Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:
Wie handhabt ihr das, wenn Antragsteller euch Unterlagen bzgl. der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse per E-Mail einreichen. Lasst ihr das zu?
Ich bin halt der Meinung, dass wir (noch) keinen elektronischen Rechtsverkehr haben und akzeptiere das dann nicht. Unstreitig ist, dass es bei verfahrenseinleitendenden (Antrag, Rechtsmittel, usw.) auch schon gerichtlich entschieden wurde. Diverse Entscheidungen dazu liegen mir auch vor.
Fraglich ist halt, wie es bei "normalen" Prozesserklärungen und beim Übersenden von E-Mails ist.
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG