Erbausschlagung - Kosten niederschlagen?


  • Ich wüsste nicht, was an meiner Aussage unsachlich sein soll

    Dann erkläre ich es gerne: Alles.

    Im Übrigen sollte es für die Kostenfrage gleichgültig sein, auf welcher gerichtlichen und funktionellen Ebene ein Fehler vorgekommen ist. Ob dies ein Unterlassen des Rechtspflegers im Hinblick auf eine gebotene Handlung oder ein etwaiges zweifelhaftes Verhalten des Geschäftsstellenpersonals ist, bleibt sich einerlei.

    Und das gilt in beide Richtungen. Du wirfst dem Rechtspfleger vor, der Nichterbin nicht noch einmal bestätigt zu haben, dass sie mit der Sache nichts zu tun hat. Dabei ignorierst du die Tatsache, dass sie mit dem Gericht (Serviceeinheit) telefoniert hat. Wir haben keinen Hinweis darauf, dass danach noch irgendwelche Fragen offen waren. Sollte die die SE ausweichend geantwortet oder auf den Rechtspfleger verwiesen haben, hättest du Recht. Es gibt aber keinen Anlass, das anzunehmen.

  • Dankeschön erstmal für eure Antworten.
    Es ist wie SH es schreibt. In der Akte war ein Aktenvermerk der SE. Darin stand, es ruft Tina Mustermann an und teilt mit,dass sie keine Tochter des Erblassers ist. Zum Beweis faxt sie ihre Geburtsurkunde. Damit war für mich klar, dass es nun für alle Beteiligten klar ist, dass Tina Mustermann nicht die Tochter des Erblassers ist.
    Umso verwunderter war ich, als ich später die Erbausschlagung der falschen Tina Mustermann in der Akte fand.

    Und es stimmt auch, wenn ich zu einem anderen Gericht gehe, meine Geburtsurkunde mitnehme und dort erkläre, dass der Erblasser nicht mein Vater ist, dann hätte mich doch auch der dortige Rechtspfleger belehren können….

    -a) nehmen Sie Rücksprache mit dem hiesigen Nachlassgericht eventuell auch schriftlich geben lassen, dass die Post erledigt ist

    -b) Hinweis auf das Kostenrisiko, falls die Erbausschlagung dennoch beurkundet werden soll

    Im letzteren Fall findet sich kein Hinweis darauf in der Erbausschlagung, auch nicht im Anschreiben. Vielleicht erfolgte der Hinweis auch mündlich und Tina Mustermann bestand auf die Beurkundung.

    Ich habe ihr jetzt die Rechnung geschickt, denn streng genommen hat sie ja eine Leistung in Anspruch genommen. Falls sie sich darauf nochmal schriftlich meldet, würde ich das durchaus auch unkompliziert ausbuchen lassen und niederschlagen.

  • Dankeschön erstmal für eure Antworten.
    Es ist wie SH es schreibt. In der Akte war ein Aktenvermerk der SE. Darin stand, es ruft Tina Mustermann an und teilt mit,dass sie keine Tochter des Erblassers ist. Zum Beweis faxt sie ihre Geburtsurkunde. Damit war für mich klar, dass es nun für alle Beteiligten klar ist, dass Tina Mustermann nicht die Tochter des Erblassers ist.
    ....

    Vielleicht wäre ein ausdrücklicher Hinweis der SE sinnvoll gewesen, dass damit Tina M. nicht als Erbe in Betracht kommt und sich das gerichtliche Schreiben erledigt hat? :gruebel:

  • Wenn ich Post bekomme, wo drinsteht wenn ich nicht binnen 6 Wochen ausschlage dann erbe ich nach jemandem, zu dem keine Verbindung besteht, mit allen Risiken und Schulden. Und mich dann melde, einen Beleg schicke, dass ich nichts mit dem Typ zu tun habe und dann nichts mehr höre ... dann schlage ich vorsichtshalber auch aus. Und dann kannst Du froh sein wenn ich Dir nicht auch noch die Kosten für die Ausschlagung beim Notar bzw. die Fahrtkosten und das Porto um die Ohren hau. Es ist nicht seine Aufgabe irgendwas zu belehren worüber er nix weiß. Er beglaubigt nur eine Unterschrift. Bzw. der Kollege beim anderen Gericht wird den Teufel tun und mich belehren oder gar wieder wegschicken.
    Ausserdem würde ich (als ja offensichtlich unbeteiligter) sehr genau darauf achten was an meinen Daten in der Akte hängen bleibt. Wurde zum Beispiel die Geburtsurkunde wieder entfernt?

  • Vielleicht wäre ein ausdrücklicher Hinweis der SE sinnvoll gewesen, dass damit Tina M. nicht als Erbe in Betracht kommt und sich das gerichtliche Schreiben erledigt hat? :gruebel:

    Auf jeden Fall. Allerdings gibt der Vermerk offensichtlich nicht den vollen Ablauf des Gesprächs wieder. Da steht auch nicht, dass die SE nach Information "Max ist nicht mein Vater" ohne Antwort aufgelegt hat oder dass sie gesagt hat "Ich gebe die Info dem RPfl. und der sieht dann weiter".

    Ich gehe (ohne Beleg) davon aus, dass der Hinweis gegeben wurde, du nimmst (ebenfalls ohne Beleg) das Gegenteil an. Meine Interpretation halte ich für naheliegender. Denn erstens sind (jedenfalls hier) die Serviceeinheiten durchaus in der Lage, diese Information zu geben und zweitens ist es bei offen gebliebenen Fragen wichtiger, diese zu vermerken.

  • Was nicht dokumentiert ist, ist nicht gesprochen - nicht anders herum. Es hängt mir zum Hals heraus, dass ständig unterstellt wird, jeder hätte über alles ordnungsgemäß belehrt. Die Praxis sieht anders aus.

    Also bleibt nur die Annahme, dass beide nach dem Hinweis "Max ist nicht mein Vater" wortlos aufgelegt haben. Ebenfalls eine Unterstellung. Im Gegensatz zu meiner Annahme aber extrem unwahrscheinlich. Dazu kommt, dass nach deinem Grundsatz die Anruferin keine weiteren Fragen gestellt oder den Wunsch nach (schriftlicher) Bestätigung geäußert hat.

    Im Übrigen ist deine Grundaussage bereits falsch. Selbstverständlich kann die Servicekraft noch später aus dem Gedächtnis weitere Angaben machen. Wir sprechen hier auch nicht über die Belehrung eines Beschuldigten über seine Rechte im Strafverfahren.

    Darauf kommt es aber nicht entscheidend an, denn es bleibt bei folgendem Ablauf: Tina M. bekommt das Schreiben "Ihr Vater Max ist verstorben, sie könnten Erbin sein". Max ist nicht ihr Vater, das teilt sie auch dem Gericht mit. Es ist offensichtlich, dass das Schreiben auf einer Verwechselung beruht. Sofern sie jetzt noch eine Bestätigung haben will, dass sie auf keinen Fall Erbin ist, hätte sie dies ausdrücklich sagen können. Und sie hätte diese Bestätigung dennoch nicht bekommen, da bei Gericht nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie im 27. Grad der Seitenlinie mit Max verwandt ist.

  • Vielleicht wäre ein ausdrücklicher Hinweis der SE sinnvoll gewesen, dass damit Tina M. nicht als Erbe in Betracht kommt und sich das gerichtliche Schreiben erledigt hat? :gruebel:

    Auf jeden Fall. Allerdings gibt der Vermerk offensichtlich nicht den vollen Ablauf des Gesprächs wieder. Da steht auch nicht, dass die SE nach Information "Max ist nicht mein Vater" ohne Antwort aufgelegt hat oder dass sie gesagt hat "Ich gebe die Info dem RPfl. und der sieht dann weiter".

    Ich gehe (ohne Beleg) davon aus, dass der Hinweis gegeben wurde, du nimmst (ebenfalls ohne Beleg) das Gegenteil an. ...

    Ich nehme nichts "ohne Beleg" an. Man kann zumindest hier im Forum nur verwerten, was geschildert wurde.

    Döner hat geschrieben:

    Zitat

    In der Akte war ein Aktenvermerk der SE. Darin stand, es ruft Tina Mustermann an und teilt mit,dass sie keine Tochter des Erblassers ist. Zum Beweis faxt sie ihre Geburtsurkunde.

    Da kann man m. E. nicht hineininterpretieren, dass am Ende des Gesprächs durch die SE zwingend gesagt wurde, dass sich das gerichtliche Schreiben damit erledigt hat. Dann hätte das gern so im Aktenvermerk stehen dürfen. Genauso gut ist es auch möglich, dass sich die SE nach der Ankündigung des Fax lediglich bedankt hat und das Gespräch zu Ende war.

  • Also bleibt nur die Annahme, dass beide nach dem Hinweis "Max ist nicht mein Vater" wortlos aufgelegt haben.

    Entschuldige, aber das ist doch Unsinn. Genauso gut könnte das Gespräch geendet haben mit "Dann schicken Sie doch bitte wie besprochen die Geburtsurkunde per Fax und dann schauen wir es uns an." Oder gar "...und dann schauen wir es uns an und melden uns".

    Fakt ist: aus dem Vermerk kannst du nicht ersehen, wie die Servicekraft und die Antragstellerin verbleiben sind.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -


  • Da kann man m. E. nicht hineininterpretieren, dass am Ende des Gesprächs durch die SE zwingend gesagt wurde, dass sich das gerichtliche Schreiben damit erledigt hat. Dann hätte das gern so im Aktenvermerk stehen dürfen. Genauso gut ist es auch möglich, dass sich die SE nach der Ankündigung des Fax lediglich bedankt hat und das Gespräch zu Ende war.

    Nach dem Prinzip "Was nicht vermerkt ist, ist nicht passiert" bleibt also nur die Feststellung, dass offensichtlich keine Fragen mehr offen waren.

  • Also bleibt nur die Annahme, dass beide nach dem Hinweis "Max ist nicht mein Vater" wortlos aufgelegt haben.

    Entschuldige, aber das ist doch Unsinn. Genauso gut könnte das Gespräch geendet haben mit "Dann schicken Sie doch bitte wie besprochen die Geburtsurkunde per Fax und dann schauen wir es uns an." Oder gar "...und dann schauen wir es uns an und melden uns".

    Fakt ist: aus dem Vermerk kannst du nicht ersehen, wie die Servicekraft und die Antragstellerin verbleiben sind.

    Richtig.

  • Nach dem Prinzip "Was nicht vermerkt ist, ist nicht passiert" bleibt also nur die Feststellung, dass offensichtlich keine Fragen mehr offen waren.

    Wenn du es so siehst. Nach der Lesart würde für mich allerdings verbleiben: es ist zum weiteren Ablauf gar nichts besprochen worden.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -


  • Da kann man m. E. nicht hineininterpretieren, dass am Ende des Gesprächs durch die SE zwingend gesagt wurde, dass sich das gerichtliche Schreiben damit erledigt hat. Dann hätte das gern so im Aktenvermerk stehen dürfen. Genauso gut ist es auch möglich, dass sich die SE nach der Ankündigung des Fax lediglich bedankt hat und das Gespräch zu Ende war.

    Nach dem Prinzip "Was nicht vermerkt ist, ist nicht passiert" bleibt also nur die Feststellung, dass offensichtlich keine Fragen mehr offen waren.

    Solange in der Akte kein Schreiben des Inhalts "Sie kommen als Erbin nicht in Betracht, unser früheres Schreiben können Sie ignorieren" liegt, ist Sachstand der, dass sie angeschrieben wurde, mit dem Gericht telefoniert hat, danach (!) Unterlagen geschickt hat und ihr darauf nichts weiter mitgeteilt wurde. Was würdest Du sagen, wenn im vom Nachlassgläubiger angestrengten Erbscheinsverfahren sie dann kommt und die Versäumung der Ausschlagungsfrist mit der Begründung anficht, sie habe gedacht, sie sei nicht Erbin? Da kommt dann das Gericht und erklärt ihr, man habe sie doch angeschrieben - selbst schuld wenn sie nicht ausschlägt.

    Wie Tyreael schon sagte: hier kann man froh sein, dass nur Kosten nicht zu erheben sind, und nicht noch ein Schaden zu ersetzen ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das offizielle Schriftstück, wonach mir eine Erbschaft droht wiegt für mich mehr, als ein wie auch immer abgelaufenes Telefonat. Selbst ich mit all meinem Insiderwissen hätte erwartet, dass Geschäftsstelle oder Rechtspfleger oder wer auch immer mir nochmal schriftlich klarstellt, dass ich aus der Erbsache raus bin.

    Ihr macht der Frau zum Vorwurf, dass Sie das amtliche Schreiben so ernst genommen hat? Wo ihr doch nach einem simplen Telefonat hätte klar sein können, dass alles nur ein Versehen war? Find ich supoptimal.

    Statt rumzudiskutieren, wer was wann mit wem besprochen haben könnte, einfach Kosten niederschlagen, nochmal die Bürgerin ausdrücklich aufklären und gut ist.


  • Entschuldige, aber das ist doch Unsinn. Genauso gut könnte das Gespräch geendet haben mit "Dann schicken Sie doch bitte wie besprochen die Geburtsurkunde per Fax und dann schauen wir es uns an." Oder gar "...und dann schauen wir es uns an und melden uns".

    Fakt ist: aus dem Vermerk kannst du nicht ersehen, wie die Servicekraft und die Antragstellerin verbleiben sind.

    Mir wird hier ständig entgegengehalten, dass die naheliegendste Antwort "Wenn Sie nicht verwandt sind, sind Sie nicht Erbin (letztwillige Verfügung mal außen vor)" nicht gegeben wurde, weil das sonst im Vermerk hätte stehen müssen.

    Dann verbietet sich aber auch die Spekulation, dass eine gesonderte Antwort vereinbart worden sein könnte. Insbesondere weil die zwingend in den Vermerk gehört hätte.

    Was würdest Du sagen, wenn im vom Nachlassgläubiger angestrengten Erbscheinsverfahren sie dann kommt und die Versäumung der Ausschlagungsfrist mit der Begründung anficht, sie habe gedacht, sie sei nicht Erbin? Da kommt dann das Gericht und erklärt ihr, man habe sie doch angeschrieben - selbst schuld wenn sie nicht ausschlägt.

    Bitte erkläre den Ablauf, der dazu führt, dass die Anruferin doch Erbin ist. Davon hängt es ab, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt.

    Zur Klarstellung: Ich sage nicht, dass alles gut gelaufen ist oder dass es falsch wäre, die Kosten nicht zu erheben. Mir ging es im Grunde nur darum, der übersteigerten Empörung, die teilweise aus Beiträgen herauszulesen ist, zu widersprechen. Sonst wäre mir das Thema nicht wichtig genug, um mehrere Beiträge dazu zu schreiben.

  • Also ich bin auch gerade ganz verwirrt…..
    Die falsche Tina Mustermann teilt mit, dass sie nicht dieTochter ist und kann es auch beweisen.
    Sie erhält daraufhin kein weiteres Schreiben des Nachlassgerichts – wie geschehen-

    Wenn also die falsche Tina Mustermann nicht ausgeschlagenhätte, sondern unser Schreiben nach dem Telefonat einfach vernichtet hätte….hätte das jetzt genau welche Konsequenzen für sie?

    -KEINE-

    Fakt ist doch: Sie kann mit Ihrer Geburtsurkunde aktivbeweisen, dass Sie nicht die Tochter des Erblassers ist und lediglich den gleichen Namen trägt. So habe ich das auch in der Akte vermerkt.

    Ich bin jetzt nicht davon ausgegangen, dass die falsche Tina Mustermann noch auf Post von mir wartet. Wozu auch? Sie kann nicht gemeint sein und das ist offenkundig.

    Auch im Rahmen eines Testaments (was es nicht gibt) könnte man ihr eine Erbschaft nicht anhängen, da ja Sie persönlich ja gar nicht gemeint sein kann, insbesondere wenn bekannt ist, dass der Erblasser eine Tochter hat, die den gleichen Namen trägt und es zu der falschen Tina Mustermann keinen Bezug gibt.

    Sie war halt übereifrig und hat ausgeschlagen. Was man auch verstehen kann. Nur wenn ihr die eigene Erkenntnis nicht ausreicht, dass sie nicht gemeint sein kann. Mit dem Gericht telefoniert und als Beweis ihre Geburtsurkunde übersendet und dann immer noch meint, sie müsse aufgrund des Anschreibens die Erbschaft, die sie gar nicht betrifft ausschlagen….ja, wassoll man noch dazu sagen?

    Abgesehen davon muss niemand die Erbschaft ausschlagen.Üblicherweise schlägt man die Erbschaft ja auch nur aus, wenn sie einem angefallen ist. Der falschen Tina Mustermann war zu keinem Zeitpunkt die Erbschaft angefallen.

  • Wenn also die falsche Tina Mustermann nicht ausgeschlagenhätte, sondern unser Schreiben nach dem Telefonat einfach vernichtet hätte….hätte das jetzt genau welche Konsequenzen für sie?

    Dann würden wir jetzt nicht diskutieren, ob sie 30 Euro für den Fehler des Gerichts blechen muss.


  • Sie war halt übereifrig und hat ausgeschlagen. Was man auch verstehen kann. Nur wenn ihr die eigene Erkenntnis nicht ausreicht, dass sie nicht gemeint sein kann. Mit dem Gericht telefoniert und als Beweis ihre Geburtsurkunde übersendet und dann immer noch meint, sie müsse aufgrund des Anschreibens die Erbschaft, die sie gar nicht betrifft ausschlagen….ja, wassoll man noch dazu sagen?

    Dass sie zurecht ein amtliches Schreiben ernst genommen und sich nicht auf ein Telefonat verlassen hat. Gerade wir wissen doch, dass wenn einmal der Wurm drin ist... Ich habe schon erlebt, dass Gläubiger auf falsche Personen 'angesetzt' werden.

  • Der falschen Tina Mustermann war zu keinem Zeitpunkt die Erbschaft angefallen.

    Der falschen Tina Mustermann, völlig ohne rechtliche Kenntnis und juristische Vorbelastung, musste dies ja auch trotz des gerichtlichen Schreibens klar sein. Wie blöd von ihr, sich nicht darauf zu verlassen.

    Und ich bin nicht übertrieben empört. Ich finde diese Diskussion eher überflüssig. Gut dann bin ich ab hier raus.

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