Kann die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle im Erbscheinsverfahren den Beteiligten eigentlich Fristen setzen? Ich habe hier den Fall, da wird gesagt, ein Beteiligter sollen binnen einer bestimmten Frist Einwendungen gegen den Erbscheinsantrag eines anderen Beteiligten erheben, sonst werde angenommen, solche Einwendungen beständen nicht.
Außerdem wundert mich, dass die Dame das Schreiben ohne Funktionsbezeichnung (UdG), sondern nur mit Amtsbezeichnung verschickt, also hier: Amtsinspektorin.