Hallo,
im Grundbuch ist eine GbR mit drei Gesellschaftern eingetragen, der zwischenzeitlich 20 weitere Gesellschafter beigetreten sind. Der Notar beantragt nunmehr unter Einreichung der Berichtigungsbewilligung aller Gesellschafter die Änderung des Namens und der Rechtsform der GbR in eine ....GmbH&Co.KG. Wobei die drei im Grundbuch eingetragenen Gründungsgesellschafter vor der Eintragung der Umwandlung in eine GmbH&Co.KG aus der Gesellschaft ausgeschieden sind. Schöner/Stöber beschreibt unter RN 4281, dass für die Umwandlung der GbR in eine KG die Bewilligung aller Gesellschafter erforderlich ist. Diese liegen mir vor. Nun stellt sich mir die Frage, ob eine Voreintragung der eingetretenen Gesellschafter erforderlich ist und sodann die formwechselnde Umwandlung eingetragen werden kann.