Habe eine neue Betreuung bekommen.Der Betreute leidet unter fortschreitender Demenz. Er hat ein Vermögen vonknapp 2,9 Millionen € mit der Tendenz zu noch mehr. Das Vermögensverzeichnisist insofern noch nicht ganz komplett. Das Problem besteht darin, dass dieAnlagen auf der "ganzen Welt" verteilt sind. Neben vielen deutschenBanken sind z.B. auch welche in Singapur dabei. Zumeist in Beträgen von 40.000€ - 100.000 €. Einige Banken machen bereits jetzt Schwierigkeiten bei derSammlung der Informationen.
Fragen:
Was muss ich als Betreuungsgerichtunternehmen, um meiner Aufsichtspflicht zu genügen?
Inwieweit bin ich für die korrekteAnlegung des Geldes verantwortlich? Reicht es mir
Anlagevorschläge unterbreiten zulassen und diese dann zu genehmigen?
Bin ich gehalten, auf bestimmteAnlagesysteme hinzuweisen oder auf Auflösung von Anlagen zu drängen? Ich habeselber überhaupt keine Ahnung von Geldanlagen!
Kann ich einen Wirtschaftsprüfer einschaltenoder die Einschaltung anregen, der das Anlagegeflecht aufdröselt und das Risikoder Anlagen und ggf. eine Neuanlage prüft?
Es handelt sich zwar um einenehrenamtlichen Betreuer, dieser hat aber ein volljuristisches Studium hintersich gebracht und ist dementsprechend rechtlich gut aufgestellt. Hier bedarf eskeiner großen Erläuterungen oder Rechtfertigungen mehr. Leider gehört er nichtzum Kreise der möglichen Erben dieses Riesenvermögens. Insofern ist einespätere gerichtliche Überprüfung möglich und eine formvollendete Führung derBetreuung mehr als angezeigt.
Wer kann mir Tipps geben? Ich binfür alles dankbar, was mich ruhiger schlafen lässt…