Wo findest du denn dafür eine rechtliche Grundlage ?.
Die Möglichkeit der klarstellenden Beschlüsse gibt es schon recht lange. Hätte der Verwalter auch nur ansatzweise die Interessen des Schuldners im Blick gehabt, wäre er entweder selbst drauf gekommen nach eingehender Prüfung, dass diese Beträge unpfändbar sein könnten oder aber er hätte einen entsprechenden Beschluss beantragt.
Eine Quelle dafür wäre sehr wünschenswert!