Hallo zusammen,
ich habe ein sehr dringendes Problem.
Kurz die Vorgeschichte:
Erblasser ist 2020 verstorben, war verwitwet und hinterlässt Kind A und Kind B.
Es ist ist ein Testament aufgetaucht, in welchem das Enkelkind B (Kind von B) als Alleinerbe eingesetzt wurde. Dieses Testament wird von Kind A angefochten. Es kommt zum Richterverfahren. Dieses läuft seit 2020 und der Richter kommt zu keiner Entscheidung.
Anfang 2021 wurde eine Nachlasspflegschaft beantragt von Kind A durch den damaligen Verfahrensbevollmächtigten. Einziger Nachlassgegenstand ist die Immobilie des Erblassers. Ich habe eine Nachlasspflegschaft eingerichtet (Aufgabenkreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses) und Rechtsanwalt C als Nachlasspfleger bestellt.
Es wurde natürlich Beschwerde durch Kind B und Enkel B eingelegt. Das OLG hat dem jedoch nicht abgeholfen und die Nachlasspflegschaft besteht weiterhin.
Nun rief mich der Nachlasspfleger C an und teilte mit, dass er gestern mit dem Schornsteinfeger im Haus war und der Kohlenmonoxidwert so hoch ist, dass es lebensbedrohlich ist. Ein hinzugerufener Installateur konnte das Problem für den Tag "beheben", sagte jedoch, dass die Gasheizung dringend repariert werden muss. Wenn dies nicht in den nächsten Tagen geschieht, muss er die Heizung abdrehen. Wir haben derzeit auch tagsüber Minustemperaturen.
Die Kinder A und B bekriegen sich, bombardieren das Nachlassgericht täglich mit neuen wirren Schreiben und sind nicht bereit die Kosten für die Reparatur der Heizungsanlage zu übernehmen. Die Heizung kann aber nicht weiterlaufen, ohne repariert zu werden.
Was sollen der Nachlasspfleger und ich nun tun?
Könnte der Nachlasspfleger das Geld vorstrecken und wir holen es uns als Auslagen bei seiner Vergütungsabrechnung wieder? Habt ihr vllt eine kreative Idee?
In der Literatur finde ich keinen vergleichbaren Fall.