Neue Formulare - Verbesserungsvorschläge?

  • Hallo an alle Vollstrecker,

    die neuen Formulare treten zwar noch nicht so gehäuft auf, aber wenn sie auf dem Tisch liegen, ist es selten erfreulich.

    Lasst uns doch mal sammeln, was zu verbessern wäre oder was daran so schlecht ist.

    Vielleicht kann man eine gemeinsame Eingabe dazu machen - die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Grüße,

    jalu

  • Puh, wo fange ich an...

    Ich hoffe ja mal, dass man sich an die Unübersichtlichkeit mit der Zeit gewöhnt... Und die Schrift könnte definitiv größer sein.

    Auf jeden Fall sollte aber auf Seite 3 des Antrags das Kästchen "Vom Gericht auszufüllen..." entfallen, da wir sonst jeden einzelnen Antrag in der e-Akte bearbeiten müssen, nur um das Kreuzchen zu setzen...

  • Puh, wo fange ich an...

    Ich hoffe ja mal, dass man sich an die Unübersichtlichkeit mit der Zeit gewöhnt... Und die Schrift könnte definitiv größer sein.

    Auf jeden Fall sollte aber auf Seite 3 des Antrags das Kästchen "Vom Gericht auszufüllen..." entfallen, da wir sonst jeden einzelnen Antrag in der e-Akte bearbeiten müssen, nur um das Kreuzchen zu setzen... Ja bitte!!!

  • Die Kästchen zum Ankreuzen "zur Einziehung" und "An Zahlungs statt" sind derzeit unübersichtlich mittendrin! Diese sollten definitv am Ende wieder seine. Man sucht sich blöd und die Antragsteller vergessen das öfter.

    Unübersichtlich sind auch die Angaben zum pfandfreien Betrag gem. § 850d ZPO. Da werden schön die Kinder aufgelistet und erst zum Schluss und in Minimalschrift kommt, ob der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nachkommt, teilweise nachkommt oder nicht nachkommt. Das übersieht man schnell.

    Grundsätzlich ist es für die Augen anstrengend, das Formular zu lesen. und wir werden alle älter...

  • Vielen Dank schon mal.

    Bei mir kommt es noch zu Verwechslungen zwischen den Stellen, wo die Angaben zum Schuldner oder zum Gläubiger reingehören. Beim Antrag soll als Erstes mal der Schuldner genannt werden, um die Zuständigkeit zu klären. Das ist den Leuten nicht klar. Im Beschluss kommt dann erst Gläubiger, dann Schuldner.

    Auch bei der Vollstreckung durch ein Kind, das von Mutter als gesetzlichem Vertreter und dem Jugendamt als Beistand vertreten wird, kommt es beim Antragsteller zu Unklarheiten.

    Zumal den Antragstellern, mal ganz allgemein, wenn sie natürliche Personen sind, der Unterschied zwischen gesetzlichem Vertreter und Bevollmächtigtem gar nicht klar ist.

    Fazit für mich: Je mehr Eintragungs- bzw. Auswahlmöglichkeiten es gibt, desto verwirrter sind die Antragsteller. Die wollen es ja richtig machen, aber die Eintragungsmöglichkeiten sind dann doch nicht so vielfältig, dass sie auf wirklich jeden Fall passen. Da waren die leeren Zeilen in dem alten Formular so, dass man was eintragen konnte und das Gericht hat dann was ergänzt oder halt nachgefragt und zwischenverfügt. Die vielen Kästchen und Möglichkeiten sind eher verwirrend.

    Hat noch jemand was?

  • Es geht ja letztlich nicht um die Antragsteller-Vertreter, wo ausgebildete Fachkräfte arbeiten, sondern es soll doch auch die Hausfrau oder der Handwerker oder der Vermieter den Antrag schnell und einfach ausfüllen können. Das geht mit dem neuen Formular noch weniger als mit dem Alten.

  • Ja, es wäre echt gut das Formular nochmal neu zu denken auch unter dem Aspekt für jeden "normalen" Gläubiger verständlich. Ich fände es schön wenn man Module die nicht benötigt werden irgendwie einfach "aushaken" könnte, auch später im Hinblick auf die E-Akte und unseren - nicht mehr verständlichen - Beschluss. Ich hab das aber alles schon in die ersten Stellungnahmen zu den Formularen reingeschrieben, auch die Vermischung Unterhalt und normale Forderungen ist extrem unpraktisch.

    Was macht ihr denn wenn das Kreuz für die Ausfertigung fehlt? Nur beglaubigte Abschriften erteilen und den Zorn der Gerichtsvollzieher riskieren?

  • Was macht ihr denn wenn das Kreuz für die Ausfertigung fehlt? Nur beglaubigte Abschriften erteilen und den Zorn der Gerichtsvollzieher riskieren?

    Genau so gemacht.

    Ich hatte sogar in einer eh erforderlichen Zwischenverfügung reingeschrieben, dass Ausfertigungen nach dem neuen Formular nur noch auf Antrag erteilt werden und es hier nicht beantragt wurde. Kam keine Änderung.

    Gab natürlich Ärger mit der Gerichtsvollzieherin, die sich geweigert hat zuzustellen.

    Der Gläubigervertreter hat dann im Nachhinein noch eine Ausfertigung beantragt.

    Das ist alles sehr unglücklich in meinen Augen.

  • Mir liegt auch gerade ein Antrag auf neuem Formular vor nach § 850d ZPO. Es soll jedoch nicht Arbeitseinkommen, sondern (unter anderem) Anspruch F gepfändet werden. Da passen dann die Formulierungen in Modul Q auch nur teilweise, oder?

    F ist doch der "alte" B, also wiederkehrende Leistungen aus Rente, Arbeitslosengeld, pp.

    Da passt Q schon

  • Mir liegt auch gerade ein Antrag auf neuem Formular vor nach § 850d ZPO. Es soll jedoch nicht Arbeitseinkommen, sondern (unter anderem) Anspruch F gepfändet werden. Da passen dann die Formulierungen in Modul Q auch nur teilweise, oder?

    Unser Jugensamt hat auch die neuen Vordrucke für sich entdeckt..

    Wo finde ich denn bitte den Antrag für 850d ZPO?

    Es ist ein Unterhaltstitel, die richtige Forderungsaufstellung etc. Ich weiß, dass es bestimmt ein 850d sein soll, ABER ich finde keinen Antrag auf Festsetzung des entsprechenden Freibetrages - nur das Feld in dem er auszufüllen ist

    :wall: :nixweiss:

  • Ich habe nun auch eine Unterhaltspfändung mit neuem Vordruck. Es soll bei einem JVA Insassen das Eigengeld gepfändet werden.

    In Modul K hat der Anspruch bzgl. des Eigengeldes gerade so hineingepasst. Angaben zum Überbrückungsgeld passen allerdings nicht mehr hinein.

    Im Modul Q reicht der Platz bei "sonstigen Anordnungen" ebenfalls nicht aus.

    Hat jemand eine Idee, wie ich das lösen kann? Gibt es einen Trick um die Felder zu vergrößern? :/

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