Guten Morgen, vielleicht weiß einer von euch mehr über die Einführung des Datenbankgrundbuchs und wie der Stand so ist.
Ich war vor ca. 2 Jahren auf einer Info-Veranstaltung und seitdem hört man gar nichts mehr (NRW).
Stand Datenbankgrundbuch
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Ich habe vor Kurzem gehört, dass das noch länger braucht als ursprünglich geplant.
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Da hast Du völlig richtig gehört. Jetzt soll im ersten Halbjahr 2021 pilotiert werden. Da kommt es dann zum Schwur, ob das Teil eingeführt werden kann. Ich schätze mal, dann wirst Du es bis 2023 bekommen. Sieh also zu, daß Du bis dahin möglichst viel Migrationsvorbereitung erledigt bekommst...
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Sieh also zu, daß Du bis dahin möglichst viel Migrationsvorbereitung erledigt bekommst...
Dafür haben wir doch ein extra Bundesamt...
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Sieh also zu, daß Du bis dahin möglichst viel Migrationsvorbereitung erledigt bekommst...
Dafür haben wir doch ein extra Bundesamt...
?!?
Klär mich auf ...
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Bei uns (Niedersachsen, OLG Bezirk BS) soll es demnächst eine Infoveranstaltung geben, zunächst mal für Geschäftsleiter und einen Grundbuchmitarbeiter von jedem AG des Bezirks. Dort wird das Datenbankgrundbuch vorgestellt und es soll besprochen werden, wie die Migrationsvorarbeiten in unserem Bezirk aussehen könnten.
Danach soll es dann irgendwann noch Infoveranstaltungen an allen AGs geben.Ansonsten heißt es in der Mail
"Das dabag wird derzeitnoch entwickelt, so dass die Umstellung/Migration der Grundbücher nicht vor demJahr 2023 erfolgen wird. Zur Vorbereitung der Migration bedarf es aber imVorfeld gewisser Vorarbeiten in den Grundbuchämtern. Mit diesen sogenanntenMigrationsvorarbeiten soll möglichst noch im Frühjahr dieses Jahres an wenigenausgewählten Standorten in Niedersachsen begonnen werden. In unserem Bezirkwird dies voraussichtlich zunächst ein oder zwei Amtsgerichte betreffen.Grundsätzlich werden die entsprechenden Vorarbeiten aber bis zur tatsächlichenSoftwareumstellung in allen Grundbuchämtern zu leisten sein." -
Aus der Bundestags-Drucksache 19/12043 vom 30.07.2019 (Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter zur Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer):
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/120/1912043.pdf
„Dabei sind laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Daten aus Kataster-, Vermessungs- und Grundbuchämtern besonders relevant, weil sie die wohl grundlegendsten Informationen für die Ermittlung der Grundsteuer bereitstellen – die Fläche von Grundstücken (vgl. Entwurf der Bundesregierung eines GrundsteuerReformgesetzes, S. 92). Nach Kenntnis der Fragesteller ist die hierfür geplante bundesweite Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank LANGUSTE, in erheblichem Verzug. Während einzelne Bundesländer – wie Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – dem Bundesministerium der Finanzen nicht einmal mitteilen konnten, wie viele Grundstücke überhaupt digital erfasst werden müssen, ist der Bundesregierung bekannt, dass im Saarland noch 58,7 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern 64,6 Prozent aller Grundstücksdaten digital erfasst werden müssen (vgl. Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 17. April 2019, Bundestagsdrucksache 19/9538). Vor diesem Hintergrund ging das Bundesministerium der Finanzen im April 2018 davon aus, dass die digitale Erfassung in der Datenbank je nach Bundesland bis zu 13 Jahre dauern werde ….Laut dem Mitte Juni 2019 veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das neue Grundsteuergesetz bereits im Jahr 2025 angewendet werden – also sechs Jahre bevor der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE nach der Einschätzung der Bundesregierung abgeschlossen werden kann….“ -
Inwieweit wirkt sich das auf das Datenbankgrundbuch aus?
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Nun, ich bin eigentlich umgekehrt davon ausgegangen, dass für die bundesweite Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank LANGUSTE das Datenbankgrundbuch existieren müsse. Vielleicht ist diese Annahme aber unzutreffend.
Nach den Projektnachrichten zur Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs vom 06.03.2019 wurde eine Vertragsänderung unterzeichnet, die eine Verlängerung der Projektlaufzeit um 26 Monate zum Gegenstand hat, siehe
http://www.grundbuch.eu/nachrichten/
Wie FED oben ausführt, ist die Pilotierung also erst im ersten Halbjahr 2021 zu erwarten. -
... ist die Pilotierung also erst im ersten Halbjahr 2021 zu erwarten.
In Bayern könnte das erste Gericht frühestens im 2. Halbjahr 2021 pilotiert werden. Die meisten Rechtspfleger werden vor 2025 DaBaG nicht zu Gesicht bekommen.
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Mein letzter Stand dazu (aus Juni):
- Ende Dezember 2020 Übergabe einer testfähigen Version durch die Entwicklung an den Länderverbund
. - Mitte 2021 Pilotierungen in Bayern und Niedersachsen
. - Frühestens ab 2023 Beginn eines Rollouts (also die flächendeckende Einführung der Software für den Echtbetrieb).
In Niedersachsen soll außerdem vor dem Rollout von dabag die eGrundakte möglichst flächendeckend eingeführt und der ERV für Grundbuchsachen eröffnet sein.
Außerdem müssen natürlich die bisherigen Grundbücher nach dabag migriert werden, was - trotz angedachter Unterstützung durch eine Software, die gezielt dafür zurzeit entwickelt wird - sicherlich eine Herkulesaufgabe werden dürfte!
- Ende Dezember 2020 Übergabe einer testfähigen Version durch die Entwicklung an den Länderverbund
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Das ist hilfreich. Heißt das denn auch, dass der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuch im Echtbetrieb in den Ländern, in denen er jetzt noch nicht existiert, dann auch erst 2023 kommen wird?
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Da der ERV im Grundbuchwesen (wird derzeit in NRW getestet) und die E-Akte (E2A wird hier derzeit eingeführt)
Voraussetzungen für die Einführung des Dabag sind (wie sollen sonst die E-Urkunden zum Grundbuchamt kommen
und dort dauerhaft gespeichert werden?), gehe ich davon aus, das diese Funktionen VORHER eingeführt werden.
Ohne die Möglichkeit eines elektronischen Abrufs der in Bezug genommenen Urkunden macht das Dabag wenig Sinn,
vgl. § 139 Abs. 3 GBO. -
Weiß jemand denn etwas zu ELRV und NRW?
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Vielleicht hilft diese Übersicht weiter:
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Da der ERV im Grundbuchwesen (wird derzeit in NRW getestet) und die E-Akte (E2A wird hier derzeit eingeführt)
Voraussetzungen für die Einführung des Dabag sind (wie sollen sonst die E-Urkunden zum Grundbuchamt kommen
und dort dauerhaft gespeichert werden?), gehe ich davon aus, das diese Funktionen VORHER eingeführt werden.
Ohne die Möglichkeit eines elektronischen Abrufs der in Bezug genommenen Urkunden macht das Dabag wenig Sinn,
vgl. § 139 Abs. 3 GBO.Der § 139 GBO hilft da kein Stück weiter. Er regelt nur das Verfahren, wenn es denn eine elektronische Akte gibt. Dabag kann auch Papier. Jedes Land entscheidet (ich glaube im Zeitrahmen bis 2026?) selbst, wann es den elektronischen Rechtsverkehr zum GBA eröffnet. Das kann auch nach der Einführung des Datenbankgrundbuches sein (so sie schnell genug ist).
Natürlich würde ein elektronischer Eingang die Datenerfassung erleichtern. Dazu wird ja wohl parallel am XJustiz-Schema gebastelt. -
Zumindest im e2-Verbund möchte man wohl vor der dabag-Einführung mit eAkten und ERV im Grundbuch starten. Jedenfalls hört man immer mal, dass SolumStar und e2A miteinander verheiratet werden sollen. Wenn man mit dem ERV bis dabag warten wollte, wäre dieses ja überflüssig.
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Das scheint mir ja auch sinnvoll, ist aber eben kein Automatismus.
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Völlig richtig! Ich wollte Deine obige Aussage auch nicht bestreiten sondern nur ergänzen.
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