Die Rolle des Rechtspflegers auf längere Sicht?

  • "Die Vollübertragung in der Insolvenz ginge grundsätzlich auch. Hier werde jedoch - ähnlich dem Betreuungsrecht - kein Grund gesehen, warum dies geändert werden soll. Zum einen wäre wegen der Korruptionsgefahr eine Aufgabentrennung zwischen Richter und Rechtspfleger gut, zum anderen steht die gegenwärtige Personalsituation bei den Rechtspflegern dagegen. Das Argument der Personalsituation können wir gegenwärtig nachvollziehen, jedoch kann und muss man das ändern. Die gute Ausstattung der Richterstellen, die wegen der bevorstehenden Pensionierungswelle der Babyboomer gefördert wird und noch besteht, wird nicht so bleiben. Den Rechtspflegermehrbedarf muss man daher rechtzeitig - d.h. mindestens vier Jahre vorher - planen."

    Ich zitiere mal aus dem Link des BDR Thüringen.

    Gefühlt hat sich seit dem Beginn des ursprünglichen Threads 2014 (!!!) nichts an unserer Position geändert oder? Korruptionsgefahr? Ernsthaft?

  • Bis das umgesetzt ist - falls es umgesetzt wird -, wird sich an Buschmann wohl niemand mehr erinnern.

    Ähnliche Dinge in der Vergangenheit haben stets zu einer Schonung der Staatskasse geführt, indem richterliche Aufgaben auf den Rechtspfleger übertragen wurden (sodass aufgrund der frei werdenden Ressourcen Richterstellen eingespart werden konnten), ohne dass dafür im Rechtspflegerbereich mehr Stellen geschaffen wurden. Man sollte sich also keine Illusionen darüber machen, was die wahren Beweggründe sind. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

  • Das sind aber Leute, die keine Rechtspflegeraufgaben wahrnehmen.

    Wenn jemand - sei es gegönnt - auf diese Weise in den höheren Dienst gelangt, muss die Vakanz in der Verwaltungsstelle also wieder - in der Regel - aus der Rechtspflegerschaft aufgefüllt werden. Also "an der Front" wieder ein Rechtspfleger weniger.

  • Wenn jemand - sei es gegönnt - auf diese Weise in den höheren Dienst gelangt, muss die Vakanz in der Verwaltungsstelle also wieder - in der Regel - aus der Rechtspflegerschaft aufgefüllt werden. Also "an der Front" wieder ein Rechtspfleger weniger.

    Gut erkannt. :thumbup: Ist gerade unser Problem.

  • So ist es. Und wie wenige Rechtspfleger betrifft diese herausgehobene Stellung in der Verwaltung? Und für den Rest ändert sich seit mindestens 10 Jahren genau nichts?

    Die Aufgabenübertragung wird wegen Korruptionsgefahr abgelehnt? Bin gerade einigermaßen fassungslos.

    Ich vermute wenn ich den Thread in 10 Jahren kurz vor der Pensionierung (hoffentlich) wieder aufrufe stehen wir genauso da.

  • Wobei sich auch noch die Frage stellt, weshalb ein Geschäftsleiter, der über eine Rechtspflegerausbildung verfügt, zum Aufstieg besser geeignet sein soll als irgend jemand anderer mit Rechtpflegerausbildung, der sich zwar noch in den "Niederungen" der Rechtspflegerzuständigkeiten herumtreibt, aber in der Sache ebenso gut qualifiziert sein kann. Aber das ist eben die übliche Denkweise, sie war es auch schon vor 50 Jahren und sie wird es auch weiterhin sein.

  • Aber, aber, der Rechtspfleger wird bis Ende des Jahres doch abgeschafft ;)

    viel zustimmung. aber ist sehe bei den meisten Rechtspflegern einfach nicht die Größe, die ein Entscheider haben müsste (ewig rechtliches Gehör, nehmen Sie doch ihren antrag zurück, blabla..., und dann Beschlüsse, die zu 99 % aus dem Rubrum und der Rechtsmittelbelehrung bestehen. Nein, ich glaube nicht, dass es den Rechtspfleger in 10 Jahren noch geben wird. Wozu soll man neben den Richtern auch noch weitere unabhängige Entscheider brauchen, es gibt doch genügend Volljuristen.

  • Ja, das hab ich oben auch gelesen. :/ Wir sind irgendwie immer noch da.

    Also ich mag nach einem Ausflug in die Verwaltung die "Niederungen" der Rechtspflegerzuständigkeiten. Genau wie einige hier vor 10 Jahren wünsche ich mir mehr Respekt und eine Aufwertung für unseren Berufsstand, Entscheidungen aus einem Guss (gerade in Betreuungssachen) und gern auch eine bessere Besoldung. Habe aber gerade nach dem Lesen das Gefühl ich könnte mir auch Einhörner wünschen.

    Und ich werde immer noch nicht fertig über die Korruptionsgefahr! Heißt das überall wo kein Richter dem Rechtspfleger auf die Finger schaut besteht erhöhte Korruptionsgefahr? Niemand käme auf die Idee das dem Richter in Strafe oder Zivil vorzuwerfen, warum soll das in Betreuung oder InsO nach einer Aufgabenübertragung anders ein?

  • Und ich werde immer noch nicht fertig über die Korruptionsgefahr! Heißt das überall wo kein Richter dem Rechtspfleger auf die Finger schaut besteht erhöhte Korruptionsgefahr? Niemand käme auf die Idee das dem Richter in Strafe oder Zivil vorzuwerfen, warum soll das in Betreuung oder InsO nach einer Aufgabenübertragung anders ein?

    Vielleicht meinen die das ja anders rum, weil es den rpfl in inso und Betreuung gibt, ist die Korruptionsgefahr beim Richter geringer :saint:

  • Und ich werde immer noch nicht fertig über die Korruptionsgefahr! Heißt das überall wo kein Richter dem Rechtspfleger auf die Finger schaut besteht erhöhte Korruptionsgefahr? Niemand käme auf die Idee das dem Richter in Strafe oder Zivil vorzuwerfen, warum soll das in Betreuung oder InsO nach einer Aufgabenübertragung anders ein?

    Vielleicht meinen die das ja anders rum, weil es den rpfl in inso und Betreuung gibt, ist die Korruptionsgefahr beim Richter geringer :saint:

    Die Aussage "Zum einen wäre wegen der Korruptionsgefahr eine Aufgabentrennung zwischen Richter und Rechtspfleger gut" würde ich jetzt auch so verstehen, dass die Korruptionsgefahr geringer wird, wenn sich Richter und Rechtspfleger gegenseitig "auf die Finger" schauen.

  • Ich finde es trotzdem merkwürdig, dass Korruption als (eine) Begründung für die nicht mögliche Aufgabenübertragung herangezogen wird. Gerade in Betreuungssachen würde die Übertragung unter den entsprechenden Rahmenbedingungen (Personalausstattung etc.) m.E. erheblich zur Arbeitszufriedenheit der Rechtspfleger beitragen und auch zur Aufwertung unseres Berufsstandes. Bei InsO fehlt mir der Einblick.

    Das Argument "es gibt ja keine Rechtspfleger" zieht natürlich immer, genauso wie das Besoldungsargument. Das hat aber niemanden gehindert die PKH-Vorprüfung auf uns zu übertragen.

    Eigentlich wollte ich nur auf das Ursprungsthema zurück und die Desillusionierung, dass sich 10 Jahre später so gefühlt gar nichts für uns geändert hat.

    Und wenn ich alle richtig verstanden habe wird wohl auch dieses "Buschmann-Paket" wieder in der Versenkung verschwinden.

  • Das Argument "es gibt ja keine Rechtspfleger" zieht natürlich immer

    Das zieht überhaupt nicht, weil ein Scheinargument.

    Dann sollen sie halt die Ausbildungszahlen erhöhen. Wenn man aber sagt "wir haben zu wenig", und an diesem Zustand nichts ändert, wir es immer zu wenig geben.

    Ganz abgesehen davon: dass es zu viele Richter gibt, wäre mir jetzt auch neu.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ob man die Ausbildungszahlen tatsächlich erhöhen KANN ist aber die Frage:
    Zu meiner Zeit haben sich weit über 1000 junge Menschen auf die Anwärterstellen beworben. Das ist über einige Jahre, in denen es im Schnitt um die 600 waren in den letzten drei oder vier Jahren auf knapp 300 gesunken. ca. 10 % davon werden eingestellt...

    Von den "fertigen" Kollegen studieren nicht wenige weiter, weil der geh. Dienst nicht gut genug bezahlt ist (in Niedersachsen vor allem) und die Strukturen in der Justiz dann doch nicht ganz soooo Work-Life-Balance ist, wie in den Flyern gerne propagiert.

    Im Ergebnis scheint der Beruf schon nicht interessant genug zu sein, um ihn zu studieren, die "fertigen" studieren teilweise weiter. Eine Mehrung an Personal geht so schon mal nicht...

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Da bin ich ganz bei dir. Solange es immer weniger werden, die wollen (und auch dazu in der Lage sind), können wir lange über mehr Personal diskutieren. Ändern werden wir nix. Noch 3249 und der Rest von heute und im nächsten Leben Schlosser.

  • Im Ergebnis scheint der Beruf schon nicht interessant genug zu sein, um ihn zu studieren, die "fertigen" studieren teilweise weiter.

    Damit lieferst du genau das richtige Argument für die Aufgabenübertragung Richter --> Rechtspfleger: um den Beruf interessanter zu machen.

    Die Schwierigkeiten der Personalgewinnung sind bekannt, ziehen sich aber durch alle Bereiche, angefangen bei den Angestellten über die Rechtspfleger bis zu den Richtern. Auch dort ist man inzwischen weit von den Anforderungen früherer Zeiten (Prädikatsexamen) abgerückt und die Bewerberzahlen gehen zurück. Und jeder Inso- oder Betreuungsrichter fehlt in anderen Bereichen.

    Insofern bleibt es dabei: "es gibt keine Rechtspfleger" ist ein untaugliches Scheinargument.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Wer keine guten Arbeitsbedingungen bietet und für die zu erbringenden Leistungen zu schlecht bezahlt, braucht sich über fehlende oder weniger qualifizierte Bewerber nicht zu wundern.

    Natürlich könnte das alles geändert werden, es ist einzig und alleine eine Frage des politischen Willens. Und der fehlt eben.

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