Hallo,
wir (eine Freundin aus dem Studium und ich) sind gerade im zweiten Jahr unseres Rechtspfleger Studiums. Wir werden also 2024 unser Diplom schreiben. Anschließend möchten wir gerne das Jura Studium dran hängen. Anfangs würden wir gerne Teilzeit als Rechtspfleger weiter arbeiten.
Das Problem an der ganzen Sache ist jedoch, das wir über das Land Baden Württemberg angestellt sind. Das Jura Studium würden wir beide aber gerne in unserem Heimatbundesland machen, also gestaltet sich eine Teilzeitarbeit neben dem Studium recht schwierig, da wir relativ lange pendeln müssten.
Wir bitten um generelle Informationen rund um das Thema Jura Studium nach dem Rechtspfleger Studium, vorallem, wie es mit einer Anrechnung, Teilzeit und der Verpflichtung zu fünf Jahren und der damit verbundenen Rückzahlung des Gehaltes aussieht.
Gerne könnt ihr auch von euren persönlichen Erfahrungen berichten!
Vielleicht kann uns auch jemand bei unserem Bundeslandproblem behilflich sein und hat dahingehend einen Tipp für uns.
Eine Überlegung von uns wäre, in den öffentlichen Dienst unseres Heimatbundeslandes zu wechseln (da man ja so das lange W/arten auf einen Tauschpartner umgehen könnte) und dort dann neben unserem Jura Studium teilzeit zu arbeiten. Hierbei müssten die fünf Jahre, für die wir uns verpflichtet haben ja weiter laufen, oder nicht?
Wir wären über jede Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüße