Ergänzung: Gesamtvermögen 2,9 Millionen - hiervon 1,97 Millionen in verschiedenen Wertpapierdepots. Der Rest in Immobilien und unkritischen Tagesgeldkonten. Das kann man doch nicht so lassen!? Oder?
Was spricht dagegen?
Die Anlagen wurden vom Betroffenen zu Zeiten der Geschäftsfähigkeit selbst so gewählt, entsprechen also seinem Willen. Um Änderungen herbeizuführen, muss der Betreuer also triftige Gründe haben, die mit der konkreten einzelnen Anlage zusammenhängen (z. B. drohende Verluste). Kein Grund dürfte somit ein hoher Anteil an Wertpapieren in Bezug auf das Gesamtvermögen sein. Das wollte der jetzt Betreute so.
Das sehen die einschlägigen Kommentare aber ganz anders !