Schuldnerin S, natürliche Person, ist hälftige Eigentümerin eines Grundstücks. Die andere Häflte gehört ihrem Lebenspartner L.
Beide verkaufen ihre hälftigen Eigentumsanteile mit notariellem Kaufvertrag an K, in dem Vertrag treten sie gemeinsam als 'Verkäufer' auf, Näheres ist nicht geregelt, der Kaufpreis soll auf ihr gemeinsames Konto gehen.
Noch vor der Kaufpreiszahlung wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S eröffnet. Kurz danach zahlt K den gesamten Kaufpreis an den IV des S.
Ich meine, dass L grundsätzlich gem. § 430 BGB Anspruch auf die Hälfte des Gesamtkaufpreises gegenüber S hat. Frage nur, ist das eine Masseverbindlichkeit oder eine Insolvenzforderung. Anders: Ist für das Entstehen des Ausgleichsanspruchs die Zahlung an den IV ausschlaggebend (dann: Masseverbindlichkeit) oder bereits der notarielle Vertragsschluss (dann: Insolvenzforderung)?
Grüße