Hallöchen,
ich habe folgendes Problem:
Die Erbengemeinschaft besteht aus 4 Personen. Darunter ist ein minderjähriges Kind. Das Grundstück aus der Erbmasse soll veräußert werden.
Die Erbengemeinschaft wird durch einen Nachlassabwickler vertreten. Dieser hat den notariellen Kaufvertrag geschlossen und auch die familiengerichtliche Genehmigung beantragt.
Dies wurde den Eltern und dem minderjährigen Kind (über 14 J.) so mitgeteilt. Nun werden Einwendungen erhoben, dass der Kaufpreis nicht angemessen sei und das vorgelegte Gutachten unstimmig sei.
Das ganze ging mit diversen Stellungnahmen nun hin und her. Nun ist es soweit, dass der Nachlassabwickler die Vertretung nicht mehr machen möchte und die Vollmachten zurückgeschickt hat.
Nun meine Frage:
Was mache ich nun?
Ich kann doch eigentlich keinen Vertrag genehmigen, die die Eltern des Kindes nicht möchten. Aber wenn die Eltern des Kindes den Vertrag nicht möchten, können diese den doch einfach widerrufen? Wenn sie ihn nicht widerrufen, erteile ich dann die Genehmigung? (sofern das RG dem Kindeswohl entspricht)