Was die Befristung angeht gibt es in BaWü ein Entfristungsprogramm, so dass man - entsprechende Leistung vorausgesetzt - üblicherweise nach 3 Jahren einen unbefristeten Vertrag bekommt.
Solche Aussagen zeigen eigentlich ganz gut auf, warum wir ein Nachwuchsproblem haben.
Gnädigerweise darf man nach 3 Jahren auf einen unbefristeten Vertrag hoffen.
Wenn man dann vergleichweise in § 14 TzBfG schaut, in dem als gesetzlicher Regelfall zwei Jahre als Höchstfrist normiert wird, wird einem klar, warum die Leute nicht gerade zum öffentlichen Dient strömen.
Die zwei Jahre "Höchsfrist" gelten nur für sachgrundlose Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG kann ich theoretisch unendlich befristen. Insofern ist das Entfristungsprogramm schon sinnvoll (bzw. schlicht und ergreifend aufgrund der Realitäten auf dem Arbeitsmarkt zwingend notwendig).