In einer Strafsache wurden hier über 30 kg Elfenbein (Teile von Stoßzähnen) sichergestellt und im Urteil gem. § 72 BNatSchG eingezogen.
Was mach ich jetzt damit???? In den entsprechenden Vorschriften in der StrVollStrO geht es um Waffen, Wein und solche Sachen, das passt alles nicht.