Aber nur, wenn anstelle des Rechtspflegers entweder eine niedrigere Laufbahn ...
Ja, und das hielte ich nicht für ausgeschlossen.
Also nicht mehr nur ein Zusammenschnurren auf Kernkompetenzen? Erzähl doch mal von deinen Vorstellungen.
Das mögliche "Zusammenschnurren auf Kernkompetenzen" ist doch die Voraussetzung für die Einsparung des Rechtspflegers und Übertragung der Grundbucheintragungen auf einen sonstigen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Was soll ich darüber hinaus denn noch für Vorstellungen haben?
Wenn sich die Justiz auf ihre Kernkompetenzen reduzierte, wäre z.B. die Grundstücksregistratur sicher nicht mehr dabei. Also müsste man sie anderswo unterbringen und neu bewerten. Und dass man dabei zu einer wesentlich niedrigeren Bewertung käme, halte ich eben nicht für ausgeschlossen. War das jetzt nachvollziehbar erklärt?