass Männer die besseren Rechtspfleger sind oder Vollzeitkräfte mehr leisten als Teilzeitkräfte.

    Welche Sichtweise meinst du genau? Ich kann nur für meine Behörde sprechen, das sollte keine Verallgemeinerung werden.
    Für den Berufseinstieg nach dem Examen macht es allerdings schon einen Unterschied, ob du einen (bestenfalls auch noch "kantigen") jungen Mann auf die RAST setzt oder ein zierliches Püppchen (was, nach dem ersten Eindruck, zumindest optisch auf die meisten aktuellen Rechtspflegeranwärterinnen zutrifft). Letztgenannte haben insbesondere in Gerichten, deren Bezirk verstärkt soziale Brennpunkte beinhaltet, mehr Anfangsschwierigkeiten. Man kann auch hier nicht verallgemeinern, ich möchte damit nur auf ein mögliches Problemfeld hinweisen.


    Warum führen wir diese Diskussion überhaupt? Die Frage "Warum gibt es in der Rechtspflege mehr Frauen als Männer" hatten wir doch mit Sicherheit auch im Forum schon häufiger und dieses Thema ist einfach müßig.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Es funktioniert nicht ohne Qualitätsverlust, wenn man einen anspruchsvollen 80-Stunden-Job als Anwältin oder Ärztin in 30 Stunden erledigen will.


    Das sehe ich genauso, denn wer glaubt, dass Teilzeitbeschäftigung tatsächlich mit einer entsprechenden Reduzierung der Arbeitsmenge einhergeht, der glaubt auch daran, dass Zitronenfalter... ihr wisst schon ;)


    Hat ja auch keiner behauptet. Wo ist es denn so, dass man von einer Teilzeitkraft eine Vollzeitleistung verlangt?

    Naja, es ist schon ein Problem von Anspruch und Wirklichkeit. Der Rechtspflegerberuf verfügt über eine geringere Qualifikation gegenüber den Juristen. FH ist nicht Uni und wird zu Recht auf dem Arbeitsmarkt geringer dotiert. Das ist insofern also objektiv betrachtet 2. Reihe. Es ist auch was Arbeitsinhalte belangt, objektiv betrachtet viel reizloser, Strafzeiten konkret zu berechnen, als zu entscheiden, ob jemand zu bestrafen ist.
    Hinzu kommt, dass bei Männern vielfach vorrangig "härtere", z. B. wirtschaftliche Kriterien die Berufswahl bestimmen, und soziale Argumente ("was mit Menschen machen, sich engagieren, Familie ist mir auch genau so wichtig") eher nachrangig sind.
    Teilzeit verlangt natürlich auch viel mehr Organisationsaufwand - allein das Basteln von Vertretungsgruppen für 10-Stunden-Pensen bei Aufrechterhaltung akzeptabler Sprechzeiten und die Raumfrage sind kompliziert. Fortbildungen sind auch oft problematisch.
    Und ob eine Gesellschaft mit pluralistischem Eigenanspruch eine einseitige Rekrutierung von Personal aus speziellen Milieus begrüßen kann, bezweifle ich ohnehin.

  • Von unserer Personalabteilung weiß ich, dass es - zumindest bei uns - tatsächlich nicht darum geht, irgendwelche Quoten zu erfüllen, sondern dass die Bewerberinnen einfach besser sind als die Bewerber. Die Aussage bezieht sich zwar nicht auf uns Rpfls, aber dafür auf so ziemlich alle anderen Berufsgruppen die es bei uns am Gericht gibt. Deshalb vermute ich, dass sich das bei den Anwärtern ähnlich verhält. Oder es geht halt doch darum, dass mann eine größere Auswahl hat... :teufel:

  • Na gut, Kinder, also Streicheleinheiten zur Überwindung der Kluft zwischen Eigen- und Fremdwahrnehmung:
    Natürlich können wir Fachjuristen durchaus im Einzelfall auch inhaltlich qualitativ ebenso hoch- oder minderwertige juristische arbeiten wie Volljuristen. Das ist alles ganz toll, respektabel und aller Ehren wert. Der Deutsche Rechtspfleger ist die zweite Säule der Dritten Gewalt. Die erste ist aber eine andere Berufsgruppe. Weil sie einen höherwertigen Abschluss hat. Die können nach einer umfassenderen Qualifikation mehr, dürfen nach dem Gesetz mehr und verdienen deswegen mehr.
    Auf dem Arbeitsmarkt ist die Qualifikation eines FH-Diploms (aus überzeugenden Gründen, man mag es beklagen so viel man will) erheblich weniger Wert als ein Uni-Abschluss.
    Auch deswegen wählen viele Jungs diese steile Karriereleiter im Pflegebereich von vorneherein nicht. Die ticken eben anders und steigen im Bewerberverfahren gar nicht erst mit in den Ring.

  • Schaut euch doch mal in der Behörde um.
    Berufstätige Mütter ( insbes. auch die Richterinnen ) hätten in der "freien Wirtschaft" bei weitem nicht die Flexibilität wie beim Staat und nutzen diese auch.
    Eben darum bewerben sich viele Frauen beim Staat. Für unseren Arbeitgeber ebenfalls ein Vorteil, da diese Flexibilität relativ kostenneutral für ihn ist; da kann er an anderer Stelle ( z.B. Gehalt ) schon mal etwas knausriger sein.:wechlach:
    Gilt übrigens auch für andere Behörden ( Finanzämter pp. )

  • Na gut, Kinder, also Streicheleinheiten zur Überwindung der Kluft zwischen Eigen- und Fremdwahrnehmung:

    Darum geht es nicht. Es geht darum, dass du die Vorsilbe "Voll-" in deinem Beitrag vergessen hast. Dass wir durch die FH-Ausbildung einer andere (nicht unbedingt minderwertige, aber "fachidiotischer") Vorbildung haben, wird keiner bestreiten.

    Es geht einzig und allein darum, dass du "Rechtspfleger <-> Juristen" gegenüberstellst, den Rechtspflegern damit die Eigenschaft, Jurist zu sein, absprichst.
    Darum auch meine etwas humoristische Antwort mit Smileys - du hast einfach die Vorsilbe "Voll-" vor den Juristen weggelassen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Also mal ehrlich: Ich finde es albern, dass einige sich so daran hochziehen, bei der Berufsbezeichnung "Juristen" bitteschön mit Richtern gleichzustehen. Nach allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Jurist ein Akademiker und Absolvent eines Jurastudiums.

    Dass sich im Grunde jeder andere auch Jurist nennen darf (z. B. gerne auch Jurastudenten ab dem ersten Semester, stud. jur.) liegt bekanntlich allein daran, dass der Begriff nicht geschützt ist. Gut, können sich halt auch Rechtspfleger oder Finanzbeamte Juristen nennen. Ebensogut aber auch "Philosoph", "Intellektueller" oder "Gourmet".

    :wayne:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Also mal ehrlich: Ich finde es albern, dass einige sich so daran hochziehen, bei der Berufsbezeichnung "Juristen" bitteschön mit Richtern gleichzustehen. Nach allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Jurist ein Akademiker und Absolvent eines Jurastudiums.
    Dass sich im Grunde jeder andere auch Jurist nennen darf (z. B. gerne auch Jurastudenten ab dem ersten Semester, stud. jur.) liegt bekanntlich allein daran, dass der Begriff nicht geschützt ist. Gut, können sich halt auch Rechtspfleger oder Finanzbeamte Juristen nennen. Ebensogut aber auch "Philosoph", "Intellektueller" oder "Gourmet".
    :wayne:

    Sehe ich auch so. Da kommt m. E. allenfalls ein übersteigertes Geltungsbedürfnis zum Ausdruck.
    Was kommt als nächstes? Reicht ein Oberinspektor, der an der FH als Dozent herumturnt, nicht nur einem Verfassungsrichter oder einem am BGH zugelassenen Rechtsanwalt, sondern auch einem Uni-Professor der Rechtswissenschaft das Wasser?

  • Frauenquoten in der Einstellung sollten im Übrigen auch absolut unzulässig sein. Daran wird es also eher nicht liegen.

    Es geht auch nicht um die Erfüllung irgendwelcher Quoten, sondern die Noten der meisten Bewerberinnen sind schlicht und einfach besser als die der meisten Bewerber.

  • Aha, und was ist mit berufstätigen Väter?
    Sollten die nicht auch mal inzwischen im 21. Jahrhundert angekommen sein ?

    Männer sind dem Thema gegenüber inhaltlich aufgeschlossener. Sie nehmen deswegen auch schon mal 2 Monate Elternzeit und wickeln heute auch genauso gut wie die Mütter die Kinder.
    Ansonsten sind sie verhaltensstarr, weil sie aus verschiedenen Gründen doch nicht so sehr Bock drauf haben, weswegen Mutti nach wie vor viel eher in Teilzeit geht als Vaddern.

  • Also mal ehrlich: Ich finde es albern, dass einige sich so daran hochziehen, bei der Berufsbezeichnung "Juristen" bitteschön mit Richtern gleichzustehen. Nach allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Jurist ein Akademiker und Absolvent eines Jurastudiums.

    ...was auf den Dipl.-Rpfl. (FH) ja unstreitig ebenso zutrifft ;)

    Zur Klarstellung:
    Mir ist bewusst, dass Rpfl.-Studium und Jurastudium wesentliche Unterschiede in gelehrten Fachbereichen und Tiefe der jeweiligen Abschnitte aufweisen. Ein "übersteigertes Geltungsbedürfnis" laste ich mir nicht im Ansatz an. Jedoch sollte man als Rechtspfleger nicht sein Licht derart unter den Scheffel stellen, dass man sich nicht mehr als "(Fach-)Jurist" bezeichnen möchte. Und die Unterscheidung zwischen "Rechtspflegern und Juristen" ist von der Wortwahl her vergleichbar mit der Unterscheidung zwischen "Minderjährigen und Volljährigen" bzw. "Akademikern und Arbeitern", "Beamte und Angestellte" und endlos vielen vergleichbaren Beispielen. Diese Wortwahl spricht dem Rechtspfleger die Qualifikation als "Jurist" ab und einzig und allein das ist mein Kritikpunkt an dem Beitrag.

    Jetzt verstanden?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Warum es mehr Frauen gibt?
    Weil das politisch veillicht so gewollt ist das bei den Rechtspflegern und Geschäftstellen nicht so viele dominante Personern gibt die auch mal aufstehen und sich gegen Ungerechtigkeit wehren?:gruebel:
    Viele Spielchen kann die Verwaltung halt einfacher mit Frauen machen als mit Männern die sicj eher mal wehren.
    Z.B. bei uns: Fast alle die sich gegen verfassungswidrige Besoldung gewehrt haben (Klage) waren Männer! Und das setzt sich fort ob man Beurteilungen einfach so akzeptiert sich einfach ohne Widerstand die Bereiche wegnehmen lässt pipapo.
    Außerdem soll es ja gerade im Rechtspflegerbereich geschmiert laufen (Anwälte und Publikum) und da sind Frauen auch sozialkompetenter.
    henry

  • ... schreibt henry, ein Jurist.

    Hast du eigentlich schon mal irgendwen getroffen, der dich für voll nimmt? :wechlach:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Der Jurist ist nun mal synonym zum Volljurist im allg. Sprachgebrauch (und auch beim Konrad), klar gibt es immer welche, die das nicht wissen (wollen), aber die bezeichnen ihren tiefergelegten Serien-Golf GTI auch als Sportwagen und sehen mein Spaßmobil nur von hinten.:D

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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