Höhergruppierung E9

  • Was die Befristung angeht gibt es in BaWü ein Entfristungsprogramm, so dass man - entsprechende Leistung vorausgesetzt - üblicherweise nach 3 Jahren einen unbefristeten Vertrag bekommt.

    Solche Aussagen zeigen eigentlich ganz gut auf, warum wir ein Nachwuchsproblem haben.

    Gnädigerweise darf man nach 3 Jahren auf einen unbefristeten Vertrag hoffen.

    Wenn man dann vergleichweise in § 14 TzBfG schaut, in dem als gesetzlicher Regelfall zwei Jahre als Höchstfrist normiert wird, wird einem klar, warum die Leute nicht gerade zum öffentlichen Dient strömen.

    Die zwei Jahre "Höchsfrist" gelten nur für sachgrundlose Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG kann ich theoretisch unendlich befristen. Insofern ist das Entfristungsprogramm schon sinnvoll (bzw. schlicht und ergreifend aufgrund der Realitäten auf dem Arbeitsmarkt zwingend notwendig).

  • Und nein, ich kann nicht endlos befristen. Irgendwann ist es die Umgehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, wie die Justiz NRW schon erfahren musste und was dann zu einer Entfristungswelle führte.

    Ich habe hier meinen Kram bekommen und werde ihn Morgen mal durcharbeiten.

  • Was die Befristung angeht gibt es in BaWü ein Entfristungsprogramm, so dass man - entsprechende Leistung vorausgesetzt - üblicherweise nach 3 Jahren einen unbefristeten Vertrag bekommt.

    Solche Aussagen zeigen eigentlich ganz gut auf, warum wir ein Nachwuchsproblem haben.

    Gnädigerweise darf man nach 3 Jahren auf einen unbefristeten Vertrag hoffen.

    Wenn man dann vergleichweise in § 14 TzBfG schaut, in dem als gesetzlicher Regelfall zwei Jahre als Höchstfrist normiert wird, wird einem klar, warum die Leute nicht gerade zum öffentlichen Dient strömen.

    Die zwei Jahre "Höchsfrist" gelten nur für sachgrundlose Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG kann ich theoretisch unendlich befristen. Insofern ist das Entfristungsprogramm schon sinnvoll (bzw. schlicht und ergreifend aufgrund der Realitäten auf dem Arbeitsmarkt zwingend notwendig).

    mir ging es nicht darum, ob eine Befristung jetzt rechtlich zulässig ist oder nicht. Wie du ja selbst schon sagt, geht es einfach an der Realität des Arbeitsmarkts vorbei, nur (mitunter jahrlang) befristet einstellen zu wollen und sich gleichzeitig zu wundern, warum man denn niemanden findet.

  • Ich denke, dass das gesamte Besoldungs- und Vergütungssystem nicht mehr zeitgerecht ist, Auch wenn die Justiz sonst flexibler wird (Homi, VA pp.): Solange der Unterschied im Verhältnis zu sonstigen Mitbewerbern (die in den letzten Jahren den öffentlichen Dienst im Allgemeinen und die Justiz im Besondren bei den Arbeitsbedingungen überholt haben) so groß ist, wie er ist, wird es schwierig, geeigneten Nachwuchs zu bekommen.

    Insofern halte ich die EG9 für den richtigen Weg, es muss sich aber bei allen anderen auch was tun.

    Sonst kommt keiner, da helfen auch keine gelben Plakate.

  • Problematisch ist, dass alle möglichen Aspiranten aufgrund des Aufgabengebietes ggf. nicht in den Genuss der Höhegruppierung kommen werden - was zur Folge haben könnte, dass wir hier Abteilungen haben, in denen E9 möglich ist und wieder andere, die mit E5 oder E6 zurecht kommen müssen (Stichwort: schwierige Tätigkeiten). Wenn dieser Fall eintritt, haben wir hier viel "Spaß".

  • Ja, alle Beschäftigten. Da ich nicht davon ausgehe, dass es noch klassische Kanzleien gibt, dürfte es überall EG 9 geben.

  • Je mehr man die Auswirkungen des Urteils erfasst, desto mehr kommt man zur Erkenntnis, dass dieses Urteil schlicht und einfach ein Desaster ist. Es ist eins der Urteile, bei denen man sich gerne mal mit den Richtern darüber unterhalten würde, was sie sich eigentlich dabei gedacht haben.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Je mehr man die Auswirkungen des Urteils erfasst, desto mehr kommt man zur Erkenntnis, dass dieses Urteil schlicht und einfach ein Desaster ist. Es ist eins der Urteile, bei denen man sich gerne mal mit den Richtern darüber unterhalten würde, was sie sich eigentlich dabei gedacht haben.

    Der Arbeitgeber unterliegt seit Jahren einem kapitalen Eingruppierungsirrtum und die Richtigstellung dessen soll jetzt der Fehler sein?

    Man sollte ja eher mal mit dem Arbeitgeber sprechen, warum sie der Meinung sind, dass es richtig war, jahrelang das falsche Entgelt zu zahlen.

    Das Desaster ist doch, dass es erst dieses Urteil bedarf, damit die Kollegen entsprechend des Tarifvertrags bezahlt werden.

    Ich möchte im Übrigen auch gerne amtsangemessen besoldet werden, was den Steuerzahler Milliarden kosten wird und die Struktur unseres Beamtenwesen sicherlich stark ändern wird.

  • Der Arbeitgeber unterliegt seit Jahren einem kapitalen Eingruppierungsirrtum und die Richtigstellung dessen soll jetzt der Fehler sein?

    Man sollte ja eher mal mit dem Arbeitgeber sprechen, warum sie der Meinung sind, dass es richtig war, jahrelang das falsche Entgelt zu zahlen.

    Das Desaster ist doch, dass es erst dieses Urteil bedarf, damit die Kollegen entsprechend des Tarifvertrags bezahlt werden.

    Ich möchte im Übrigen auch gerne amtsangemessen besoldet werden, was den Steuerzahler Milliarden kosten wird und die Struktur unseres Beamtenwesen sicherlich stark ändern wird.

    Was genau war denn der Eingruppierungsirrtum?

    Und: Über eine amtsangemessene Besoldung kann man sicherlich lang und breit diskutieren. Letztendlich kann aber jeder selbst entscheiden, ob er eine Beamtenlaufbahn - mit all ihren Nachteilen, aber auch einigen gewichtigen Vorteilen - einschlagen möchte, oder eben nicht.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Beim Thema ,,amtsangemessene Besoldung" geht es doch gar nicht um die Beamtenlaufbahn als solche. Die Besoldung des Rechtspflegers ist in Anbetracht des hohen Arbeitsaufwandes in der Justiz und der Schwierigkeit der Tätigkeit (inkl. Verantwortung) einfach nicht mehr attraktiv. Je nach Bundesland, Lebenslage und Steuerklasse kann man sich viele Jahre des Berufslebens mit ca. 2200 € begnügen (2500 € netto abzüglich der PKV). Die Beiträge für die PKV steigen seit Jahren rasant an und je später man eingetreten ist, desto mehr zahlt man. Ein 21-jähriger Berufsanfänger zahlt mittlerweile (im Verhältnis zur Besoldung) deutlich mehr für die PKV, als ein Absolvent, der vor 10 Jahren fertig geworden ist. Die Preiserhöhungen des allgemeinen Lebens (nicht nur inflationsbedingt) sind seit Jahren nicht einmal annähernd ausgeglichen worden.

    Es gibt in der aktuellen Zeit deutlich anspruchslosere Berufe, in denen junge Leute letztendlich (signifikant) mehr verdienen können. Dafür bedarf es auch kein Studium. Viele Ausbildungsberufe sind schon attraktiver.

    Und auch wenn einem potentiellen Bewerber das Thema ,,Sicherheit" besonders wichtig ist, gibt es im öffentlichen Dienst sehr viele Arbeitgeber, die

    attraktivere Arbeitsbedingungen haben als die Justiz. Derzeit suchen nämlich alle Behörden händeringend nach Nachwuchs..

  • Beim Thema ,,amtsangemessene Besoldung" geht es doch gar nicht um die Beamtenlaufbahn als solche. Die Besoldung des Rechtspflegers ist in Anbetracht des hohen Arbeitsaufwandes in der Justiz und der Schwierigkeit der Tätigkeit (inkl. Verantwortung) einfach nicht mehr attraktiv. Je nach Bundesland, Lebenslage und Steuerklasse kann man sich viele Jahre des Berufslebens mit ca. 2200 € begnügen (2500 € netto abzüglich der PKV). Die Beiträge für die PKV steigen seit Jahren rasant an und je später man eingetreten ist, desto mehr zahlt man. Ein 21-jähriger Berufsanfänger zahlt mittlerweile (im Verhältnis zur Besoldung) deutlich mehr für die PKV, als ein Absolvent, der vor 10 Jahren fertig geworden ist. Die Preiserhöhungen des allgemeinen Lebens (nicht nur inflationsbedingt) sind seit Jahren nicht einmal annähernd ausgeglichen worden.

    Es gibt in der aktuellen Zeit deutlich anspruchslosere Berufe, in denen junge Leute letztendlich (signifikant) mehr verdienen können. Dafür bedarf es auch kein Studium. Viele Ausbildungsberufe sind schon attraktiver.

    Und auch wenn einem potentiellen Bewerber das Thema ,,Sicherheit" besonders wichtig ist, gibt es im öffentlichen Dienst sehr viele Arbeitgeber, die

    attraktivere Arbeitsbedingungen haben als die Justiz. Derzeit suchen nämlich alle Behörden händeringend nach Nachwuchs..

    Danke, das trifft es ziemlich auf den Punkt.

    Ich bin der Ansicht, dass sich dringend etwas ändern muss, wenn die Justiz auch nur ansatzweise eine weitere Verschlechterung der Personalsituation vermeiden möchte. Gerade bei den Berufsanfängern sind einige dabei, die sich nach relativ kurzer Zeit in der Justiz eine andere Stelle im öffentlichen Dienst suchen, ich erlebe es selbst in meinem Jahrgang.

  • Kleine Randnotiz:

    Bei uns kam jetzt die Info dass die angestellten in den Geschäftstellen wohl auf E8 eingruppiert werden (Neueinstellungen bleiben während der Einarbeitung auf E5) und bei besonderer Schwierigkeit der Tätigkeit soll auch E9a möglich (was regelmäßig bei 5% Anteil dieser schwierigen Tätigkeit zu bejahen ist) sein. Mit E9a verdienen die Geschäfststellen damit brutto(!) einen Ticken mehr als ich im Einstiegsamt A9 Erfahrungsstufe 2 brutto.

    Der Rechtspflegerbund kam jetzt wieder mit der Forderung "Einstiegsamt A11" ums Eck, aber ich geb den Inhalt der letzten Mail mal grob aus dem Gedächtnis wieder
    "Justizminister und sein Ministerium zeigen großes Verständnis, das Finanzministerium hat keinerlei Verständnis weil dann ja jedes Resort ankommt und der Haushalt aufgrund der Anhebung der Grundschullehrer eh leer ist"

    Nachtrag:
    Bitte nicht falsch verstehen, ich bin der Meinung dass die Höhergruppierung der Angestellten wichtig und auch notwendig ist. Das man aber mit voller Absicht die anderen Berufsgruppen in der Justiz/Resorts abschmettert mit "Der Topf ist leer" finde ich dreist. Vllt sollte man sich in Bayern jetzt überlegen was man tun kann und mal mit der Rechtsschutz quatschen

    Nachtrag 2:
    Mal in Zahlen ausgedrückt:
    A9 (Erfahrungsstufe 2) - 2.923,21 € brutto (Laut Tabelle ohne Zuschläge etc)
    E9a - 3.051,16 € brutto (Stufe 1, ohne Zuschläge)

    3 Mal editiert, zuletzt von MrSpezi (1. Juni 2023 um 13:50) aus folgendem Grund: Tippfehler ausgebessert

  • Die Situation betrifft alle Bundesländer. Auch hier läuft die Höhergruppierung von 95% aller Beschäftigten in den Geschäftsstellen. Die reine "Kanzlei-Tätigkeit" gibt es ja schon ewig nicht mehr.

    Das Abstandsgebot in der Besoldung ist damit passé. Spannend ist auch, wenn sich Beamte und Beschäftigte in einem Büro gegenübersitzen und die gleiche Tätigkeit machen. Nr. 1 (mit z.B. A6) hat 40h, Nr. 2 (zukünftig E9a) hat 39h. Und dazu noch die abweichende Bezahlung. Juhuu. Da kommt Stimmung auf. Aber das war ja schon immer so.

    M.E. wäre mit der Anhebung des Eingangsamtes im mD und im gehD nicht DIE Lösung gefunden, um das Abstandsgebot wieder herzustellen. Was machen wir denn mit KollegInnen, die schon seit Dienstbeginn im Eingangsamt A6 oder A9 rumdümpeln und aufgrund unterdurchschnittlicher Leistungen nie befördert wurden, während sich andere Kollegen abrackerten und über Jahre/Jahrzehnte den Allerwertesten aufrissen um auf A8, A11 usw. zu kommen?

    Konsequent wäre die Anpassung der Besoldungstabelle an sich und nicht die Änderung des Eingangsamtes.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Und das Ergebnis sieht man dann im Thread Rechtspflegermangel.

    Ich kann verstehen, wenn den Job keiner will oder die jungen Leute in bessere Gefilde wechseln.

  • Der Rechtspflegerbund kam jetzt wieder mit der Forderung "Einstiegsamt A11" ums Eck, ...

    Die Sonderlaufbahn für Rechtspfleger? Erstmals 1987. Dann kann es ja nicht mehr lange dauern. Danke für die Info. :thumbup:

    Rechtspfleger – einzigartig unterbezahlt! | VBR Rechtspfleger Bayern (rechtspfleger-bayern.de)

    sowie


    Geschichte | VBR Rechtspfleger Bayern (rechtspfleger-bayern.de)

    aus dem ich noch zitieren möchte:
    "1958 wurde die Forderung des Verbandes auf Einstufung des Rechtspflegers in A 10 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt."

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