Hallo All. Ich habe gerade einen fetten Knoten im Kopf und frage mich wie sich in folgendem Fall die Abrechnungsquartale ermitteln.
Die Betreuung wurde erstmals am 27.4.2004 angeordnet. Am 17.2.2020 erfolgte ein Betreuerwechsel zu einem anderen ehrenamtlichen Betreuer. Dieser führt sein Amt ab 26.3.2020 berufsmäßig.
Ist nunn der 17.2. oder der 26.3. für die Quartalsbildung maßgebend?