Funktionelle Zuständigkeit Nachlassgericht

  • Also ist das Programm schuld? Es entscheidet immer noch der Anwender selbst, was er (mit dem Programm) tut. Das hat aber nichts mit der ganz sicher suboptimalen Gestaltung des Programmes zu tun. Ich kann es Schlamperei, Resignation, Gedankenlosigkeit oder wie auch immer nennen, aber es ist immer das Verhalten des Anwenders, welches das Ergebnis bestimmt. Die sicher noch aufkommende Debatte über Arbeitsdruck etc. ignoriere ich ganz bewußt, weil das Grundproblem davon nur flankiert wird. Sie hat auch keinen Einfluß auf die Frage, ob das Verhalten richtig oder falsch ist, sondern bietet vielmehr nur einen Erklärungsansatz für das falsche Verhalten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Also ist das Programm schuld? Es entscheidet immer noch der Anwender selbst, was er (mit dem Programm) tut. Das hat aber nichts mit der ganz sicher suboptimalen Gestaltung des Programmes zu tun. Ich kann es Schlamperei, Resignation, Gedankenlosigkeit oder wie auch immer nennen, aber es ist immer das Verhalten des Anwenders, welches das Ergebnis bestimmt. Die sicher noch aufkommende Debatte über Arbeitsdruck etc. ignoriere ich ganz bewußt, weil das Grundproblem davon nur flankiert wird. Sie hat auch keinen Einfluß auf die Frage, ob das Verhalten richtig oder falsch ist, sondern bietet vielmehr nur einen Erklärungsansatz für das falsche Verhalten.

    Und ich widerspreche vehement dahingehend, dass dieses Programm nicht einfach den Bearbeiter ändern kann. Das hat nichts mit Schlamperei, Resignation oder sonstwas zu tun.
    Wenn ich als Rechtspfleger etwas verfüge, dass muss es auch so produziert werden und nicht einfach die Geschäftsstelle als Bearbeiter auswerfen. Da stimmt es in den Grundfunktionen nicht. Das dann Schlamperei der zuständigen Mitarbeiter zu nennen, halte ich schon für sehr....abenteuerlich.
    Soll es wirklich der Sinn sein, dass sämtliche Verfügungen/Schreiben manuell noch mal bearbeitet werden müssen? Wozu dann ein Programm?
    Keiner sagt, dass das Programm das Denken ersetzen soll. Aber ich brauche sowas nicht, wenn es mit Programm länger dauert als ohne. Und dann noch als zeitsparend "verkauft" wird.
    Ich weiß nicht, ob wir hier aneinander vorbeireden und Du das Grundproblem nicht erfasst. :confused:
    Woher soll ich bitteschön wissen, dass, wenn ich ein Schreiben verfüge, dies ganz anders aussieht, wenn es die Gst. produziert? Also bezüglich des Bearbeiters.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

    Einmal editiert, zuletzt von PuCo (18. November 2021 um 14:01) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • @ PuCo:
    Ich glaube, die angesprochene Gedankenlosigkeit liegt da eher bei der Geschäftsstelle.
    Du gibst deine Verfügung raus, damit ist das für dich erledigt. Die Geschäftsstelle erstellt das Produkt. Da muss sie vor Unterzeichnung prüfen, ob das von ihr erstellte Produkt auch so ist, wie es sein soll. Und dazu gehört, dass der Bearbeiter korrekt ist und die eigene Unterschrift unter dem "Auf Anordnung" steht.

    Für Winsolvenz können wir Unzulänglichkeiten dahingehend lösen, dass wir allgemeine Vorlagen für uns selbst abändern und dann nur diese nehmen. Das geht bei ForumStar anscheinend genauso wenig wie bei EUREKA. Daher muss man da noch mehr aufpassen.

  • @ PuCo:
    Ich glaube, die angesprochene Gedankenlosigkeit liegt da eher bei der Geschäftsstelle.
    Du gibst deine Verfügung raus, damit ist das für dich erledigt. Die Geschäftsstelle erstellt das Produkt. Da muss sie vor Unterzeichnung prüfen, ob das von ihr erstellte Produkt auch so ist, wie es sein soll. Und dazu gehört, dass der Bearbeiter korrekt ist und die eigene Unterschrift unter dem "Auf Anordnung" steht.

    Für Winsolvenz können wir Unzulänglichkeiten dahingehend lösen, dass wir allgemeine Vorlagen für uns selbst abändern und dann nur diese nehmen. Das geht bei ForumStar anscheinend genauso wenig wie bei EUREKA. Daher muss man da noch mehr aufpassen.

    Ich danke Dir für Deine Erklärung.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ja PuCo, da haben wir aneinander vorbei geschrieben. Ich zielte allein auf die Geschäftsstelle ab, die -überspitzt formuliert- einfach nur ohne zu denken/prüfen auf den Knopf drückt und den Ausdruck in die Post wirft, und Du hast es auf den verfügenden Flegel bezogen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ja PuCo, da haben wir aneinander vorbei geschrieben. Ich zielte allein auf die Geschäftsstelle ab, die -überspitzt formuliert- einfach nur ohne zu denken/prüfen auf den Knopf drückt und den Ausdruck in die Post wirft, und Du hast es auf den verfügenden Flegel bezogen.

    :abklatsch

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Für Winsolvenz können wir Unzulänglichkeiten dahingehend lösen, dass wir allgemeine Vorlagen für uns selbst abändern und dann nur diese nehmen. Das geht bei ForumStar anscheinend genauso wenig wie bei EUREKA.

    Auch in EUREKA Text kann man eigene Vorlagen erstellen (lassen). Dafür wendet man sich an die/den örtlichen Textverwalter/in. Diese Person kann eine (hoffentlich) den genannten Vorstellungen entsprechende Textvorlage einpflegen, die dann allen Beschäftigten des Gerichts zur Verfügung steht.

  • ForumStar kann auch eigene Vorlagen, allerdings lösen die das Problem nicht, da die Vorlage immernoch auf dem Grundformular basiert und darüber festgelegt ist, ob da jetzt "Auf Anordnung" raus kommt oder nicht.


    Und ich widerspreche vehement dahingehend, dass dieses Programm nicht einfach den Bearbeiter ändern kann. Das hat nichts mit Schlamperei, Resignation oder sonstwas zu tun.
    Wenn ich als Rechtspfleger etwas verfüge, dass muss es auch so produziert werden und nicht einfach die Geschäftsstelle als Bearbeiter auswerfen. Da stimmt es in den Grundfunktionen nicht. Das dann Schlamperei der zuständigen Mitarbeiter zu nennen, halte ich schon für sehr....abenteuerlich.
    Soll es wirklich der Sinn sein, dass sämtliche Verfügungen/Schreiben manuell noch mal bearbeitet werden müssen? Wozu dann ein Programm?
    Keiner sagt, dass das Programm das Denken ersetzen soll. Aber ich brauche sowas nicht, wenn es mit Programm länger dauert als ohne. Und dann noch als zeitsparend "verkauft" wird.

    Eine fehlerhaftes Verhalten des Grundprogramms, ohne Frage. Aber wenn dann wie teilweise oben beschrieben sich die Geschäftsstelle einfach verweigert, das zu lösen (auch wenn es mehr Arbeit macht), sind wir durchaus auch in einem Bereich, wo man das der Geschäftsstelle vorwerfen kann.
    Weiß auch nicht, inwieweit die zuständigen technischen Stellen sich diesem Problem bewusst sind, klingt zumindest für ForumStar gar nicht mal so schwierig, dass man die Voreinstellung anpasst.

  • Für Winsolvenz können wir Unzulänglichkeiten dahingehend lösen, dass wir allgemeine Vorlagen für uns selbst abändern und dann nur diese nehmen. Das geht bei ForumStar anscheinend genauso wenig wie bei EUREKA.

    Auch in EUREKA Text kann man eigene Vorlagen erstellen (lassen). Dafür wendet man sich an die/den örtlichen Textverwalter/in. Diese Person kann eine (hoffentlich) den genannten Vorstellungen entsprechende Textvorlage einpflegen, die dann allen Beschäftigten des Gerichts zur Verfügung steht.

    Wieder etwas dazugelernt. Das war mir nicht bekannt
    Ich nutze EUREKA aber zum Glück nur noch für ein Sachgebiet (schriftliche Beratungshilfe), da habe ich eigene Bausteine. Und sonst darf mich mit WINSOLVENZ be(ver)gnügen...

  • So wird es sich verhalten und mittlerweile handelt es sich dabei um eine weit verbreitete Unsitte, wobei in aller Regel nicht einmal der UdB, sondern "nur" eine Justizangestellte unterschreibt.

    Entweder sieht das System den besagten Zusatz nicht vor und/oder man unterlässt es regelmäßig, ihn individuell anzubringen (was ja Arbeit verursachen würde).

    Ich gibt bereits OLG-Entscheidungen, bei welchen die Sache unter Aufhebung der Vorinstanz zurückverwiesen wurde, weil nach außen hin kein Handeln des Rechtspflegers ersichtlich war.

    Kann ja auch gar nicht anders sein.

    Es ist einfach eine bodenlose Schlamperei.

    Sind davon welche veröffentlicht? Das würde mich sehr interessieren.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Auch in forumSTAR kann über die Lasche Unterschrift-automatisches Anschreiben eingestellt werden, wie das Anschreiben produziert wird. Mit „im Auftrag“ oder „beglaubigt“ oder „automatisch erstellt und …“.

    Das Problem ist in der Geschäftsstelle zu suchen. Dort kann man, wenn man will.

  • Auch in forumSTAR kann über die Lasche Unterschrift-automatisches Anschreiben eingestellt werden, wie das Anschreiben produziert wird. Mit „im Auftrag“ oder „beglaubigt“ oder „automatisch erstellt und …“.

    Das Problem ist in der Geschäftsstelle zu suchen. Dort kann man, wenn man will.

    Die Geschäftsstellen drucken es so aus, wie es vorbelegt ist und fertig. Es interessiert keinen. Deshalb wäre es gut, wenn man die Rechtsprechung in der Hand hätte, um argumentieren zu können.
    Oder kann ich das als Rpfl. auch selbst einstellen?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Auch in forumSTAR kann über die Lasche Unterschrift-automatisches Anschreiben eingestellt werden, wie das Anschreiben produziert wird. Mit „im Auftrag“ oder „beglaubigt“ oder „automatisch erstellt und …“.

    Das Problem ist in der Geschäftsstelle zu suchen. Dort kann man, wenn man will.

    Die Geschäftsstellen drucken es so aus, wie es vorbelegt ist und fertig. Es interessiert keinen. Deshalb wäre es gut, wenn man die Rechtsprechung in der Hand hätte, um argumentieren zu können.
    Oder kann ich das als Rpfl. auch selbst einstellen?

    Dazu braucht man nun wirklich keine Rechtsprechung. Ein Hinweis auf die Geschäftsordnungsbestimmungen muss reichen; dort ist doch geregelt, wie Ausgangspost auszusehen hat.

  • Auch in forumSTAR kann über die Lasche Unterschrift-automatisches Anschreiben eingestellt werden, wie das Anschreiben produziert wird. Mit „im Auftrag“ oder „beglaubigt“ oder „automatisch erstellt und …“.

    Das Problem ist in der Geschäftsstelle zu suchen. Dort kann man, wenn man will.

    Die Geschäftsstellen drucken es so aus, wie es vorbelegt ist und fertig. Es interessiert keinen. Deshalb wäre es gut, wenn man die Rechtsprechung in der Hand hätte, um argumentieren zu können.
    Oder kann ich das als Rpfl. auch selbst einstellen?

    Dazu braucht man nun wirklich keine Rechtsprechung. Ein Hinweis auf die Geschäftsordnungsbestimmungen muss reichen; dort ist doch geregelt, wie Ausgangspost auszusehen hat.

    Es ist leider nicht überall so einfach...

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Auch in forumSTAR kann über die Lasche Unterschrift-automatisches Anschreiben eingestellt werden, wie das Anschreiben produziert wird. Mit „im Auftrag“ oder „beglaubigt“ oder „automatisch erstellt und …“.

    Das Problem ist in der Geschäftsstelle zu suchen. Dort kann man, wenn man will.

    Die Geschäftsstellen drucken es so aus, wie es vorbelegt ist und fertig. Es interessiert keinen. Deshalb wäre es gut, wenn man die Rechtsprechung in der Hand hätte, um argumentieren zu können.
    Oder kann ich das als Rpfl. auch selbst einstellen?

    Ich hab mir da jetzt extra mal eine UdG zur Hilfe gezogen und kann somit berichten: als Rechtspfleger kannst du es begrenzt selbst einstellen.
    Wenn wir an den Einstellung für die Erstellung des Schreibens etwas verändern, kommt bei der Geschäftsstelle zwar das "Auf Anordnung" aber dafür fehlt der Name. Abgesehen davon muss man es für jedes Schreiben extra machen, da kann man es auch gleich selbst ausdrucken, geht schneller...

  • Auch in forumSTAR kann über die Lasche Unterschrift-automatisches Anschreiben eingestellt werden, wie das Anschreiben produziert wird. Mit „im Auftrag“ oder „beglaubigt“ oder „automatisch erstellt und …“.

    Das Problem ist in der Geschäftsstelle zu suchen. Dort kann man, wenn man will.

    Die Geschäftsstellen drucken es so aus, wie es vorbelegt ist und fertig. Es interessiert keinen. Deshalb wäre es gut, wenn man die Rechtsprechung in der Hand hätte, um argumentieren zu können.
    Oder kann ich das als Rpfl. auch selbst einstellen?

    Dazu braucht man nun wirklich keine Rechtsprechung. Ein Hinweis auf die Geschäftsordnungsbestimmungen muss reichen; dort ist doch geregelt, wie Ausgangspost auszusehen hat.

    Dann nenn doch mal den entsprechenden Paragrafen...

  • Auch in forumSTAR kann über die Lasche Unterschrift-automatisches Anschreiben eingestellt werden, wie das Anschreiben produziert wird. Mit „im Auftrag“ oder „beglaubigt“ oder „automatisch erstellt und …“.

    Das Problem ist in der Geschäftsstelle zu suchen. Dort kann man, wenn man will.

    Die Geschäftsstellen drucken es so aus, wie es vorbelegt ist und fertig. Es interessiert keinen. Deshalb wäre es gut, wenn man die Rechtsprechung in der Hand hätte, um argumentieren zu können.
    Oder kann ich das als Rpfl. auch selbst einstellen?

    Ich hab mir da jetzt extra mal eine UdG zur Hilfe gezogen und kann somit berichten: als Rechtspfleger kannst du es begrenzt selbst einstellen.
    Wenn wir an den Einstellung für die Erstellung des Schreibens etwas verändern, kommt bei der Geschäftsstelle zwar das "Auf Anordnung" aber dafür fehlt der Name. Abgesehen davon muss man es für jedes Schreiben extra machen, da kann man es auch gleich selbst ausdrucken, geht schneller...

    welches Formular wird denn genutzt? 1812 oder 2684?

  • Auch in forumSTAR kann über die Lasche Unterschrift-automatisches Anschreiben eingestellt werden, wie das Anschreiben produziert wird. Mit „im Auftrag“ oder „beglaubigt“ oder „automatisch erstellt und …“.

    Das Problem ist in der Geschäftsstelle zu suchen. Dort kann man, wenn man will.

    Die Geschäftsstellen drucken es so aus, wie es vorbelegt ist und fertig. Es interessiert keinen. Deshalb wäre es gut, wenn man die Rechtsprechung in der Hand hätte, um argumentieren zu können.
    Oder kann ich das als Rpfl. auch selbst einstellen?

    Ich hab mir da jetzt extra mal eine UdG zur Hilfe gezogen und kann somit berichten: als Rechtspfleger kannst du es begrenzt selbst einstellen.
    Wenn wir an den Einstellung für die Erstellung des Schreibens etwas verändern, kommt bei der Geschäftsstelle zwar das "Auf Anordnung" aber dafür fehlt der Name. Abgesehen davon muss man es für jedes Schreiben extra machen, da kann man es auch gleich selbst ausdrucken, geht schneller...

    welches Formular wird denn genutzt? 1812 oder 2684?

    Ich habe es mit 1812 getestet. Sollte aber für andere Formulare genauso funktionieren (bzw. eben nicht), sofern für das Fomular nicht standardmäßig "Auf Anordnung" vorbelegt ist.

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