Hallo, ich bin neu in dem Sachgebiet und habe gerade einen Fall, wo ich nicht so genau weiß, wie ich den handhaben soll. Gerade wegen der GbR! Bin für jede Hilfe dankbar!
Zum Sachverhalt:
Im GB ist eingetragen (1994): A, B, C als Gesellschafter bürgerlichen Rechts
C ist verstorben und laut ES (begl. Kopie des Notars von der ihm vorgelegten Ausfertigung) von D zu 1/4, E zu 3/8 und F zu 3/8 beerbt worden.
Nun mehr ist die GB-Berichtigung beantragt ("dergestalt, dass A, B, D, E, F als Eigentümer eingetragen werden").
Aus dem privatschriftlichen Gesellschaftervertrag (Kopie) ergibt sich keine Klausel.
Fragen:
Folge des Tods des C: die GbR wird mit dem Tod des Gfters aufgelöst und besteht als LiquidationsG fort, wobei anstelle des C die Erben D, E, F in Erbengemeinschaft in die LiquidationsG eintreten?
Wie erfolgt die GB Eintragung? GbR bestehend aus 1) A, 2) B, 3) EG bestehend aus D, E, F oder nichts mehr mit GbR und stattdessen A, B, D, E, F mit Angabe des Anteilsverhältnisses?
Ich hatte irgendwo was gelesen, dass zumindest bei einer Fortsetzung der GbR die Erben nicht in EG eintreten können, ist das hier irgendwie zu beachten?
Die Eintragung soll erfolgen, weil das Grundstück nunmehr an G verkauft wird und zunächst einmal eine AV eingetragen werden soll. Da heißt es dann aber auf einmal: " Es verkauft die von den Erschienene A, B, D, E, F vertretene GbR". Je nachdem wie die GB-Eintragung in Abt. I zu erfolgen hat, wäre dann dieser Passus evtl. nicht richtig.
Ich hoffe, ich habe alles verständlich ausgedrückt. Danke!
Zusatz: Im KV steht noch, dass Verk. und Käufer von einer vorherigen Übertragung des Eigentums an die auftretende GbR als Bruchteilseigentümer oder eine Umwandlung in eine ohG oder eine Abwicklung über ein Anderkonto absieht. -> ???