• Was ist daran so ungewöhnlich? :gruebel:

    Nichts, aber einkommensschwache Menschen werden durch die Pflicht, immer und überall FFP2-Masken verwenden zu müssen (hier in Sachsen seit 28. Dezember 2021 nahezu überall im öffentlichen Leben) trotzdem erheblich belastet.


    Erstens das und zweitens hebelt sowas doch die gesamte Argumentation aus dem Artikel aus. Es gibt m.W.n. noch auch keine FFP2-Maskenpflicht in Hessen. Wenn man 3G für bedenklich im Hinblick auf Strafverhandlungen etc. pp. hält, hat man mit Maskenverweigerern das gleiche Problem. Dürfen die dann nicht ins Gebäude, also auch nicht zu ihrer Strafverhandlung? Werden FFP2-Masken prophylaktisch für das Publikum bereit? Wer kommt dann für diese Kosten auf?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Wie das geregelt wird, wird sich zeigen. Ich erlaube mir aber mal den Hinweis, dass wir nicht die ersten sind, die mit einer FFP2-Maskenpflicht zu tun haben. Wobei ich es auch bedenklich finde, als Gericht etwas anzuordnen, dass nicht für das ganze Land grundsätzlich vorgesehen ist. Wie eben in Sachsen zum Beispiel. Zumal ich die Ansteckungsgefahr bei Gericht als bedeutend niedriger einstufe als beispielsweise an Schulen. Wenn ich an den Start nach den Ferien in der kommenden Woche denke, graust´s mich ein wenig...

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich habe auch von einem LAG aus RLP gehört, an dem FFP2 Maskenpflicht kommen soll.

    Wer für die Kosten dafür aufkommt ? Der Dienstherr, ich habe medizinische Masken und FFP2 für das Personal, Ehris und auch maskenlose Besucher beschafft.

  • Ich habe auch von einem LAG aus RLP gehört, an dem FFP2 Maskenpflicht kommen soll.

    Wer für die Kosten dafür aufkommt ? Der Dienstherr, ich habe medizinische Masken und FFP2 für das Personal, Ehris und auch maskenlose Besucher beschafft.

    Und wie viele Masken würdest du für's OLG-Publikum prophylaktisch auf Halde besorgen? :D

    Nicht falsch verstehen, FFP2-Maskenpflicht ist m.E. ein Schritt in die richtige Richtung. Ich finde nur, dass die Argumentation gegen 3G dadurch wackelig wird, zumindest da, wo FFP2-Masken eben noch nicht landesweit vorgeschrieben sind.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Finde ich jetzt nicht unbedingt. Es ist doch schon noch ein Unterschied, ob ich dem Besucher aufdrücke eine FFP2-Maske zu tragen (oder ihm am Eingang eine in die Hand drücke) oder ob ich einen Test verlange, den er im Zweifel nicht an der Eingangstür machen kann.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wie das geregelt wird, wird sich zeigen. Ich erlaube mir aber mal den Hinweis, dass wir nicht die ersten sind, die mit einer FFP2-Maskenpflicht zu tun haben. Wobei ich es auch bedenklich finde, als Gericht etwas anzuordnen, dass nicht für das ganze Land grundsätzlich vorgesehen ist. Wie eben in Sachsen zum Beispiel. Zumal ich die Ansteckungsgefahr bei Gericht als bedeutend niedriger einstufe als beispielsweise an Schulen. Wenn ich an den Start nach den Ferien in der kommenden Woche denke, graust´s mich ein wenig...


    Na, dann mach mal einen Zwangsversteigerungstermin mit 50 Bietinteressenten und mehr, die häufig in Gruppen erscheinen mit einfacher OP-Maske, ohne erkennbaren Impfstatus, der ja in der Justiz nicht abverlangt werden kann und dann sag mir, dass hier die "Ansteckungsgefahr" gering ist....

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Wie das geregelt wird, wird sich zeigen. Ich erlaube mir aber mal den Hinweis, dass wir nicht die ersten sind, die mit einer FFP2-Maskenpflicht zu tun haben. Wobei ich es auch bedenklich finde, als Gericht etwas anzuordnen, dass nicht für das ganze Land grundsätzlich vorgesehen ist. Wie eben in Sachsen zum Beispiel. Zumal ich die Ansteckungsgefahr bei Gericht als bedeutend niedriger einstufe als beispielsweise an Schulen. Wenn ich an den Start nach den Ferien in der kommenden Woche denke, graust´s mich ein wenig...


    Na, dann mach mal einen Zwangsversteigerungstermin mit 50 Bietinteressenten und mehr, die häufig in Gruppen erscheinen mit einfacher OP-Maske, ohne erkennbaren Impfstatus, der ja in der Justiz nicht abverlangt werden kann und dann sag mir, dass hier die "Ansteckungsgefahr" gering ist....


    Wenn du solche Beispiele bringst, ist das natürlich nicht von der Hand zu weisen und trotzdem hinkt der Vergleich zu vollen Schulklassen, die täglich und in einem gewissen Alter wohlgemerkt ungeimpft ohne Abstand aufeinanderhocken. Setz mal die Versteigerungstermine (so sie denn stattfinden) dazu in Relation, dann steht mein obiger Satz noch genauso!

    Um das vielleicht noch mal aufzudröseln: Das Argument pro FFP2-Maske bei Gericht lautet ja, geringere Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante im Vergleich zu einer OP-Maske. Hier geht es nach meiner Einschätzung also eher um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs als um irgendwas anderes.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Hier in Sachsen ist die Schulpflicht aufgehoben. Das heisst man muss sein Kind nicht in die Schule schicken wenn man Angst hat das es sich ansteckt.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Nicht umsonst ist der Einsatz von FFP2-Masken im Unternehmen in Friedenszeiten (d.h. außerhalb von Corona) aus Arbeitsschutzgründen auf 75 min limitiert. Danach ist eine zwingende Pause von 30 min vorgesehen. Wir arbeiten im Gericht alle nur selten körperlich, aber man sollte diese Vorschriften nicht völlig außer acht lassen.

    Ich trage zur Not FFP2-Masken, aber ich mag sie nicht. Weil ich immer irgendwann zu japsen anfange. Kann mich gut an eine Verhandlung im letzten Jahr erinnern. Mit FFP2-Maske ca. 50 min auf dem Gang gewartet und dann meinte die Richterin in der Verhandlung, die Dinger bleiben auf. Bis ich aus dem Gericht wieder raus war, waren 75 min weit überschritten. War nicht wirklich schön.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Setz mal die Versteigerungstermine (so sie denn stattfinden) dazu in Relation, dann steht mein obiger Satz noch genauso!

    Um das vielleicht noch mal aufzudröseln: Das Argument pro FFP2-Maske bei Gericht lautet ja, geringere Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante im Vergleich zu einer OP-Maske. Hier geht es nach meiner Einschätzung also eher um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs als um irgendwas anderes.[/QUOTE]

    Natürlich finden diese statt und werden von mir auch genauso abgehalten.

    Wichtiger und richtig wäre jedoch 2 G und nichts anderes!

    Der Schutz des Dritten (also wir in der Behörde) ist höher zu werten als das persönliche Befinden sich nicht impfen zu lassen.
    Wer das anders sieht kann gerne zu Hause in seinen eigenen vier Wänden bleiben..und fröhlich trällern.. "Ich bin frei, ich bin frei, ich bin frei..."

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    1. Korinther 16,14

  • Nicht umsonst ist der Einsatz von FFP2-Masken im Unternehmen in Friedenszeiten (d.h. außerhalb von Corona) aus Arbeitsschutzgründen auf 75 min limitiert. Danach ist eine zwingende Pause von 30 min vorgesehen. ...

    Das gilt m.W.n auch in Corona -Zeiten, 8h FFP2 muss man nicht, § 5 Abs. 4 S. 2 SächsCoronaNotfallVO.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Das gilt m.W.n auch in Corona -Zeiten, 8h FFP2 muss man nicht, § 5 Abs. 4 S. 2 SächsCoronaNotfallVO.

    Kann ich mich als Anwalt im Gericht darauf berufen, dass mit der Arbeitsschutz mehr als 75 min FFP2-Maske nicht erlaubt?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das gilt m.W.n auch in Corona -Zeiten, 8h FFP2 muss man nicht, § 5 Abs. 4 S. 2 SächsCoronaNotfallVO.

    Kann ich mich als Anwalt im Gericht darauf berufen, dass mit der Arbeitsschutz mehr als 75 min FFP2-Maske nicht erlaubt?

    Ich denke schon.
    ;)Wird natürlich zur Folge haben das die Richterin nach den 75 Minuten aus dem Gerichtssaal rennt und erst nach 30 Minuten wiederkommt. Und wehe du hast da deine Maske nicht wieder auf. :wechlach::teufel:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Finde ich jetzt nicht unbedingt. Es ist doch schon noch ein Unterschied, ob ich dem Besucher aufdrücke eine FFP2-Maske zu tragen (oder ihm am Eingang eine in die Hand drücke) oder ob ich einen Test verlange, den er im Zweifel nicht an der Eingangstür machen kann.

    Ich kann jetzt nur von meiner Behörde sprechen:
    Die nächste Testmöglichkeit ist fußläufig zu erreichen und da bekommt man auch dann noch einen Testtermin, wenn man den 5 min vorher online bucht. Und freies WLAN ist für das Publikum im Gerichtsgebäude vorhanden. Bei der Teststelle ist auch der nächste Supermarkt, in dem man FFP2- und OP-Masken kaufen kann. Mit Supermarktschlange ist das vom Aufwand her hier vor Ort also gehopst wie gesprungen. Trotzdem wurde von der Hausleitung mit Verweis auf Strafsitzungen beschlossen, 3G im Gerichtsgebäude nicht vom Publikum zu verlangen.

    In seinem Artikel beruft sich der Autor ausdrücklich auf Querdenker/Prozessbeteiligte, die sich solchen Anordnungen widersetzen. Ich habe arge Zweifel daran, dass die wegen einer Testnachfrage ausrasten, sich aber stattdessen klaglos FFP2-Masken aufsetzen. Und an dem Punkt löst sich für mich die Argumentation des Autors auf.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Nicht umsonst ist der Einsatz von FFP2-Masken im Unternehmen in Friedenszeiten (d.h. außerhalb von Corona) aus Arbeitsschutzgründen auf 75 min limitiert. Danach ist eine zwingende Pause von 30 min vorgesehen. Wir arbeiten im Gericht alle nur selten körperlich, aber man sollte diese Vorschriften nicht völlig außer acht lassen.

    Ich trage zur Not FFP2-Masken, aber ich mag sie nicht. Weil ich immer irgendwann zu japsen anfange. Kann mich gut an eine Verhandlung im letzten Jahr erinnern. Mit FFP2-Maske ca. 50 min auf dem Gang gewartet und dann meinte die Richterin in der Verhandlung, die Dinger bleiben auf. Bis ich aus dem Gericht wieder raus war, waren 75 min weit überschritten. War nicht wirklich schön.

    Also ich habe Asthma und trage die Dinger trotzdem 4h im ICE problemlos. Problem ist meines Erachtens nach längerer Zeit aber dass die Masken dann innen sehr feucht werden und sich Bakterien herrlich vermehren können. Daher ziehe ich ca. alle 2 h einen neue an.

    Atemprobleme kann ich nicht nachvollziehen. Bei Anstrengung (z.B. Treppenlaufen) reicht meistens wenn ich kurz mal unten mit dem Finger Luft in rein lasse und 2 mal kräftig durchatme.

    Wenn man die Masken im 50er oder 100er Pack kauft sind sie auch nicht besonders teuer.

    Mein Großvater war noch ohne zu murren mit Gasmaske auf dem Kopf stundenlang in der russischen Steppe unterwegs, da werde ich mich jetzt nicht wegen so einer Lappalie beschweren.

    Bekanntermaßen bietet 2G nur trügerische Sicherheit, da man trotz Impfung infektiös sein kann. Insofern halte ich das Anordnen der Maskenpflicht in Gerichtssälen für ein weitaus probateres Mittel.

    Aber kann man auch anders sehen, wie ja heute vieles sehr differenziert gesehen wird. :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)


  • Wichtiger und richtig wäre jedoch 2 G und nichts anderes!

    Der Schutz des Dritten (also wir in der Behörde) ist höher zu werten als das persönliche Befinden sich nicht impfen zu lassen.

    Zitat von RKI


    Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu.

    :gruebel:


  • Wichtiger und richtig wäre jedoch 2 G und nichts anderes!

    Der Schutz des Dritten (also wir in der Behörde) ist höher zu werten als das persönliche Befinden sich nicht impfen zu lassen.

    Zitat von RKI


    Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu.

    :gruebel:

    Ich sehe keinen Widerspruch. Impfung schützt nicht vor Ansteckung, aber sie verringert die Ansteckungsgefahr doch massiv.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich habe auch von einem LAG aus RLP gehört, an dem FFP2 Maskenpflicht kommen soll.

    Wer für die Kosten dafür aufkommt ? Der Dienstherr, ich habe medizinische Masken und FFP2 für das Personal, Ehris und auch maskenlose Besucher beschafft.

    Und wie viele Masken würdest du für's OLG-Publikum prophylaktisch auf Halde besorgen? :D

    Nicht falsch verstehen, FFP2-Maskenpflicht ist m.E. ein Schritt in die richtige Richtung. Ich finde nur, dass die Argumentation gegen 3G dadurch wackelig wird, zumindest da, wo FFP2-Masken eben noch nicht landesweit vorgeschrieben sind.


    200: Die haben nicht so viel Publikum.


  • 200: Die haben nicht so viel Publikum.

    Nicht ganz richtig.
    Und ich habe neben Masken auch Selbsttests beschafft. Gut die Hälfte unserer Senate hat eine entsprechende Anordnung für den Sitzungssaal erlassen.

  • Das gilt m.W.n auch in Corona -Zeiten, 8h FFP2 muss man nicht, § 5 Abs. 4 S. 2 SächsCoronaNotfallVO.

    Kann ich mich als Anwalt im Gericht darauf berufen, dass mit der Arbeitsschutz mehr als 75 min FFP2-Maske nicht erlaubt?

    Meines Erachtes ja.

    Im Arbeitsschutz gilt auch das TOP-Prinzip, d. h. Vorrang vor persönlichen Maßnahmen (z. B. Maskentragen) haben technische (z. B. Filtergeräte) und organisatorische Maßnahmen (z. B. größerer Saal, Beschränkung der Kapazität, ggf. Anmietung größerer Räume), wobei dies eher intern innerhalb des Betriebes gilt. Als Externer, Anwalt wird man sich nicht auf das TOP-Prinzip berufen können.
    Aber das dahinter stehende Prinzip ist hier auch anwendbar: Bevor die Beteiligten gezwungen werden, die ganze Zeit FFP2-Masken zu tragen, sollte m. E. ein ausreichend großer Sitzungssaal bereit stehen, auf Abstände geachtet werden und passend gelüftet werden. Auf den Verkehrswegen (Eingangsbereich, Flure, Wartezonen etc.) außerhalb der Sitzungssäle machen Masken, von mir aus auch FFP2-Masken, Sinn. Im Sitzungssaal auch, aber eben nur nachrangig.
    Aber ab der Türe entscheidet natürlich der Vorsitzende und der darf das natürlich anordnen.

    Bei den allermeisten Sitzungen steht ja im Vorfeld schon fest, wie viele Beteiligte und Zuschauer da sind, dann kann man sich darauf auch einstellen. Ausnahme Versteigerungen, da kann es wirklich sinnvoll sein, sehr strenge Regeln anzuordnen, weil da wirklich viele kommen.

    Persönlich bin ich noch nicht von dem Mehrwert der Staubschutz-FFP2-Masken gegenüber OP-Masken überzeugt, aber in Bayern ist das hier ja schon länger Standard. Den großen Vorteil von FFP2-Masken sehe ich in der Praxis daran, dass die von Maskenmuffeln, die sonst ihre einfachen oder OP-Masken auf Halbmast getragen haben, meist auch ordentlich tragen, weil die praktisch nur den korrekten Sitz zulassen.

    Das ökonomische Argument sehe ich auch: Im dritten Jahr der Pandemie gehen die Dinger in Ländern wie Bayern und Sachsen, wo sie über viele Monate verpflichtet waren und wieder sind, in einem Mehrpersonenhaushalt ganz schön ins Geld. Für Haushalte, die eh schon nicht reich sind, sind das schon erhebliche Kosten.
    Habe auch schon Leute mit völlig versifften FFP2-Masken gesehen, die offensichtlich länger als die maximal 8 Stunden getragen werden - wohl eher 8 Monate. Ob die dann noch was nützen?

    Was mich auf jeden Fall ärgert, wenn es Anordnungen gibt, die offensichtlich Quatsch sind. Im privaten Bereich habe ich mit meinen Kindern in den Weihnachtsferien eine Waldführung von einem Förster mitgemacht. Da war doch im Wald tatsächlich 2G plus mit FFP2-Maskenpflicht, weil es keine sportliche Betätigung sondern nur Freizeitvergnügen war.
    Da muss man sich nicht wundern, wenn dann auch irgendwann die Wohlmeinenden von der Fahne gehen.

    FunFacts: In Bayern ist seit Delta geregelt, dass Schüler in Bordellen sich nicht mehr mit dem Schülerausweis von der Testpflicht befreien können... Und ab einer Inzidenz von 1000 sind Freizeitparks verboten - also nicht der Besuch derselben, sondern der Freizeitpark an sich :wechlach:
    So, dass musste mal raus. Nun aber back to topic.

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