Einsatzmöglichkeiten außerhalb der Justiz

  • Hallo,

    ich, Dipl.-Rpfl'in in Berlin, strebe eine Versetzung in ein anderes Bundesland an. Berlin ist bekannt dafür, Versetzungen nicht oder nur höchst selten zuzustimmen. Ich würde auf die ordentliche Gerichtsbarkeit verzichten, wenn ich dafür in mein Wunschbundesland kann. Welche Möglichkeiten habe ich als Rpfl außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wenn ich Beamtin bleiben möchte?

    Danke fürs Lesen. :)

  • Bundesbehörde oder beim Land.

    Sind einige aus Berlin beim Zoll (Bund) oder Verwaltung (Standesamt, Universität) gelandet. Du hast ja die Laufbahnbefähigung und kannst dich auf Stellen für den gehobenen Dienst bewerben. Wie erfolgsversprechend die dann sind, kommt auf die jeweilige Stelle an und Berlin versetzt nicht ohne Tauschpartner. Da wirst du den Weg der Entlassung gehen müssen.

  • Es gibt eine Vereinbarung von Bund und Ländern aus (ich glaube) dem Jahr 2001 oder so, wonach sie sich gegenseitig nicht im Wege der Raubernennung Personal wegnehmen. Ich gewinne allerdings zunehmend den Eindruck, daß sich daran nur noch die Landesjustizverwaltungen halten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es gibt eine Vereinbarung von Bund und Ländern aus (ich glaube) dem Jahr 2001 oder so, wonach sie sich gegenseitig nicht im Wege der Raubernennung Personal wegnehmen. Ich gewinne allerdings zunehmend den Eindruck, daß sich daran nur noch die Landesjustizverwaltungen halten.

    Ich habe von dieser Vereinbarung schon viel früher gehört und denke sie stammt aus den Anfängen der föderalen Struktur. Sie wurde aufgeweicht in den Jahren als nicht jedes Land mehr alle Absolventen genommen hat und froh war wenn die woanders untergekommen sind. Aber darauf ankommen lassen würde ich es nicht. Zumindest nicht wenn man ins gleiche Ressort wechseln will. Eine Uni oder Kommune der wird das egal sein, aber man schränkt sich eben ein. Es gibt doch immer mal welche die nach Berlin wechseln wollen warum willst du denn keinen Tauschpartner suchen?

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Du kannst zu jeder Behörde, die dich nimmt. Du kannst auch zur Fachgerichtsbarkeit wie Arbeitsgerichte.

    Die Vereinbarung war Folge der Föderalismusreform I, als die BL erkannt haben, dass die unterschiedliche Besoldung dazu führt, dass die Bewerber plötzlich den schlechter bezahlenden Ländern den Rücken gekehrt haben und zu den anderen Ländern wollten, die besser bezahlten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es gibt eine Vereinbarung von Bund und Ländern aus (ich glaube) dem Jahr 2001 oder so, wonach sie sich gegenseitig nicht im Wege der Raubernennung Personal wegnehmen. Ich gewinne allerdings zunehmend den Eindruck, daß sich daran nur noch die Landesjustizverwaltungen halten.

    Wenn das vorherige Beamtenverhältnis durch antragsgemäße Entlassung beendet worden ist, liegt keine Raubernennung mehr vor. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Du willst nach Sachsen? Der sächsische Rechnungshof sucht derzeit Prüfer. Vor einiger Zeit hat das BAFA in Borna ausdrücklich Rechtspfleger gesucht. Ging um Lieferkettensorgfaltspflichtensachen. Da könntest du auch die Augen aufhalten.

  • Es gibt eine Vereinbarung von Bund und Ländern aus (ich glaube) dem Jahr 2001 oder so, wonach sie sich gegenseitig nicht im Wege der Raubernennung Personal wegnehmen. Ich gewinne allerdings zunehmend den Eindruck, daß sich daran nur noch die Landesjustizverwaltungen halten.

    Wenn das vorherige Beamtenverhältnis durch antragsgemäße Entlassung beendet worden ist, liegt keine Raubernennung mehr vor. :)

    Das stimmt laut der heute erfolgten Aussage der Referentin des OLG Dresden, die über meine Einstellung entscheiden würde, nicht. Selbst wenn ich mich entlassen lasse, dürfen sie mich nicht verbeamten (gilt für die ordentliche und die Fachgerichtsbarkeit sowie die Staatsanwaltschaften). Ich müsste dann erst eine Weile (ca. 6 Monate) woanders arbeiten und mich dann komplett neu verbeamten lassen, mit allem Zipp und Zapp. Allerdings gäbe es keine Sicherheit, dass das auch geschieht. Außerdem bin ich bereits 42, sodass dieses Risiko erheblich wäre.

    Ich suche bereits nach einem Tauschpartner, aber das gestaltet sich schwierig. Außerdem ist Berlin dafür bekannt, auch bei vorhandenem Tauschpartner gerne mal abzulehnen.

    Du willst nach Sachsen? Der sächsische Rechnungshof sucht derzeit Prüfer. Vor einiger Zeit hat das BAFA in Borna ausdrücklich Rechtspfleger gesucht. Ging um Lieferkettensorgfaltspflichtensachen. Da könntest du auch die Augen aufhalten.

    Tausend Dank! Ich schreibe denen direkt. :)

  • Aber frage bei denen ob die deine erdienten Pensionsansprüche mit übernehmen. Denn wenn dich Berlin nicht gehen lassen will so dass es auf keine Versetzung hinausläuft, sind die weg.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • hallöchen.

    Ich habe es geschafft aus Berlin weg zu kommen nach Sachsen-Anhalt...frag nicht, ich bitte diese Woche um Entlassung.

    Ich fange als Vereinsbetreuerin an und freue mich schon sehr darauf.

    Schreib mir gerne, falls du Fragen hast. Liebe Grüße

  • Faszinierend das alles. Sinn der Föderalismusreform und Abkehr von der bundesweit einheitlichen Besoldung war, den Personalmarkt zwischen den Ländern anzukurbeln. Da haben die Politiker wohl nicht daran gedacht, dass es neben den Bewerbern, die irgendwo hin wollen, auch die geben muss, die irgendwo weg wollen. Ende vom Lied sind dann Vereinbarungen zwischen den Ländern, die den Wechsel erschweren oder idealerweise sogar verhindern.

    Kopf-gegen-die-Wand-schlag-Smiliey

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das ist interessant, wenn man bedenkt, dass es auch hier Beamte gibt, die sich entlassen lassen, um dann im Nachbarland wieder in der Justiz zu landen. :/

  • Aber frage bei denen ob die deine erdienten Pensionsansprüche mit übernehmen. Denn wenn dich Berlin nicht gehen lassen will so dass es auf keine Versetzung hinausläuft, sind die weg.

    Die jeweiligen Beamtenversorgungsgesetze sehen meines Wissens eine entsprechende Berücksichtigung vor.

    Die Frage ist, ob der aufnehmende Dienstherr eine "Kompensation" durch den abgebenden Dienstherr erhält. Denn der hat schließlich Jahre einen Beamten gehabt, für den er später keine Ruhestandsbezüge zahlen muss. Geregelt ist die im Versorgungslastenstaatsvertrag und den durch die Länder hierzu erlassenen Vorschriften. Kurzzusammenfassung: Raubernennung kein Ausgleich, bei freiwilliger Abgabe Versorgungslastenausgleich.

    All dies ist ber kein Problem des jeweiligen Beamten.

  • Aber frage bei denen ob die deine erdienten Pensionsansprüche mit übernehmen. Denn wenn dich Berlin nicht gehen lassen will so dass es auf keine Versetzung hinausläuft, sind die weg.

    Die jeweiligen Beamtenversorgungsgesetze sehen meines Wissens eine entsprechende Berücksichtigung vor.

    Die Frage ist, ob der aufnehmende Dienstherr eine "Kompensation" durch den abgebenden Dienstherr erhält. Denn der hat schließlich Jahre einen Beamten gehabt, für den er später keine Ruhestandsbezüge zahlen muss. Geregelt ist die im Versorgungslastenstaatsvertrag und den durch die Länder hierzu erlassenen Vorschriften. Kurzzusammenfassung: Raubernennung kein Ausgleich, bei freiwilliger Abgabe Versorgungslastenausgleich.

    All dies ist ber kein Problem des jeweiligen Beamten.

    Indirekt schon, wenn nämlich deswegen eine an sich erwünschte Neuanstellung im anderen Bundesland scheitert, weil dieses ohne Ausgleich nicht einstellen will.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Huhu, sorry für die späte Antwort. Wie oben schon gesagt wurde, als Standesbeamte nehmen sie Rechtspfleger sicherlich in allen Bundesländern gerne. Die Anforderungen sind auch nicht sehr starr, vgl. § 2 PStG: "Zu Standesbeamten dürfen nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte bestellt werden." - da passen viele Berufsbilder rein. Dementsprechend niedrig ist die Besoldung mit einer Deckelung auf A10. Stellen auf A11 und höher sind meist mit einer Leitungsfunktion verbunden. Aber auch hierfür werden Rechtspfleger im Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Stichwort gehobener nichttechnischer Dienst. Mit deinem Studium und einer entsprechend zur ausgeschriebenen Stelle passenden Vita ist vieles möglich in der Kommunalverwaltung :)

    Hast du denn schon was gefunden?

    LG Bommel

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Immer mal wieder hier schauen:

    Ein Team – Mein Sachsen
    Ob Schüler, Student, Absolvent, Berufseinsteiger oder Berufserfahrener: Stöber durch unsere Ausbildungs- und Jobangebote und gestalte die Zukunft unseres…
    www.karriere.sachsen.de

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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