Hey,
ich habe folgende Sache:
Eine deutsche Staatsangehörige hat 2004 notariell testiert.
Die Erbfolge richtet sich nach deutschem Recht.
Es wurden drei Erben zu je 1/3 eingesetzt, eine davon als befreiter Vorerbe, einer als nicht befreiter Vorerbe.
Jetzt ist mit dem Tod des Vorerben der zweite Nacherbenfall eingetreten.
Nacherben sind die gesetzlichen Erben des Vorerben untereinander entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, welche aber nicht zugleich Ersatzerben sind.
Es liegt eine französische Sterbeurkunde des Vorerben vor, da dieser in Frankreich verstorben ist.
Jetzt hatte der Vorerbe wohl jedoch auch seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich.
Dort soll er in einem in seinem Hauseigentum gewohnt haben.
Die Info habe über den letzten gewöhnlichen Aufenthalt habe ich in einem anderen Zusammenhang erhalten.
Zuletzt gemeldet war die Person jedoch auch in Deutschland.
Der Erbscheinsantrag schweigt über den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Vorerben.
Bei letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich wäre ja französisches Recht anzuwenden und die gesetzliche Erbfolge würde sich nach französischem Recht bestimmen.
Ist das dann auch für den Nacherbfall so??
LG