Hallo zusammen,
über die Suchfunktion habe ich leider nichts entsprechendes gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Im letzten Jahr wurde der Partei PKH mit Raten bewilligt. Dieser Beschluss wurde nicht angefochten.
Erst im Mai diesen Jahres meldete sich die Partei und teilte mit, dass er die Raten nicht zahlen könne.
Es wurde daraufhin aufgefordert eine nochmnals eine Erklärung abzugeben, welche Einkünfte er habe bzw. welche Änderung bei ihm eingetreten sei.
Er teilte mit, dass er ein KfZ habe, auf das er angewiesen sei und dafur Kosten aufbringen müsse (Steuer, Versicherung, Unterhaltungskosten etc.)
Obwohl er Rentner sei, sei er aufgrund einer Behinderung darauf angewiesen (eine Kopie des Schwerbehindertenausweises hat er vorgelegt).
Nunmehr ersehe ich aus den vorgelegten Unterlagen, dass er das KfZ bereits bei Beantragung der PKH hatte. Diese Kosten hat er damals nicht mit angegeben, diese jedoch bei der Bewilligung von PKH schon gehabt. Lediglich ein Kredit für die Reperatur des Fahrzeuges wurde später aufgenommen.
Meine Absicht ist es jetzt, nur die Raten für die Reparaturen zu berücksichtigen, da nur insoweit eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist.
Der erste Beschluss ist bereits rechtskräftig und nicht angegriffen worden. Somit ist wegen der ursprünglichen Kosten des KfZ keine Änderung eingetreten.
Es verbleibt dann jedoch bei einer Ratenzahlung, auch wenn diese geringer ist.
Nach den vorgetragenen Einkünften wird er wahrscheinlich auch diese Ratenzahlung nicht erbringen können. Jedoch sehe ich keine Möglichkeit, nachträglich diese Kosten zu berücksichtigen.
Ich bin daher zwiegspalten.
Sieht jemand eine Möglichkeit diese Kosten noch zu berücksichtigen oder würdet ihr eine ähnliche Entscheidung treffen.
Danke für eure Hilfe im Voraus!