Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde auch die Inflationsausgleichsprämie von max. 3.000 EUR eingeführt. Auch hier sehe ich nicht, dass man dort einen Pfändungsschutz, wie beim 3. Entlastungspaket, vorgesehen hat.
Wenn das weiter so geht, dann braucht man eine sehr lange Tabelle, um das alles im Blick zu haben.....