In einem Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils auf Einbenennung einer Minderjährigen habe ich die Beteiligten zu einem Anhörungstermin geladen.
Ich würde im Termin gerne unseren Rechtspflegeranwärter als Protokollführer einsetzen. Ich möchte aber auf keinen Fall Verfahrensfehler machen.
Geht das oder spricht hier irgendetwas dagegen? Kann der Rechtspflegeranwärter das Protokoll mir "XXX, Rechtspflegeranwärter" unterschreiben oder wie ist hier vorzugehen?