Hallo,
ich habe folgenden Fall. Der Sohn tritt mit Vorsorgevollmacht (öffentlich beglaubigt) auf und überträgt das Haus der Mutter an seine Schwester. Der Wert ist mit 210.000,-€ angegeben. Davon muss die Schwester 105.000,-€ an den Bruder zahlen. Mutter befindet sich im Pflegeheim. Die Vorsorgevollmacht ist so ein Internetausdruck, eine Befreiung von 181 nicht erteilt. Würde die Schwester das Geld an die Mutter zahlen, hätte ich kein Problem damit. Mit der Zahlung an den Bruder treten für mich Probleme auf. In diesem Fall vertritt er doch seine Mutter und sich selbst. Im Hinblick auf eine vorweggenomme verdeckte Erbauseinandersetzung frage ich mich außerdem, ob die Vollmacht hier ausreicht oder der Vertrag bis zur Genehmigung der Mutter schwebend unwirksam ist? Prüft ihr das?
LG