Stand Datenbankgrundbuch

  • Wie hier richtig ausgeführt wurde, ist die Einführung des Dabag unter Beibehaltung der althergebrachten Papierakte möglich.
    Aus meiner Sicht macht es jedoch nur wenig Sinn,
    da damit einer seiner wesentlichen Vorteile (jederzeit schneller Zugriff von überall her) verschenkt würde.

    Statt wie im vollelektronischen Handelsregister online auf die Urkunden (wg. der Bezugnahme, s. § 874 BGB) zugreifen zu können,
    müsste immer noch bei jeder Anfrage ein Mensch ins Archiv laufen, die Grundakte suchen,
    von der Papierurkunde eine Kopie fertigen und diese per Post verschicken.
    Das kann man im 21. Jahrhundert doch nicht ernsthaft als Konzept anbieten.
    Nur die Hybridakte wäre m.E. sinnvoll,
    da damit das mühselige Suchen und Einscannen der schon vorhandenen Urkunden eingespart werden könnte.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Genau deshalb hat das ja vermutlich auch niemand so vor.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Also wir hatten gestern eine Infoveranstaltung zu den notwendigen Migrationsvorarbeiten im Hinblick auf die 2023 zu erwartende Umstellung aufs dabag. Da wurde davon gesprochen, dass die e-Akte zusammen mit dem dabag eingeführt werden soll. Von einer früheren, unabhängigen Einführung war nicht die Rede.
    Das wird glaube ich echt noch lustig, was da an Migrationsarbeit auf uns zukommt. Natürlich alles ohne weiteres Personal...

  • Also ich würde mal behaupten wollen, dass unsere elektronische Grundakte im großen und Ganzen ordentlich funktioniert.
    Da scheinen wir in BaWü mal wieder ein bisschen Vorsprung zu haben...

    Irgendwie komisch, zu behaupten, in BaWü würde irgendwas, was nur im geringsten mit Grundbuch zu tun hat, laufen.
    Da wartet man doch auf Eintragung einer AV auch mal ein halbes Jahr.:gruebel:

  • Das scheint sich dann aber eher um strukturelle Probleme zu handeln, die nicht mit der Technik zusammenhängen. Von daher sollte dieses Thema bitte nicht hier weiter diskutiert werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Um das Datenbankgrundbuch scheint es nicht so gut zu stehen:

    Beschlüsse des E-Justice-Rats in seiner 22. Sitzung am 29. September 2022 in Bremen

    TOP 2 – Bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch (BE: BY) 1. Der E-Justice-Rat nimmt den Bericht über den Sachstand und das weitere Vorgehen im Projekt dabag zustimmend zur Kenntnis und bittet das federführende Land um Fortführung der Aktivitäten.

    2. Das federführende Land wird gebeten, über den Sachstand zur nächsten Sitzung zu berichten und ggf. dem E-Justice-Rat die Eckpunkte des geplanten Vergabeverfahrens für die Neuausschreibung des Entwicklungsdienstleisters vorzustellen

    Quelle: 22_sitzung.pdf;jsessionid=89F217651FCD85B3BB211248C0BC3E2B (justiz.de)

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