Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung zu einem Immobilienverkauf vor.
2013 wurde das Objekt in einer sog. Marktwertanalyse auf ca. 65.000 EUR geschätzt.
2016 wird es für 9.000 EUR verkauft.
Ich habe dem Betreuer der Miteigentümerin aufgegeben, ein aktuelles Verkehrswertgutachten vorzulegen.
Ohne Verkehrswertgutachten kann ich die Angemessenheit des Kaufpreises nicht beurteilen.
Der Betreuer der Eigentümerin weigert sich, ein aktuelles Verkehrswertgutachten einzuholen, weil die Betroffene vermögenslos sei.
Die Miteigentümerin habe auch kein Geld für ein Gutachten.
Ich nun am Überlegen, ob ich den Antrag auf Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung ablehne oder ob ich von Amts wegen ein
Verkehrswertgutachten einholen muss....
Hat jemand eine Idee zu dem Fall?