Hallo,
ich muss jetzt mal fragen...
Antragsteller wurde ein BerHSchein erteilt. Jetzt kommt die Mitteilung, dass diverse Telefonate zur Beratung (als Telefontermin abgesprochen und auch spontan) nicht zu einer Beratung geführt haben, da der Anwalt die die Angelegenheit betreffenden Unterlagen nicht gelesen hat und deshalb nicht vorbereitet war. Ein persönlicher Termin soll damit geendet haben, dass auch da der Anwalt unvorbereitet war, nicht beraten konnte und nur die 15 Euro gefordert wurden. Der Antragsteller möchte sich aufgrund dieser Schilderung über den Anwalt beschweren.
Ich habe bzgl. Beschwerden über den Anwalt an die Rechtsanwaltskammer verwiesen.
Die hat dem Ast. geschrieben, wende dich bzgl. des Beratungshilfescheins an das Amtsgericht.
Was kann, darf, muss ich da jetzt machen?
Ich kann den Anwalt schlecht anweisen zu beraten oder den Beratungshilfeschein zurückverlangen, oder? (Vielleicht hat er ja auch beraten und nur das Ergebnis hat nicht gefallen...)