Da sind aber einige Bomben im Gesetzesentwurf versteckt; z.B. hier :
Nach dem neuen § 1804 E-BGB soll das Familiengericht den Anfangs- und ( jeden ) Jahresbericht des Vormundes mit dem Mündel persönlich besprechen.Das dürfte vor allem bei Asylanten Spaß machen, die der deutschen Sprache kaum bis gar nicht mächtig sind. Und diese Vormundschaften machen hier bei mir den größten Teil aus...
Und was bitte soll der Sinn davon sein?!? Was soll ich mit dem Mündel daran besprechen und warum? Was hat das Kind davon?
Und der Personalbedarf in Vormundschaftssachen dürfte sich dann auch mal locker verdoppeln!
Bereits im Entwurf von 2018 stand es so drinnen. Bei meiner damaligen Stellungnahme habe ich dies schon sehr kritisch gesehen.
Bei mir laufen derzeit ca. 150 Vormundschaften / Pflegschaften. Im Schnitt müsste ich ca. 3 Anhörungen in der Woche durchführen (ohne Urlaub und Krankheit). Diese müssen vorbereitet und nachbereitet werden. Dazu kommt, dass manche Kinder schwer traumatisiert sind. Ich bin dafür nicht ausgebildet und könnte vielleicht auch noch Schaden beim Kind anrichten bei einer Anhörung.
Das Kind wird mir in der Regel auch nicht erzählen, ob alles gut läuft mit dem Vormund/Pfleger. Für das Kind bin ich eine fremde Person.
Gruß Grottenolm