Liebe Kollegen,
ich habe hier folgenden Fall vorliegen:
Kindesmutter stirbt. Das minderjährige Kind erbt ca. 90.000,-- € (§ 1640 BGB).
Sorgerecht erhält der Kindesvater.
Das Kind ist bereits 17 Jahre alt.
Der Kindesvater entnimmt aus dem Vermögen des Kindes 17.000,-- € zur Abzahlung seines Kredits.
Er legte zur Begründung dieser Entnahme aus dem Vermögen des Kindes dar, dass er durch den Zuzug seiner Tochter
die monatlichen Ausgaben gestiegen sind und bei weiterem Vorhandensein des Kredits seine Liquidität
nicht mehr gewährleistet wäre.
Würdet Ihr hierauf etwas veranlassen?
Euer Löwe!