Zitiert wird jetzt aus der Gesetzesbegründung: " In allen Ländern sind vermehrt Anfragen auf Erstellung
von Negativattesten zu verzeichnen, durch welche be-
scheinigt werden soll, dass kein aktuelles Insolvenzver-
fahren gegen eine bestimmte Person anhängig ist.
Eine vergleichbare Konstellation besteht bei Auskünf-
ten in Nachlasssachen nach § 13 FamFG. Hierbei sind
insbesondere solche Auskünfte relevant, die vor allem
von Banken und sonstigen Dritten in einem Erbfall an-
gefordert werden. Im Rahmen solcher Auskünfte wer-
den regelmäßig neben der Frage, ob ein Nachlassvor-
gang oder eine letztwillige Verfügung vorliegt, auch die
Anschriften möglicher Erben erfragt."
Aber der Anfragende will kein Negativattest, dass es kein Nachlassverfahren gibt und dass es keine Erben gibt (???). Er will doch wissen, dass es ein Verfahren gibt und bekommt nur eine abschlägige Antwort.