Da frage ich mich, wie man der Aufsicht nachkommen will....
Folglich wäre an der Begründung nichts auszusetzen.......Rechtspfleger in Insolvenzsachen sollen über belegbare Kenntnisse des Insolvenzrechts und Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens verfügen. Einem Rechtspfleger, dessen Kenntnisse auf diesen Gebieten nicht belegt sind, dürfen die Aufgaben eines Rechtspflegers in Insolvenzsachen nur zugewiesen werden, wenn der Erwerb der Kenntnisse alsbald zu erwarten ist....
Demnächst darf ich zur Fortbildung fahren. Die Fortbildung umfasst 2 Tage und beinhaltet Arbeitsrecht und Steuerrecht. Ich bekomme dann eine Bescheinigung. Aufgrund dieser Bescheinigung habe ich dann wohl belegbare Kenntnisse in Arbeitsrecht und Steuerrecht...2 Tage, 2 Rechtsgebiete....sprachlos...
Von wann war nochmal das Gesetz???? ....traurig. ..