Vernichtung Lose-Blatt-Grundbücher § 10 a GBO

  • Muß er ja auch nicht, denn für das Zaubern ist die Justizverwaltung zuständig.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Also ich bin auch dafür, dass die eingescannten Papiergrundbücher noch mindestens eine Million Jahre aufbewahrt werden. Dann können die Länder mit dem Geld wenigstens keinen anderen Quatsch machen. [Blockierte Grafik: http://www.smilietown.de/smilies/grinsende/grinsend_044.gif]


    Aber mal im Ernst:

    Die Inhalte des Grundbuchs sind eingescannt, dass verbleibende Grundbuch ist damit lediglich Papiermüll, WEG DAMIT!! [Blockierte Grafik: http://www.smilietown.de/smilies/teufel/teufel_005.gif]
    Wenn eine Rötung vergessen wurde, ist das lediglich ein kosmetisches Problem, entscheidend ist der Löschungsvermerk. Sofern vergessen wurde eine Seite einzuscannen und Rechte fehlen, dann ist das halt jetzt so, die Rechte sind mangels Übernahme sowieso weg. Und wenn das Land dann im Einzelfall mal Schadenersatz zahlen muss, ist das wahrscheinlich immer noch viel, viel billiger als den ganzen alten Quatsch aufzubewahren. Sorry Leute, aber das ist meine Meinung!

  • Sind die Rechte wirklich durch Nichtübertragung gelöscht? Es wurde gescannt und nicht umgeschrieben...

    Auch ich habe manchen Problemfall (dicke Grundbücher, Rechte auf zahllosen Parzellen mit handschrifltich ergänzten laufenden Nummern in Spalte 2 etc) im Original-Hänger anhand der Kuli-Farbe oder was auch immer besser erkennen können als im Scan. Aber diese Einzelfälle rechtfertigten noch nicht die Aufbewahrung, sondern das Prinzp. Grundbücher sind dauernd aufzubewahren, Punkt. Die alten Schinken von 1900 lagern im Keller, aber die Hänger von 1995 werden vernichtet, selbst wenn der Scan vollständig vergessen wurde.

    In NRW hat man begründet, der Scan ersetzt den Hänger, es wurde ja nicht umgeschrieben wie bei der Umstellung vom Buch aufs Loseblatt. Das ist mir zu spitzfindig. Es ist ein Original, wir arbeiten nur heute mit dem Abbild.

    Aber wir werden nicht gefragt, es entscheiden die, die nie im Grundbuch gearbeitet haben.

  • Es wurde im Forum bereits wiederholt und zutreffend festgestellt, dass Rechte, die durch Nichteinscannen "verloren gehen", im Rechtssinne durch Nichtübertragung gelöscht sind (§ 46 Abs. 2 GBO). Über diesen Punkt braucht daher nicht mehr diskutiert zu werden.

    Wer für die Vernichtung der Alt-Grundbücher plädiert,

    - versteht entweder auf Verwaltungsebene nichts von der Sache oder er ist noch so jung, dass er nicht weiß, was es bedeutet, "rückwärts" recherchieren zu müssen oder er hat die Aufgabe des Grundbuchs nicht verinnerlicht, die darin besteht, zu gewährleisten, die dinglichen Rechtsverhältnisse möglichst zuverlässig zu verlautbaren - wozu natürlich auch die entsprechenden Recherchemöglichkeiten gehören.

    Und wem das alles egal ist, der sollte sich überlegen, ob er im Grundbuchamt wirklich gut aufgehoben ist.

  • Also, da bin ich ja doch froh, dass ich mich in BaWü mit solchen Problemen nicht herumschlagen muss. Hier wird ein riesiges Grundbuchzentralarchiv angelegt, und niemand kommt auf die Idee, auch nur eine Seite zu vernichten. Gehört alles dem Staatsarchiv.

    Man kann über die Notariatsreform sagen, was man will, aber dies ist unter Garantie eine bessere Idee als übereiltes Wegwerfen.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Es wurde im Forum bereits wiederholt und zutreffend festgestellt, dass Rechte, die durch Nichteinscannen "verloren gehen", im Rechtssinne durch Nichtübertragung gelöscht sind (§ 46 Abs. 2 GBO). Über diesen Punkt braucht daher nicht mehr diskutiert zu werden.

    Wer für die Vernichtung der Alt-Grundbücher plädiert,

    - versteht entweder auf Verwaltungsebene nichts von der Sache oder er ist noch so jung, dass er nicht weiß, was es bedeutet, "rückwärts" recherchieren zu müssen oder er hat die Aufgabe des Grundbuchs nicht verinnerlicht, die darin besteht, zu gewährleisten, die dinglichen Rechtsverhältnisse möglichst zuverlässig zu verlautbaren - wozu natürlich auch die entsprechenden Recherchemöglichkeiten gehören.

    Und wem das alles egal ist, der sollte sich überlegen, ob er im Grundbuchamt wirklich gut aufgehoben ist.


    Ja, sicher wer nicht deiner Meinung ist, ist zu blöd oder zu jung oder was auch immer! Ich finde deine Argumentation ist rhetorisch betrachtet ein ganz schön alter Hut und die dahinterstehenden Einstellung finde ich zum [Blockierte Grafik: http://www.smilietown.de/smilies/kotzende/kotz_016.gif].

    Ich jedenfalls bin schon seit 1993 im Grundbuch tätig und fühle mich dort gut aufgehoben!

  • Interessant, dass Du Dich angesprochen fühlst, denn ich hatte gar nicht auf Deinen Beitrag, sondern auf den Nachfolgebeitrag geantwortet. Aber sei's drum.

    Aber wenn Du mich schon ansprichst, will ich Dir natürlich auch antworten: Deine Argumentation, dass die Rechte mangels Einscannen "sowieso weg" sind, ist zumindest ungenau formuliert. Denn materiell sind die "vergessenen" Rechte natürlich nicht erloschen, sondern sie sind lediglich durch Nichtübertragung gelöscht, so dass sie selbstverständlich außerhalb des Grundbuchs weiterbestehen, aber einem gutgläubigen Weg-Erwerb ausgesetzt sind.

    Deine Ansicht, dass die Dinge eben so sind, wie sie sind ("dann ist das halt jetzt so") und dass die von Fehlern betroffenen Beteiligten den Fiskus dann eben auf Schadensersatz in Anspruch nehmen müssen, halte ich für einen Grundbuchrechtspfleger - mit Verlaub - für erschütternd.

  • Ich bin zwar derzeit weit vom GBA entfernt, aber ich gebe Cromwell Recht. Ich fand schon gruselig, die für die Eintragungswirksamkeit essentiellen Unterschrift(en) durch eine elektronische Signatur zu ersetzen. Und dann den alten Bestand zu vernichten... Das halte ich für unvorstellbar. Wie oft ist die neue Eintragung derart entstellt durch Verkürzungen, Zusammenfassungen und "Vereinfachungen", dass sie völlig unverständlich ist. :daumenrun

  • Hat jemand Kenntnisse darüber, wieviele Einscannfehler bis jetzt entdeckt wurden, bzw. wer hatte bei seinem GBA schon welche?

    Bei uns ist bis jetzt noch keiner aufgetaucht....

    Was ich so mitbekommen habe: so 2 oder 3 Patzer, wo eine Seite fehlte, gab es leider schon bei uns. Andere GBÄ hatten auch welche dabei und nicht von allen Ämter bekommt man das mit. Alles in allem erscheint mir die Quote in Brandenburg aber recht niedrig. Wir haben damals im Umstellungszentrum aber auch schon engmaschig kontrolliert und etliche Scanläufe wiederholt... Wir haben auch schlecht darstellbare Rötungen (Filz- oder Bunststift) mit Kuli nachgezogen, in Absprache mit dem GBA vor Ort auch vergessene Rötungen vor dem Scan nachgeholt und und und...
    Einige Kolleginnen und Kollegen, die während der Umstellung von unseren "Beanstandungen" ziemlich genervt waren, haben sich einige Zeit (auch Jahre) später doch dankbar und erleichtert geäußert.
    (Ich gebe es zu, ich bin gerade wieder ein wenig stolz auf unsere Truppe.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich bin zwar derzeit weit vom GBA entfernt, aber ich gebe Cromwell Recht. Ich fand schon gruselig, die für die Eintragungswirksamkeit essentiellen Unterschrift(en) durch eine elektronische Signatur zu ersetzen. Und dann den alten Bestand zu vernichten... Das halte ich für unvorstellbar. Wie oft ist die neue Eintragung derart entstellt durch Verkürzungen, Zusammenfassungen und "Vereinfachungen", dass sie völlig unverständlich ist. :daumenrun


    Diese Fälle sind nicht das Problem. Es geht ausschließlich um Loseblattgrundbücher, die sämtlich ins EDV-Grundbuch eingescannt worden sein sollten. Und dieses "sein sollten" ist das Problem. Sonst nichts. Was gescheit eingescannt wurde, ist alles recherchierbar. Insofern spräche auch nichts gegen die Vernichtung.

    Das Problem ist nur, dass - wenn auch nur zu einem geringen Teil - manche Grundbücher eben nicht oder nicht vollständig eingescannt worden sind. Und diese Grundbücher dürfen m. E. bereits aus rechtlichen Gründen nicht vernichtet werden, weil sonst eine Zwischenstufe in der Grundbuchhistorie fehlt. Das scheint den Verantwortlichen "weiter oben" aber egal zu sein. Und ich muss ganz ehrlich sagen, wenn es denen egal ist, gehört es ihnen nicht anders, als dass Regressfälle auf sie zu kommen.

    Ich habe auf die Mitteilung, dass vor der Vernichtung mindestens die (genau bezeichneten) Grundbücher herauszunehmen und hierher zu senden sind, bislang noch nichts vernommen.

    Ich als kleines Grundbuchrechtspflegerlein sehe mich jedenfalls faktisch nicht in der Lage, die Vernichtung zu verhindern. Insofern muss ich leider sagen: Ist mir auch egal. Auf solcherart verursachten Schaden werde ich sicher nicht sitzenbleiben. Für die Eigentümer etc. ist das natürlich bitter ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Also, da bin ich ja doch froh, dass ich mich in BaWü mit solchen Problemen nicht herumschlagen muss. Hier wird ein riesiges Grundbuchzentralarchiv angelegt, und niemand kommt auf die Idee, auch nur eine Seite zu vernichten. Gehört alles dem Staatsarchiv.

    Man kann über die Notariatsreform sagen, was man will, aber dies ist unter Garantie eine bessere Idee als übereiltes Wegwerfen.

    Hhm, da würde ich mal nicht so sehr auf die dauerhafte Aufbewahrung des Papierguts vertrauen.

    Wie hier dargestellt
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post700378

    ist der Mietvertrag über das Grundbuchzentralarchiv auf 20 Jahre befristet und sieht eine Verlängerungsoption von 3 x 5 Jahren vor.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Diese Fälle sind nicht das Problem.

    So widersprüchlich sind unsere Aussagen nicht! Wenn die von Dir beschriebenen Lücken in der Historie auftreten, sind die von mir beschriebenen rudimentäre Eintragungen nicht mehr nachvollziehbar.
    Ich wollte nur darstellen, in welchen Fällen ich nur über Altakten die Eintragung verstehen konnte. Wenn aber irgendwo in der Kette eine Lücke entsteht, weil irgendjemand meint, aus irgendwelchen Gründen irgendwelche Teile vernichten zu müssen, kommt man dort nicht weiter.

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