In Abt. II ist eine Vormerkung zur Sicherung der Übertragung des Erbbaurechts eingetragen für eine X - AG.
Diese hat vor ca. 20 Jahren laut Handelsregistereintragung ihr gesamtes Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten mit Ausnahme einzelner im Ausgliederungsvertrag bestimmten Beteiligungen, der Kapital- und Gewinnrücklagen sowie einer Forderung gegen die übernehmende Gesellschaft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Y-AG gemäß § 123 Abs. 3 Zf. 1 UmwG übertragen.
Die Vormerkung soll nun gelöscht werden und eine entsprechende Bewilligung der Y-AG liegt vor.
Ich nehme an, dass ich den Ausgliederungsvertrag nicht benötige und mir die partielle Rechtsnachfolge auf Grund der Handelsregistereintragung nachgewiesen ist, richtig ? Andererseits könnte das Recht durch einen vorgehenden Ausgliederungsvertrag ja schon weg sein.