Ich wüsste nicht, was an meiner Aussage unsachlich sein soll
Dann erkläre ich es gerne: Alles.
Im Übrigen sollte es für die Kostenfrage gleichgültig sein, auf welcher gerichtlichen und funktionellen Ebene ein Fehler vorgekommen ist. Ob dies ein Unterlassen des Rechtspflegers im Hinblick auf eine gebotene Handlung oder ein etwaiges zweifelhaftes Verhalten des Geschäftsstellenpersonals ist, bleibt sich einerlei.
Und das gilt in beide Richtungen. Du wirfst dem Rechtspfleger vor, der Nichterbin nicht noch einmal bestätigt zu haben, dass sie mit der Sache nichts zu tun hat. Dabei ignorierst du die Tatsache, dass sie mit dem Gericht (Serviceeinheit) telefoniert hat. Wir haben keinen Hinweis darauf, dass danach noch irgendwelche Fragen offen waren. Sollte die die SE ausweichend geantwortet oder auf den Rechtspfleger verwiesen haben, hättest du Recht. Es gibt aber keinen Anlass, das anzunehmen.