Halli Hallo,
ein Gläubigervertreter hat mich auf eine Idde gebracht, an die ich selbst so gar nicht gedacht habe:
Die Schuldnerin beantragt die Freigabe von JC-Nachzahlungen nach dem SGB II. So weit, so unkompliziert.
Der Gl-Vertr. hat grds. nichts dagegen, aber ich solle in meinem Beschluss doch bitte aufnehmen, dass "der freizugebende Betrag an die Stelle des moantlichen Freibetrages tritt sofern er diesen übersteigt".
In den meisten Fällen melden sich die Gläubiger ja gar nicht und man gibt in den meisten Fällen auch frei.
Aber wie verhält es sich grudnsätzlich bei unpfändbaren Beträgen, welche dann freizugeben sind?
Kommt die Nachzahlung zum monatlichen Freibetrag oben drauf oder erhöht sich der monatliche Freibatrag nur um die Differenz aus Nachzahlung und Freibetrag?