Es wird eine Löschungsbewilligung bzgl. eines Rechts in Abt. III vorgelegt.
Der formgerechte Löschungsantrag sieht wie folgt aus:
Oben (Briefkopf) Anschrift einer KG. Dann folgt der Löschungsantrag im Grundbuch von... ist eingetragen... Wir beantragen die Löschung.
eine Unterschrift.
Im Beglaubigungsvermerk tritt eine Person auf, die nicht im eigenen Namen handelt, sondern für eine GmbH nebst Vertretungsbescheinigung für die GmbH.
Eingetragene Eigentümerin ist die KG.
Würdet ihr die Anschriftenbezeichnung über dem Löschungsantrag als Nachweis für ausreichend erachten, dass die auftretende Person für die KG als Eigentümerin gehandelt. Nach Meikel, Bauer von Oefele LG Ellwangen usw. muss aus der Erklärung ersichtlich sein, dass jemand im fremden Namen gehandelt hat und die Erklärungen für die KG abgegeben wurden.