1. Fall:
Betreuer muss zur Reparatur der Heizung einen Kredit von ca. 3.500 EUR aufnehmen. Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung ist klar. Reicht hier die schriftliche Anhörung aus?
2. Fall:
Betroffener muss seine Heimkosten selbst tragen. Diesbezüglich ist es erforderlich, dass monatlich ein Betrag X auf das Girokonto umgebucht wird. Betreuer beantragt Dauergenehmigung. Muss der Betroffene hierzu überhaupt gehört werden? Die Heimkosten müssen bezahlt werden und dies ist nur durch die monatliche Umbuchung gewährleistet.