"Die Vollübertragung in der Insolvenz ginge grundsätzlich auch. Hier werde jedoch - ähnlich dem Betreuungsrecht - kein Grund gesehen, warum dies geändert werden soll. Zum einen wäre wegen der Korruptionsgefahr eine Aufgabentrennung zwischen Richter und Rechtspfleger gut, zum anderen steht die gegenwärtige Personalsituation bei den Rechtspflegern dagegen. Das Argument der Personalsituation können wir gegenwärtig nachvollziehen, jedoch kann und muss man das ändern. Die gute Ausstattung der Richterstellen, die wegen der bevorstehenden Pensionierungswelle der Babyboomer gefördert wird und noch besteht, wird nicht so bleiben. Den Rechtspflegermehrbedarf muss man daher rechtzeitig - d.h. mindestens vier Jahre vorher - planen."
Ich zitiere mal aus dem Link des BDR Thüringen.
Gefühlt hat sich seit dem Beginn des ursprünglichen Threads 2014 (!!!) nichts an unserer Position geändert oder? Korruptionsgefahr? Ernsthaft?