Hallo zusammen,
bei mir wurde Beratungshilfe für folgende Angelegenheit beantragt:
Das Jobcenter hat die Antragstellerin aufgefordert Unterlagen des getrenntlebenden Ehemannes vorzulegen, um den Leistungsanspruch von August 2017 - Januar 2018 zu überprüfen.
Unterlagen der Antragstellerin wurden nicht angefordert.
Normal verweise ich bei solchen Anforderungsschreiben darauf, dass dies durch die Antragsteller selbständig gelöst werden kann. Es handelt sich meiner Meinung nicht, um eine Wahrnehmung eines Rechts.
Nun ist es jedoch so, dass die Antragstellerin mit dem Ehemann getrennt lebt. Eine Kommunikation zwischen den Parteien ist wohl nicht möglich und auch reagiert der Ehemann nicht auf die Schreiben des Jobcenters.
Der Antragstellerin wurde nun angedroht, dass die Geldleistungen versagt werden, sollte eine Mitwirkung nicht erfolgen.
Würdet ihr nun Beratungshilfe gewähren oder darauf verweisen, dass noch kein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt?