Ein herzliches Moin aus dem hohen Norden!
Hier mal ein Thema für diejenigen, die firm sind in der DSGVO:
Ein berufsmäßiger Vormund und Ergänzungspfleger reicht dem Gericht sämtliche seiner Bestallungen zurück mit der Aufforderung, diese aus Datenschutzgründen ohne sein Geburtsdatum neu auszustellen. Bisher habe ich lediglich das dringende Bauchgefühl, dass er hierauf keinen Anspruch hat, da sein Geburtsdatum neben dem Vor- und Nachnamen seiner Identifizierung dient.
Leider bin ich bisher weder in unserem Forum, noch bei beck-online oder jurisweb oder gockel mit den entsprechenden Suchbegriffen fündig geworden.
Ich würde sein Anliegen anstatt mit dem Argument "Bauchgefühl" lieber mit einer Gesetzesgrundlage verbescheiden ...
Vielen Dank schonmal fürs Mitdenken!