Hallo, habe gelesen:
gerichtliche Räumungsfristen in Wohnraummietsachen müssen wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30.06.2020 verlängert werden. Dies hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 26.03.2020 auf Antrag eines gekündigten und in erster Instanz zur Räumung verurteilten Mieters entschieden (Az.: 67 S 16/20).
Gibt es irgendetwas ähnliches bereits im Hinblick auf Räumungsschutzverfahren?
Wie geht Ihr im Moment mit Räumungsschutzanträgen um?
Anders als sonst oder wie immer?
Danke im Voraus!