Ich hatte bisher einmal einen solchen Fall, es ging sich um die Beantragung von Pfändungsschutz auf der RAST bei mir.
Es war eine konvertierte Deutsche mit Vollverschleierung (auf den konkreten Begriff will ich mich nicht festlegen).
Hier war es ähnlich, wie in einem anderen Beitrag: Eine Identitätsprüfung konnte nicht durchgeführt werden (war auch nicht zweifelhaft), da sie sogar auf dem BPA, der vorgelegt wurde, vollverschleiert war.
Soweit ich jedoch informiert bin, haben die Wachtmeister hier die ausdrückliche Genehmigung/Anweisung, den Schleier lüften zu lassen.
Ich war vor kurzem auch auf einer Tagung, auf der eine Dolmetcherin und Islamforscherin einen entsprechenden Vortrag hielt. Auch diese sagte eindeutig, dass die Verschleierung der Frauen von sich aus schon zu lüften wäre. Sie führte Vergleiche mit Flughäfen entsprechender muslimischer Staaten an, dort findet das Sicherheitspersonal eine solche Debatte ziemlich uncool und wird entsprechend forsch.